Archiv für Juni, 2009

Bundesrat will Gebäudeenergieausweis

30. Juni 2009

Der Bundesrat hat heute zuhanden des Parlaments eine Botschaft zur Änderung des Energiegesetzes verabschiedet. Ziel dieser Teilrevision ist die Schaffung der gesetzlichen Grundlage für einen nationalen Gebäudeenergieausweis. Weiter sollen die kantonalen Energieförderprogramme durch eine Aufstockung der Bundesbeiträge für Information, Beratung sowie für die Aus- und Weiterbildung gestärkt werden.

Mit wenigen punktuellen Änderungen des Energiegesetzes will der Bundesrat mehrere Anliegen des Aktionsplans Energieeffizienz und zwei überwiesene Motionen (06.3134 Motion Leuthard, Leistungsverträge für Energieeffizienz; 07.3558 Motion UREK-S, Einführung eines schweizweit einheitlichen, obligatorischen Gebäudeausweises) umsetzen. Ziel ist die Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich, in welchem heute noch 45% der Endenergie in Form von Heizenergie und Strom verbraucht werden. Entsprechend gross ist das Energiesparpotenzial.

Analog zur energieEtikette bei Haushaltgeräten und Lampen, deklariert der Gebäudeenergieausweis den Energieverbrauch von Gebäuden in grafisch anschaulicher Weise. Er schafft damit Transparenz für potenzielle Käufer oder Mieterinnen und Mieter. Zudem zeigt er die Verbesserungspotenziale der Gebäude auf und führt so zu energetisch optimalen Sanierungen. Zwar sehen die Kantone in ihren neuen Mustervorschriften bereits einen Gebäudeenergieausweis vor. Der Bundesrat sieht eine Verankerung im Energiegesetz dennoch angezeigt, da dort alle wichtigen zu regelnden Aspekte aus dem Gebäudebereich aufgelistet sind. Die Kantone werden dadurch in ihren Zuständigkeiten nicht beschnitten: Der Entscheid über ein Obligatorium des Ausweises bleibt den Kantonen überlassen.

Weiter will der Bundesrat die Förderprogramme der Kantone, insbesondere bei der Energieeffizienz, verstärken. Damit die Kantone die immer anspruchsvolleren Aufgaben im Bereich der Information und Beratung der Bevölkerung sowie bei der Aus- und Weiterbildung wahrnehmen können, sollen sie vom Bund dafür zusätzliche finanzielle Mittel erhalten. Während die Kantone die Mittel aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe ausschliesslich für den Gebäudesanierungsbereich einsetzen müssen, können sie mit den zusätzlichen Beiträgen gemäss dem vorliegenden Vorschlag zur Revision des Energiegesetzes auch Informations-, Beratungs- und Ausbildungsmassnahmen im Bereich der Energieeffizienz fördern.

Quelle www.news.admin.ch

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Generalplaner – Alles aus einer Hand

29. Juni 2009

Für einfache Bauvorhaben mag der Beizug eines Architekten oder einer Architektin genügen. Sie verfügen in der Regel über das nötige Fachwissen, koordinieren den Ablauf der Erstellung und die beauftragten Firmen. Bei komplexen Projekten, die heute selbst für Einfamilienhäuser die Regel geworden sind, sind oft ein Dutzend oder mehr Fachingenieure und Bauspezialisten gefragt, die sich von der Statik über die Elektrik bis zum Gewässerschutz und der Gartengestaltung mit allen erdenklichen Details beschäftigten.

Für jede Aufgabe kommt ein anderes Unternehmen zum Zug. Die immer grösser werdenden Tafeln auf den Baustellen, auf denen die beteiligten Firmen aufgelistet sind, zeugen von der zunehmenden Spezialisierung in der Baubranche. Die Komplexität birgt jedoch für den Auftraggeber ein erhöhtes Risiko, wenn er oder das Architekturbüro mit jedem einzelnen Unternehmen Verträge abschliessen und deren Einhaltung überprüfen muss. Dafür stehen der Bauherrschaft gleich eine ganze Reihe von Verantwortlichen zur Seite, die den Bau koordinieren und voranbringen (siehe Kasten).
Unterstützen, begleiten

«Mit einem Generalplaner erhält der Auftraggeber einen einzigen Ansprechpartner, der die Verantwortung für sämtliche Planungsbereiche übernimmt», sagt Claude Reinhardt, der in Zürich mit seinem Partner Peter-David Weber und einem Team von 20 Spezialisten als Generalplaner tätig ist. Die Unterstützung und Begleitung der Bauherrschaft von der ersten Idee bis zum fertigen Bauwerk ist Kernaufgabe der Generalplanung. Oft kommen weitere projektbezogene Leistungen dazu.

Architekt Claude Reinhardt erläutert die Tätigkeit des Generalplaners anhand einiger von seiner Firma kürzlich realisierter Projekte. In Zürich baute er für die Revisionsgesellschaft Deloitte den denkmalgeschützten ehemaligen Sitz der Rentenanstalt um. In Küsnacht (ZH) realisiert er zurzeit den Neubau der Privatklinik St. Raphael. Und in der Stadt Zug entstand das Ensemble «Choller», bestehend aus einem Kulturzentrum, das bis zu 2000 Zuschauer beherbergen kann, und einem Hochbau mit Läden, Ausstellungs- und Proberäumen und Ateliers sowie 14 luxuriösen Loftwohnungen.

