Solardächer bald ohne Versicherungsschutz

August1

Die heftigen Gewitter von letzter Woche haben an Gebäuden Schäden in Millionenhöhe hinterlassen. Den Unwettern besonders ausgesetzt sind die Solarzellen auf Hausdächern. Schäden an diesen werden aber nicht mehr vorbehaltlos übernommen.

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Laut einer Bilanz des interkantonalen Rückversicherungsverbandes IRV betragen die vom grossen schweizweiten Hagelsturm der letzten Woche verursachten Gebäudeschäden 80 bis 120 Millionen Franken. Dies entspricht der gesamten Schadenssumme des Jahres 2007. Den Stürmen besonders ausgesetzt sind die immer beliebteren Solar-Panels auf den Hausdächern. 11 000 Hausbesitzer entschlossen sich 2008 laut Swisssolar, dem Fachverband für Solarenergie, zur Umrüstung auf Solarwärme.

In Widerstandsklassen einteilen
«In den meisten Kantonen sind die Unwetterschäden an Solardächern durch die kantonalen Gebäudeversicherungen gedeckt, sofern die Anlagen nicht gewerblich genützt werden», sagt IRV-Sprecher Rolf Meier. In Zukunft werden die kantonalen Gebäudeversicherungen aber prüfen, ob sie weiterhin alle Schäden übernehmen werden. Laut Meier sind Bestrebungen im Gang, alle Fotovoltaik-Anlagen auf ihre Widerstandsfähigkeit gegen Hagel zu überprüfen und im Hagelschutzregister (HSR) in die Klassen 1 bis 5 einzuteilen. «Die Versicherungsdeckung ist ab Hagelwiderstandsklasse 3 anzustreben», so Meier. Der Entscheid obliegt jedoch den einzelnen Kantonen. Eine gesamtschweizerische Lösung ist in den nächsten zwei Jahren zu erwarten.

Solardach in Versicherungssumme berücksichtigen
Nicht in allen Regionen ist die Gebäudeversicherung Aufgabe des Kantons. So kennen Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell-Innerrohoden, das Wallis und Obwalden keine staatliche Gebäudeversicherung. Die Privatversicherer in den Kantonen ohne staatliche Gebäudeversicherung planen gemäss dem Schweizer Versicherungsverband SVV bei Schäden an Solardächern aber keine Änderungen. «In den Kantonen ohne staatliche Gebäudeversicherung ist bei Hagelschäden an Solardächern grundsätzlich Deckung gegeben», sagt Sophia Schor von der Nationale Suisse. Wichtig ist laut der Mobiliar, dass das Solardach in der Versicherungssumme berücksichtigt wurde, insbesondere dann, wenn es nachträglich erstellt wurde.

Keine separaten Zahlen
Welche Grössenordnung die Hagelschäden an Solarzellen auf den Hausdächern jährlich erreichen, lässt sich laut Aussagen mehrerer grosser Versicherern und dem IRV nicht sagen. Diese Zahlen würden nicht explizit erhoben. Laut Axa-Winterthur-Mediensprecher Olivier Michel dürften es bisher keine grösseren Schäden gewesen sein, sonst wäre dies bekannt. Ähnlich sieht es die Nationale Suisse: «Wir werten die Schäden an Solardächern nicht explizit aus, da wir sehr wenige haben», so Sprecherin Sophia Schur. Das liege unter anderem auch an der technischen Konstruktion der Solardächer, die bekanntlich witterungsbedingt einiges aushalten müssten. Laut Schur fällt der Hagel steiler als im 90-Grad-Winkel auf die Oberfläche und verliert damit an Durchschlagskraft.

Quelle www.20min.ch

Publiziert von: Othmar Helbling
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