Vollzugshilfen der Kantone

Mai14

Die Vollzugshilfen geben einfach verständlich einen Überblick über die energierechtlichen Anforderungen.

Die Kantone haben eine gemeinsame energiepolitische Strategie entwickelt. Ein zentraler Punkt ist die Harmonisierung der kantonalen energierechtlichen Anforderungen. In diesem Zusammenhang sind die “Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich” (MuKEn) erarbeitet worden. Die Umsetzung der Mustervorschriften erfolgt durch die einzelnen Kantone. Um den Vollzug der Vorschriften zu vereinheitlichen, sind die vorliegenden Vollzugshilfen geschaffen worden.

Die Vollzugshilfen gewährleisten einerseits ein grosses Mass an Rechtsgleichheit und ermöglichen andererseits im Einzelfall flexible und angepasste Lösungen. Berücksichtigen die Vollzugsbehörden und die Bau- und Haustechnikfachleute  diese Vollzugshilfen, so können sie davon ausgehen, dass sie die baurelevanten Aspekte des eidgenössischen und kantonalen Energierechts rechtskonform vollziehen. Andere Lösungen sind nicht ausgeschlossen, es muss jedoch nachgewiesen werden, dass sie rechtskonform sind.

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Link zur Webseite mit den Vollzugshilfen www.edkn.ch

Publiziert von: Othmar Helbling
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