Für die auftraggebende Choller AG wickelte das Büro Webereinhardt Generalplaner sämtliche Aufgaben von der Idee über die Ausschreibungen von Leistungen, die Kosten- und Termineinhaltung bis hin zur Bauabnahme und der Gewährleistung ab.

Aus Sicht des Bauherrn kann eine umfassende Delegation an den Generalplaner aber auch Nachteile enthalten. Bei der Auswahl des Planers setzt der Bauherr «alles auf eine Karte». Im Konfliktfall drohen zusätzliche Kosten. Nicht selten, so bemängeln Kritiker des Generalplanermodells, ist die Transparenz in Bezug auf die Konsequenzen einzelner Planungsentscheide gering, deren Einfluss auf die Fachingenieure dagegen oft sehr hoch. Zudem wird ein zusätzliches Honorar fällig, ein Zuschlag von 3 bis 5 Prozent auf den kumulierten Planerhonoraren.
Wachsender Anteil

«Das Prinzip <Bauen aus einer Hand> hat sich bewährt», sagt auch Bernhard Büchler vom Verband Schweizerischer Generalunternehmer (VSGU) in Bern. Büchler verweist auf den heute schon bedeutenden und immer noch steigenden Anteil des Bauvolumens, den Generalunternehmer (als Verantwortliche der Bauausführung), Generalplaner (als Verantwortliche der Bauplanung) oder Totalunternehmer (als Verantwortliche von Planung und Ausführung) realisieren. Der VSGU schätzt den Marktanteil der nach dem Gesamtleistungsprinzip erstellten Bauten allein im Hochbau auf 25 bis 30 Prozent.

Naturgemäss stehen für die General- und Totalunternehmer, 21 von ihnen sind im VSGU organisiert, grössere Bauvorhaben im Vordergrund. Doch selbst für den Bau eines Einfamilienhauses kann der Beizug eines Generalplaners sinnvoll sein, wenn die Einhaltung des Kostendachs, Termine und Qualität stimmen sollen.

Quelle NZZ

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Baurecht: Teilabriss des «Baumhauses» verlangt

28. Juni 2009

36 Zentimeter zu hoch – Bundesgericht bleibt hart

Das Bundesgericht sieht keinen Grund, auf den Teilabriss des um 36 Zentimeter zu hoch gebauten «Baumhauses» am St. Galler Rosenberg zu verzichten. Es hat das Revisionsgesuch des Architekten abgewiesen.

Das Bundesgericht sieht keinen Grund, auf den Teilabriss des um 36 Zentimeter zu hoch gebauten «Baumhauses» am St. Galler Rosenberg zu verzichten. Es hat das Revisionsgesuch des Architekten abgewiesen.

Der Streit um das überhöhte Einfamilienhaus dauert nun schon mehr als fünf Jahre. Im April 2007 entschied das Bundesgericht, dass dem fünfstöckigen, an den Hang gebauten und von Bäumen umgebenen Haus die «Krone» gestutzt werden muss.

Dagegen gelangte der verantwortliche Architekt im vergangenen April mit einem Revisionsgesuch an die Richter in Lausanne. Er argumentierte, dass im bundesgerichtlichen Verfahren von 2007 noch davon ausgegangen worden sei, dass der Rückbau rund 200′000 Franken kosten würde.

Nach dem Rückbauentscheid der Stadt vom vergangenen 9.Januar und den hierauf eingeholten Schätzungen sei indessen klar geworden, dass die Kosten rund 480′000 Franken betragen. Das seien 25 bis 30 Prozent der gesamten Baukosten, was nicht mehr verhältnismässig sei.

Damit liegt laut Bundesgericht allerdings kein Revisionsgrund vor. Gemäss dem Urteil hätte der Architekt bereits 2007 Grund dazu gehabt, die vom Hochbauamt genannte Summe von 200′000 Franken für den Rückbau in Abrede zu stellen und selber konkrete Zahlen zu präsentieren.

Die heute vorgelegten Expertenberichte hätte ohne weiteres bereits 2007 eingeholt werden können. Keine Rolle spiele im übrigen, dass das Haus mittlerweile mehrfach ausgezeichnet worden sei.

Der Baupolizei war bereits 2004 bei einer Rohbau-Kontrolle aufgefallen, dass das Haus die zulässige Bauhöhe übersteigt. Sie verfügte einen Baustopp. Der Betonkubus wurde aber fertiggestellt.

Quelle NZZ online

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Beim Isolieren das Raumklima nicht vergessen

27. Juni 2009

Man kennt die Entscheidung vom Kleiderkauf: In ihrer Grundfunktion dient Bekleidung dem Wetterschutz, doch neben ästhetischen und finanziellen Aspekten zählen auch Qualität, Wärme und Komfort des Materials. Ähnliches gilt für die äussere Hülle eines Gebäudes. Wurde diese früher als massives Mauerwerk oder strohgedämmte Holzkonstruktion ausgebildet, kamen bereits in den zwanziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts zusätzliche Dämmstoffe aus Holzwolle, Kork und mineralischen Fasern auf den Markt. Im Vordergrund standen die Gewährleistung hygienischer Wohnbedingungen und die Vermeidung von Bauschäden. In den letzten 30 Jahren gewann die Einsparung von Heizenergie immer mehr an Bedeutung. Mit zunehmenden Dämmstärken verschärfte sich die Diskussion um die Wahl des «richtigen» Dämmstoffs.

