SIA 260 – Nutzungsvereinbarung

Mai10

Mit der Nutzungsvereinbarung hat den Nutzungsplan abgelöst. Er beinhaltet die Beschreibung der Nutzungs- und Schutzziele der Bauherrschaft sowie der grundlegenden Bedingungen, Anforderungen und Vorschriften für die Projektierung, Ausführung und Nutzung eines Bauwerks.

Der Begriff Vereinbarung verlangt, dass das Dokument vom Bauherrn und vom Planer gemeinsam erarbeitet und unterzeichnet werden muss. Auf diese Weise wird die Planungsphase auf eine tragfähige Basis gestellt.

Die Nutzungsvereinbarung ist der zentrale Schlüssel in der Kommunikation zwischen Planer und Bauherr. Sie gewährleistet, dass der Bauherr sein Bauwerk in wunschgemässer und zufriedenstellender Form und Funktion erhält. Die Nutzungsvereinbarung schützt andererseits den Planer vor ungerechtfertigten Forderungen des Bauherrn nach Übergabe des Werks.

Die folgende Aufzählung zeigt beispielhaft Punkte und sich daraus ergebende Auswirkungen, die in einer Nutzungsvereinbarung definiert werden können:

. Definition der Lebensdauer der einzelnen Bauteile
. Nutzlasten
. Dachentwässerung
. Schneelasten
. Anforderungen an Betrieb und Unterhalt
. Gebrauchstauglichkeit
. Außergewöhnliche Auswirkungen
. Brand

Publiziert von: Othmar Helbling
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