Künstliche Materialien sind billiger
Obwohl heute bereits eine grosse Auswahl an Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen erhältlich ist, werden weit über 90 Prozent der Dämmungen mit Hartschaumstoffen und Mineralfaserdämmstoffen ausgeführt. Dies liege an den nach wie vor deutlichen Preisunterschieden, erklärt Severin Lenel von der Zertifizierungsstelle Minergie-Eco, die den Einsatz ökologischer Baustoffe fördert. Obwohl künstliche Dämmstoffe im Herstellungsprozess mehr Energie verbrauchen und ihre Rohstoffe begrenzt sind, kosten sie in der Regel weniger als Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen.

Das 2005 vom Bundesamt für Energie publizierte Forschungsprogramm «Rationelle Energienutzung in Gebäuden» zeigt die Preisunterschiede auf. Danach ist Steinwolle bereits ab 122 Franken pro Kubikmeter erhältlich, EPS-Hartschaumstoff ab 206 Franken, während Holzweichfaserplatten auf rund 335 Franken kommen und Kork sogar bis zu 460 Franken kostet. Aufgrund dieser Kostendifferenz sei es aus ökonomischer und energietechnischer Sicht oft sinnvoller, eine günstigere Dämmung zu wählen und diese stärker auszubilden, so Lenel. Aus ökologischer Sicht haben Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen den Vorteil, dass sie Ressourcen sparen und sich gut rezyklieren lassen. Zudem sind sie meist Diffusions-offen und können anfallende Feuchtigkeit ausgleichen. Den Hauptteil der verwendeten Stoffe bilden Holz- und Recyclingprodukte wie Zellulosefasern. Diese werden aus Altpapier hergestellt und sind in Plattenform wie auch in Schüttungen erhältlich. Lose Flocken ermöglichen einfaches Recycling durch Absaugen.

Dämmplatten aus Holzfasern zeichnen sich durch ihre gute Wärmekapazität aus, die gegenüber Mineral-, Steinwoll-, oder Styropor-Dämmungen fast doppelt so hoch ist. Schafwolle verfügt über interessante hygroskopische Eigenschaften, da sie bis zu 33 Masseprozent Feuchtigkeit aufnehmen und wieder abgeben kann, ohne an Dämmfähigkeit zu verlieren. Aufgrund ihrer eingeschränkten Verfügbarkeit wird Schafwolle jedoch hauptsächlich regional verwendet. Auch bei Kork ist die Verfügbarkeit durch den Anbau von Korkeichen limitiert; zudem sind wie im Fall von Baumwolle die weiten Transportwege relativ teuer. Als Alternative bietet sich die Verwendung heimischer Pflanzen wie Flachs oder Stroh an.

Neben dem Aspekt der Nachhaltigkeit weisen Baubiologen heute auf den Zusammenhang von Dämmstoffen und Raumklima hin. Dabei sei die Diffusionsfähigkeit eines Dämmstoffes ausschlaggebend, erklärt Bela Berke von der Schweizerischen Interessengemeinschaft Baubiologie. Gestaute Feuchtigkeit im Innenraum kann zu sogenanntem Barackenklima oder zur Schimmelpilzbildung führen. Berke betont, dass neben der Wahl des Dämmstoffes auch die Abstimmung mit den angrenzenden Baustoffen sehr wichtig ist. So nützt beispielsweise eine Diffusions-offene Dämmung nur wenig, wenn man einen kunststoffvergüteten Putz oder Anstrich verwendet. Besondere Anforderungen bestehen bei der Sanierung von Altbauten oder denkmalgeschützten Gebäuden. Gerade in diesen Fällen ist auf Diffusions- offene Dämmung zu achten, um das bauphysikalische Gleichgewicht nicht zu beeinträchtigen. Ist die äussere Erscheinung eines verputzten Gebäudes denkmalgeschützt, greift man in gewissen Fällen zur Innendämmung. Diese bedingt jedoch eine sorgfältige Planung, da Wärmebrücken in Form von Trennwänden oder Holzbalkenköpfen kaum zu vermeiden sind und der im Mauerquerschnitt nach innen verschobene Taupunkt zu einer erhöhten Feuchtigkeit führen kann.

Speziallösungen
Ist die äussere Erscheinung eines Gebäudes mit hinterlüfteter Fassade schützenswert, kann – wie bei der gegenwärtigen Sanierung des Zürcher Schulhauses Riedenhalden aus den fünfziger Jahren – der Einsatz einer Vakuumdämmung sinnvoll sein. Aufgrund ihres komprimierten Aufbaus mit verschweissten Vakuumkammern kommt die Vakuumdämmung mit einem Viertel der normalen Dämmstärke aus. Eine andere Speziallösung stellt die transparente Wärmedämmung dar, die bei opaken Aussenwänden eingesetzt wird, oder die schaltbare Wärmedämmung, deren Elemente sich je nach Bedarf umschalten lassen und zwischen Solarkollektor und hochdämmendem Wärmeschutz variieren.

Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen gibt es keinen idealen Universal-Dämmstoff. Je nach Einsatzort sind andere Eigenschaften gefordert. Im Keller- oder Flachdachbereich ist die Unempfindlichkeit gegen Feuchtigkeit zentral, im Wohnbereich gelten andere Prioritäten wie das Raumklima. Da man bei Dämmstoffen in der Regel mit einer durchschnittlichen Lebenszeit von 30 Jahren rechnet, lohnt sich eine sorgfältige Abwägung der ökonomischen, ökologischen und baubiologischen Aspekte.

Quelle NZZ online

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Baustellenwebcam

26. Juni 2009

Das Grundprinzip ist bei allen Varianten dasselbe: Die Bilder werden in einem von Ihnen bestimmten Rhythmus von der Kamera aufgenommen und via GPRS-Handynetz auf einen vordefinierten Internetserver abgelegt. Ein ausgeklügeltes Softwaresystem (nur wir haben das Original!) erkennt die bereits gespeicherten Bilder und erstellt daraus bei Aufruf im Internet blitzschnell ein Menu für den Betrachter.

system-schema

Wir stellen Ihnen die Bilder mit einem einzigen einfachen Link zur Verfügung und Sie können den Baufortschritt quasi “live” verfolgen und überwachen. Sie können mit dem Browser einzelne Bilder durchsehen, Animationen erstellen oder direkt von Tag zu Tag springen (Demos finden Sie hier >>). Selbstverständlich können wir auf Wunsch das Bilderverzeichnis passwortgeschützt vor der Öffentlichkeit verschliessen.

Am Ende Ihres Projektes können wir Ihnen sogar aus allen Bildern eine CD brennen oder einen Film herstellen. Das hat allerdings seinen Preis (da wir die Nachtbilder rausfiltern…)

Der Clou am ganzen System ist die Fernwartbarkeit (und dadurch ist unser System anderen Lösungen um Längen voraus). Wenn Sie also wünschen, dass – als Beispiel – statt alle 30 Minuten ein Bild, besser alle 15 Minuten ein Bild gemacht werden soll, dann ändern wir das von unseren Leitsystemen aus mit wenigen Mausklicks. Keine unnötigen Autofahrten, keine Verzögerungen, keine Warterei, keine komplizierten  Terminkoordinationen vor Ort. Einfach nur easy.

www.baustellencam.ch

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Aus Baumängeln und Bauschäden klug werden

25. Juni 2009

Schäden und Mängel am Bau sind teuer und ärgerlich, und vielen Bauherren fehlen Erfahrungen im Umgang damit. Die Autorin des folgenden Beitrags legt dar, dass der Aufwand zum Vermeiden der Fehler viel geringer wäre als der Reparaturaufwand im Nachhinein.

Rund 3 Prozent der Summe des Neubauvolumens werden für Baumängel und Bauschäden aufgewendet. Ein Grossteil dieser Kosten lässt sich jedoch durch eine verbesserte Qualitätssicherung im Vorfeld des Bauens einsparen. Die Gründe und Ursachen für Bauschäden sind vielseitig. Zum einen erfordern die heute oft sehr aufwendigen Konstruktionsarten eine präzise Planung und Ausführung, zum anderen kann auch die immense Auswahl an Baumaterialien zu Problemen an den Schnittstellen führen. Zudem verleitet finanzieller und zeitlicher Druck häufig dazu, bei Ausschreibungsverfahren eher auf Kosten denn auf Qualität zu achten und den Bauprozess beispielsweise unabhängig von Witterungseinflüssen möglichst schnell voranzutreiben.
Hektik beim Bauen mit teuren Folgen

Laut Angaben von Roland Büchli, Geschäftsleiter der QC-Expert AG, einer Spinoff-Firma der Empa, die eine neutrale Beratung bei Bauschäden anbietet, sind rund drei Viertel der Bauschäden auf Ausführungsfehler zurückzuführen, während nur etwa ein Viertel auf Planungsfehlern basiere. Ausführungsfehler entstehen oft auch durch ungenaues Arbeiten etwa bei Kondensatschäden im Dachbereich aufgrund einer nicht vollkommen flächendeckend verklebten Luftdichtigkeitsschicht. Auch unzulässige Einsparungen haben negative Folgen, wie beispielsweise zu dünn aufgetragener Fassadengrundputz, der zur Rissbildung im Deckputz führen kann.

Während Ausführungsfehler mehr oder weniger leicht behoben werden können, handelt es sich bei Planungsfehlern häufig um konstruktive Mängel, deren Sanierung wesentlich aufwendiger ist. Nach den Erfahrungen der QC-Expert tritt ein Grossteil der Bauschäden im Bereich der Gebäudehülle auf. Diese Schäden sind besonders heikel, da sie zum Teil schwerwiegende Auswirkungen auf andere Bauteile haben. So können Risse im Putz dazu führen, dass Wasser ins Mauerwerk eindringt. Bei Bauschäden im Innenbereich, beispielsweise in Form von Schimmelpilzen, besteht vor allem die Gefahr einer gesundheitlichen Beeinträchtigung.

Während innerhalb der Bauzeit noch der Unternehmer für allfällig auftretende Schäden verantwortlich ist, läuft mit der Bauabnahme die Garantiezeit für die einzelnen Bauteile an. Daher ist die Abnahme eines Gebäudes entscheidend für die rechtliche Abklärung von Baumängeln beziehungsweise Bauschäden, und dieser Vorgang sollte gemeinsam von Bauherrschaft, Bauleitung und Unternehmer schriftlich festgehalten werden. Aus rechtlicher Sicht wird ein Mangel als eine Abweichung vom Vertrag definiert, während ein Schaden erst infolge eines Mangels entsteht. Bildet die Norm SIA 118 «Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten» Bestandteil des Vertrags, so ist die Verjährungsfrist für Mängelrechte bei allen Bauteilen auf fünf Jahre festgelegt, und die Beweislast liegt bei dem Unternehmer.
Aussergerichtliche Einigung suchen

Gilt dagegen das allgemeine Obligationenrecht, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr für bewegliche Teile und fünf Jahre für unbewegliche Teile, und die Beweislast liegt bei dem Bauherrn. In der Praxis hat sich mittlerweile die Norm SIA bewährt, schon allein um rechtliche Diskussionen darüber zu vermeiden, welche Bauteile als beweglich gelten und welche nicht. Im Fall eines Bauschadens sollten die beteiligten Parteien zur Einschränkung von Zeit- und Kostenaufwand zunächst eine aussergerichtliche Einigung anstreben. Gelingt dies nicht, kann immer noch vor Gericht eine vorsorgliche Beweisaufnahme erzwungen oder, im nächsten Schritt, eine Klage eingereicht werden.

Im Fall eines optischen Baumangels kann der Bauherr alternativ zur Nachbesserung auch einen Minderwert in der Höhe der Sanierungskosten geltend machen. Für einen späteren Verkauf wäre ein Preisnachlass damit abgegolten. Handelt es sich dagegen um einen technischen Baumangel, so muss dieser zur Vermeidung von Folgeschäden möglichst rasch behoben werden. Die Abklärung der Schadensursache ist jedoch oft nicht einfach. Lässt sich der garantiepflichtige Unternehmer nicht eindeutig feststellen oder lehnt er die Verantwortung ab, kann der Bauherr eine neutrale Expertise in Auftrag geben. Der Gutachter legt von Fall zu Fall fest, ob die Bauuntersuchung zerstörungsfrei vor Ort erfolgen kann oder ob anhand von Materialproben weitere Laboranalysen benötigt werden.

Analog dem jeweiligen Untersuchungsergebnis werden die notwendigen Massnahmen bestimmt. Laut Hansjörg Epple, Mitinhaber der Tecnotest AG, die solche Laboruntersuchungen durchführt, stehen viele Bauschäden in Zusammenhang mit Feuchtigkeit, die schon während des Bauprozesses verarbeitet oder im Bau eingeschlossen wird. Für die Minimierung von Bauschäden seien deshalb eine angemessene Zeitplanung und Bauweise unter Berücksichtigung der Witterungseinflüsse unabdingbar.

Eine weitere prophylaktische Massnahme stellt die Qualitätskontrolle während des Bauprozesses dar. Professionelle Bauherren wie das Amt für Hochbauten und teilweise auch Grosskonzerne und Banken führen diese Kontrolle in Form eines internen Qualitätsmanagements durch. Da private Bauherren diese Leistung meist nicht selbst erbringen können, wenden sie sich inzwischen immer häufiger an externe Bauherrenberater, deren Honorar in der Regel zwischen 1 bis 2,5 Prozent der Bausumme, in Spezialfällen bis zu 4 Prozent beträgt.

Um die Qualität der ausführenden Baufirmen zu sichern, rät Roland Büchli von der QC-Expert dazu, bei den Referenzen auch die Angaben zu Bauschadensfällen zu verlangen. Denn jede Firma verfüge über Erfahrungen in der Schadensbehebung, und im Zweifelsfall sei es sehr aussagekräftig, wie kulant und nachhaltig eine Firma einen Schaden behebe. Mit einer Optimierung von Planung, Bauleitung und der Zusammenarbeit mit Unternehmern seien nach seiner Einschätzung etwa 80-90 Prozent aller Bauschäden vermeidbar.

Qulle NZZ online

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Swissbau 2010 – Umweltpreis

24. Juni 2009

An der Swissbau www.swissbau.ch 2010 (12. bis 16. Januar 2010 in der Messe Basel) verleiht die Stiftung pro Aqua – pro Vita den Umweltpreis der Schweiz. Neben dem Ecopreneur, Anerkennungspreis für Unternehmer, wird der Preis auch in der Kategorie Technische Innovation vergeben. Ab sofort können sich Firmen, Organisationen, Institutionen und Behörden, aber auch Privatpersonen bewerben.

Die Kategorie Technische Innovation ist mit CHF 50000 Preissumme dotiert. Es werden Projekte ausgezeichnet, die eine technologie-, verfahrens- oder produktorientierte Innovation im Umweltbereich darstellen. Daneben gibt es den Ecopreneur, den Anerkennungspreis für Unternehmer, die durch ihr nachhaltiges und langjähriges Engagement im Umweltschutz und in der Schonung natürlicher Ressourcen sichtbaren Erfolg am Markt haben.
Der Stiftungsrat freut sich, eine attraktive Plattform zu bieten, die innovative Ideen zum Schutz der Umwelt und zum schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen unterstützt und ihnen zum Durchbruch verhilft. Ab sofort und bis zum 30. September 2010 können sich Interessierte für den Preis bewerben. Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen stehen unter www.umweltpreis.ch zur Verfügung. Die Bewerbungen werden von einer Fachjury beurteilt. Die Preisverleihung und die Präsentation der Nominierten finden im Rahmen der Swissbau statt.

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Auslastung Planungsbranche im 1. Quartal 2009

23. Juni 2009

Im April beurteilten die Projektierungsbüros gemäss der jüngsten Umfrage der KOF der ETH ihre Geschäftslage weniger positiv als zuvor, meldet der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein SIA.

Aber es sind immer noch über 40 Prozent der Umfrageteilnehmer, die sie als gut bezeichnet, lediglich bei knapp 10 Prozent gilt die Geschäftslage als schlecht. Der Auftragsbestand ist im 1. Quartal 2009 gegenüber dem Vorquartal zum zweiten Mal hintereinander gesunken. Davon war insbesondere der Auftragsbestand aus dem Ausland betroffen. Insgesamt gilt der Auftragsbestand immer noch bei 45 Prozent der Umfrageteilnehmer als gross, bei etwas mehr als 10 Prozent als zu niedrig und bei gut 40 Prozent als ausreichend. Dies veranlasste die Unternehmen, die erbrachten Leistungen nochmals auszudehnen, wenn auch in geringerem Ausmass als bisher. Die projektbezogenen Bausummen sind vor allem im Wohnungs- und im Wirtschaftsbau deutlich gesunken. Im öffentlichen Bau stagnierten sie. Der Anteil der Umbauten an den Bausummen ist in den letzten Monaten angestiegen und signalisiert Zurückhaltung bei Erweitungsinvestitionen.

Für das 2. Quartal 2009 wird per saldo ein weiterer Rückgang des Auftragseingangs befürchtet. Weniger als 10 Prozent der Firmen rechnen noch mit einer Zunahme, fast 20 Prozent erwarten eine niedrigere und drei Viertel eine unveränderte Nachfrage. Die Zahl der Beschäftigten wird nur noch geringfügig vergrössert. Da sich auch die mittelfristigen Aussichten eingetrübt haben – gegen 20 Prozent der Firmen sehen eine Verschlechterung der Geschäftslage – dürften die Honoraransätze vermehrt unter Druck geraten.

Architekturbüros
Das Gesamtresultat des Projektierungssektors wird vor allem durch die negative Entwicklung bei den Architekten geprägt. Diese schätzen ihre Geschäftslage deutlich weniger gut ein als bisher. Der Auftragsbestand ist bei 30 Prozent der Firmen gesunken, bei 55 Prozent unverändert geblieben. Die erbrachten Leistungen verharrten zwar im 1. Quartal 2009 auf dem Vorquartalswert, doch bewirkte der sinkende Auftragsbestand einen Rückgang seiner Reichweite in Monaten. Die Bausumme der im 1. Quartal abgeschlossenen Verträge war in allen Kategorien – Wohnungsbau, Wirtschaftsbau und öffentlicher Bau – rückläufig. Für das 2. Quartal wird von gut 20 Prozent der Unternehmen ein sinkender, von 70 Prozent ein stagnierender und nur von knapp 10 Prozent ein wachsender Auftragseingang erwartet. Die sich auch mittelfristig verschlechternde Geschäftslage veranlasst die Umfrageteilnehmer, ihren Personalbestand etwas zu reduzieren. Gleichzeitig dürften die Honoraransätze zurückgehen.

Ingenieurbüros
Die Hälfte der Ingenieurbüros ist mit seiner Geschäftslage nach wie vor zufrieden, nur 5 Prozent bezeichnen sie als schlecht. Die positive Einschätzung basiert vor allem auf den Bereichen Bauingenieure und Gebäudetechnik und andere Ingenieurbüros. Kultur- und Vermessungstechnik weist eine merklich weniger gute Geschäftslage auf. Der Auftragsbestand erhöhte sich insgesamt deutlich bescheidener als noch im 1. Halbjahr 2008. Rückläufig war indes der ausländische Auftragsbestand. Die erbrachten Leistungen stiegen im bisherigen Ausmass weiter. Die Bausumme der abgeschlossenen Verträge hat im 1. Quartal 2009 nicht mehr zugenommen. Die Umfrageteilnehmer erwarten, dass in den kommenden drei Monaten der Auftragseingang geringfügig sinken wird. Diese Tendenz dürfte sich auf mittlere Sicht insbesondere bei der Gebäudetechnik sowie der Kultur- und Vermessungstechnik noch verstärken. Trotzdem planen die Ingenieurbüros weiterhin eine Erhöhung der Belegschaft.

Quelle SIA

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Die Risiken von Generalunternehmer-Werkverträgen

22. Juni 2009

Im Schweizer Wohnungsbau werden Häuser immer häufiger in Zusammenarbeit mit einem Generalunternehmer (GU) erstellt. Um das Konfliktpotenzial gering zu halten, sollte die Bauherrschaft den Inhalt des Generalunternehmer- Werkvertrags vor dessen Abschluss jeweils genau auf allfällige Schwachstellen prüfen.

Bauen ist komplex und zeitaufwendig. Selbst zur Fertigstellung eines einfachen Einfamilienhauses braucht es im Durchschnitt nicht weniger als 20 verschiedene Handwerker, deren Arbeit koordiniert werden will. Ausserdem sind vielfältige Kenntnisse über die aktuelle Bautechnik, das Einholen von Baubewilligungen und über die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Normen nötig. Ist ein Bauherr nicht von vorneherein mit einer handwerklichen Ader und zusätzlich mit einem grossen Mass an Geduld und freier Zeit gesegnet, so kann der schöne Traum vom Bau der eigenen vier Wände sehr schnell zum Albtraum werden. Wer keine Zeit oder Lust hat, sich mit Planung und Ausführung herumzuschlagen, kann indessen auch einen Generalunternehmer (GU) ein schlüsselfertiges Haus bauen lassen: Als alleiniger Vertragspartner des Bauherrn übernimmt ein Generalunternehmer die Gesamtverantwortung für die Ausführung eines Bauwerks und garantiert dessen Qualität, den Fertigstellungstermin und den Preis.
Ein völlig offener Markt

Bauen mit einem GU liegt im Trend. Generalunternehmer haben mittlerweile in der Schweiz laut Schätzung des Verbands Schweizerischer Generalunternehmer (VSGU) einen Marktanteil beim Hochbau von 25% bis 30% (Zahlen von 2004), die Tendenz ist steigend. Die Vorteile für die Bauherrschaft liegen hauptsächlich in den Garantien, die ein GU übernimmt. Durch den Fixpreis ist die Finanzierung des Projekts besser planbar; zudem ermöglicht der weit im Voraus festgesetzte Fertigstellungstermin einen reibungslosen Umzug. Schliesslich haftet ein GU aber auch für eine einwandfreie Qualität. Vor allem Letzteres erhöht für den Bauherrn die Durchsetzbarkeit seiner Garantierechte: Wenn der GU der alleinige Ansprechpartner ist, spielt beispielsweise die Frage, welcher Handwerker für einen konkreten Mangel verantwortlich ist, für den Bauherrn keine Rolle.

Dennoch birgt diese Art des Bauens mitunter erhebliche Risiken, deren sich viele angehende Hauseigentümer nicht bewusst sind. Die Crux des Problems liegt darin, dass ein Bauherr in einem Generalunternehmer-Verhältnis rechtlich gesehen gar nicht mehr Bauherr ist, sondern nur noch Käufer. Er hat zu den einzelnen Handwerkern («Subunternehmern») keine Vertragsbeziehung, besitzt also auch kein entsprechendes Weisungsrecht. De facto heisst das, dass er – sollte er auf der Baustelle schlampige Arbeit feststellen – nicht selber ins Geschehen eingreifen darf, sondern immer auf das konstruktive Wohlwollen des GU angewiesen ist.
GU-Werkvertrag als Kern

Hinzu kommt, dass «Generalunternehmer» in der Schweiz keine geschützte Berufsbezeichnung ist. Rechte und Pflichten eines GU sind also nirgends verbindlich definiert. Die Folgekosten aus einem Vertrag mit einem in seinem Metier unerfahrenen oder gar unseriösen GU können somit beträchtlich sein. Sie reichen von der Gefahr eines Bankrotts während der Bauphase bis zu einer ellenlangen Mängelliste, für die keine Garantiedeckung übernommen wird. Bevor ein GU deshalb als Vertragspartner überhaupt in Betracht gezogen wird, sollte der Bauherr zweierlei abklären: Einerseits gilt es, Referenzen einzuholen und dabei auch persönlich mit ehemaligen Kunden zu sprechen. Anderseits sollte die Bonität des Unternehmers durch eine Bank überprüft werden, was bei hypothekenfinanzierten Bauten allerdings der Normalfall sein sollte.

Das Herzstück in der Vertragsbeziehung mit einem GU ist der sogenannte Generalunternehmer-Werkvertrag, der die Erstellung des Bauwerks mit Termin- und Kostengarantie regelt. Ist auch das Bauland mit eingeschlossen, ist die Rede von einer Kombination aus Kauf- und Werkvertrag. Seine Hauptaufgabe sollte der zukünftige Eigenheimbesitzer grundsätzlich darin sehen, den GU-Werkvertrag – bevor er durch die Unterschriftsleistung beim Notar juristische Gültigkeit erhält – auf Herz und Nieren zu prüfen.

Der GU-Werkvertrag sollte den Leistungsauftrag an den Generalunternehmer und die Pflichten des Bauherrn möglichst umfassend regeln. Er muss neben den verbindlichen Angaben zu Preis, Bezugstermin und Zahlungsabwicklung auch einen ausführlichen Baubeschrieb sowie sämtliche Pläne enthalten. Selbst Details wie die Höhe der Konventionalstrafen bei einer Bauverzögerung oder die Modalitäten der Abrechnung von Mehrkosten aufgrund von Projektänderungen durch die Bauherrschaft dürfen nicht unerwähnt bleiben. Prinzipiell gilt, dass je weniger Fragen ein Vertrag offen lässt, desto geringer das Potenzial für spätere Streitigkeiten zwischen den am Bau beteiligten Parteien ist.
Ans Handwerker-Pfandrecht denken

Ein besonderes Problem, dem es Aufmerksamkeit zu schenken gilt, ist das sogenannte Handwerker-Pfandrecht. Dieses erlaubt es einem Handwerker, drei Monate nach der Vollendung seiner Arbeiten ein Pfandrecht auf die Liegenschaft zu legen, wenn er nicht oder nur unvollständig durch den GU bezahlt wurde. Das Risiko, durch ein Handwerker-Pfandrecht belegt und belastet zu werden und so für offene Zahlungsverpflichtungen des GU haften zu müssen, kann durch eine sorgfältige Vertragsplanung, welche die Zahlungsmodalitäten durch gestufte Zahlungen und durch Bankgarantien festlegt, zumindest minimiert werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft die Gewährleistungshaftung. Grundsätzlich sollten Garantien für Handwerkerleistungen nicht an die Käufer abgetreten werden, auch wenn dies in der Branche oft der Fall ist. Ist ein GU-Werkvertrag auf der SIA-Norm 118 abgestützt, übernimmt der Generalunternehmer stellvertretend für seine Subunternehmer auch nach der Fertigstellung des Bauwerks noch die Garantiehaftung, was die Sicherheit für die Bauherren erhöht. Nach der SIA-Norm 118 können sogenannte sichtbare Mängel innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung jederzeit, verdeckte Mängel bis fünf Jahre, und verheimlichte Mängel in einem Zeitraum von zehn Jahren gerügt werden. Zudem hat bei dieser Vertragsklausel die Behebung der Mängel durch den GU Vorrang vor finanziellen Entschädigungen, was in der Regel für den Bauherrn vorteilhaft ist.
Kühlen Kopf bewahren

Schon allein die Suche nach geeignetem Bauland oder einem attraktiven, bezahlbaren Objekt ist oft sehr langwierig. Dies ist in der Schweiz vor allem bei Wohnlagen in der Nähe der Ballungszentren der Fall. In den Zeiten des verdichteten Bauens, bei denen Häuser und Wohnungen «ab der Stange» angeboten werden, ist der Interessent oder Käufer – vor allem, wenn es noch andere Interessenten gibt – im Vergleich mit dem Bauunternehmer häufig in einer eher schwachen Position. Auch löst die Hoffnung auf ein Eigenheim bei vielen Menschen eine euphorische Stimmung aus. Nicht selten wird dann im Schnellverfahren lediglich die Finanzierung durch die Bank abgeklärt, der «Reservationsvertrag» wird dann unterzeichnet, und man leistet bereits die erste Anzahlung.

Dies ist jedoch eine Strategie, mit der man Bauproblemen Tür und Tor öffnet. Der nachhaltigere Weg wird eingeschlagen, wenn ein Bauherr trotz dem allfälligen Zeitdruck eine genaue Prüfung der Verträge vornimmt und unter Umständen sogar eine Analyse durch einen unabhängigen Bauberater veranlasst, was in der langen Sicht häufig Kosten spart. Die Prüfung eines GU- Werkvertrags für ein durchschnittliches Einfamilienhaus kostet laut Angaben von Othmar Helbling von der hbq-bauberatung je nach Vertragsumfang zwischen 1000 Fr. und 1500 Fr.

In den meisten Fällen bedeutet ein Hausbau ein jahrzehntelanges finanzielles Engagement, für viele Menschen ist es sogar die grösste Investition während ihres ganzen Lebens. Beauftragt man dabei einen Generalunternehmer mit der Durchführung des Projekts zu einem Fixpreis, so kann man sich dadurch auch vieler lästiger und schwieriger Pflichten entbinden. Um aber sicher zu gehen, dass mit dem Traumhaus nicht die Katze im Sack gekauft wird, sollte eine Bauherrschaft unbedingt überprüfen, ob sie es auch mit einem «richtigen» Generalunternehmer zu tun hat. Überwiegen letztlich die Zweifel, so ist es wohl besser, das Traumhaus jemand anderem zu überlassen. Es wird bestimmt eine noch bessere Gelegenheit kommen.

Quelle NZZ

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Graue Energie im Hochbau

21. Juni 2009

In einem energieeffizienten Gebäude entspricht die auf Jahreswerte umgerechnete Graue Energie ungefähr der Betriebsenergie. Damit rückt diese «versteckte» Energie ins Blickfeld von Bauherrschaften und Gebäudeplanern.

Interessantes Merkblatt auf www.faktor.ch zum Thema.

graue_energie

Link zum PDF.

Mit dem Merkblatt SIA 2032 nimmt sich der SIA dem Thema an.
Im Anschluss an den Effizienzpfad Energie (SIA D 0216) wird das Thema der Grauen Energie vertieft behandelt, damit die Graue Energie zukünftig gleichberechtigt neben der Betriebsenergie betrachtet werden kann. Zu diesem Zweck wird ein Merkblatt erarbeitet, in welchem die notwendigen Definitionen und Abgrenzungen getroffen und anwendertaugliche Unterlagen für projektorientierte Bewertungen geschaffen werden sollen. Das Merkblatt soll soweit möglich auf bestehenden Datenbanken aufbauen.

Publiziert von: Othmar Helbling