Archiv für Oktober, 2009

Dachformen

26. Oktober 2009

Flachdach
Als Flachdächer werden Dächer bezeichnet, die keine oder eine geringe Neigung bis zu 20 Prozent aufweisen. Sie zeichnen sich durch optimale Raumnutzung, wenig Eigengewicht und vielfältige Ausgestaltungsmöglichkeiten aus, von denen die Dachterrasse eine ist. Die bei Steildächern übliche Dachdeckung fehlt. Allerdings verhindert eine mehrschichtige Abdichtung den Wärmeverlust und das Eindringen von Feuchtigkeit (Regen, Tau).

Satteldach
Die wohl am häufigsten verwendete Dachkonstruktion ist das Satteldach, bei welchem sich zwei gegeneinander geneigte, rechteckige Flächen an der oberen Kante treffen und so einen Dachfirst bilden. Die dabei entstehenden, senkrechten Giebel ermöglichen eine allfällige Einplanung von Fenstern und verhelfen Ihnen so zu einer natürlichen Belichtung des Dachgeschosses. Das Satteldach ist nicht zuletzt aufgrund seines einfachen Aufbaus, der keine arbeitsaufwändige Detailausführungen abverlangt, sowie aufgrund der Möglichkeit eines späteren Ausbaus sehr beliebt.
Eine Variante stellt das ungleichseitige Satteldach dar, bei welchem die beiden Dachschrägen verschieden grosse Flächen aufweisen und unterschiedlich steil angelegt sind, sich aber nach wie vor beim Dachfirst berühren.

Pultdach
Im Gegensatz zum Satteldach besitzt das Pultdach nur eine einseitig abgeschrägte, rechtwinklige Dachfläche, die gegen oben vom Dachfirst und gegen unten von der Dachtraufe abgeschlossen wird. Meist wird die Dachfläche zur Wetterseite hin ausgerichtet, um die Fassade vor rauen Witterungen zu schützen. Auf der gegenüberliegenden, unbedachten Hausseite besteht die Möglichkeit, grosse Fensterfronten einzuplanen.

Zeltdach
Symmetrie und klare Linien herrschen beim Zelt- oder Turmdach vor. Es ist gekennzeichnet durch mehrere, gegeneinander geneigte Dreiecksflächen, die pyramidenähnlich in eine Spitze zusammenlaufen. Allerdings eignet sich diese Dachform nur für Gebäude mit annähernd gleichseitigem, oder sogar quadratischem Grundriss.

Walmdach
Beim Walmdach ersetzen dreiecksförmige Dachschrägen, sogenannte Walme, die Giebelbereiche des Satteldachs. Dadurch werden genau wie beim Zeltdach alle Hausfassaden von einer Dachfläche überdeckt. Der Dachfirst bleibt als integraler Bestandteil der Konstruktion erhalten.
Eine etwas eigenwilligere Optik entwickelt der Krüppelwalm, auch Schopfwalm genannt. Im Unterschied zum normalen Walmdach sind die Dachschrägen in der Giebelpartie bei dieser Ausführung nur im oberen Bereich angelegt und reichen nicht bis zur Traufe der seitlichen Dachflächen. Die kleine Bedachung schirmt den Giebel an der exponiertesten Stelle vor Regen, Wind und Schnee ab. Zudem wird durch die Konstruktion eine grössere Fläche unter dem Dach begehbar.
Ist nur der untere Teil des Giebelbereichs von einem Walm überdeckt, so dass der Giebel im oberen Teil bis zum Dachfirst sichtbar bleibt, spricht man von einem Fusswalm.

Mansarddach
Beim Mansarddach, dessen Namen auf den französischen Architekten J. H. Mansart zurückgeht, weisen die walmdachartig angeordneten Dachflächen einen Knick auf: das Dach gestaltet sich im unteren Bereich wesentlich steiler als im oberen. Dadurch entsteht zusätzlich nutzbarer Wohnraum für eines oder mehrere Dachzimmer, sogenannte Mansarden.

Tonnen- und Bogendach
Das Tonnendach ist eine gewölbte Dachkonstruktion in der Form eines partiellen Kreisbogens. Im Gegensatz dazu ist das Bogendach viel flacher gewölbt und stellt deshalb eine beliebte Alternative zum Flachdach dar.
Die aus Metall gefertigten Tonnen- und Bogenüberdachungen werden bis anhin vorwiegend für Gewerbebauten oder moderne, öffentliche Gebäude verwendet. Allerdings sind sie in jüngster Zeit auch vermehrt im Bereich der experimentierfreudigen Wohnhausarchitektur anzutreffen.

Quelle www.traumhaus.ch

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Wohngifte

22. Oktober 2009

Der Bund hat den Auftrag, die Bevölkerung über Schadstoffe in der Innenraumluft zu informieren (Chemikaliengesetz, Art.29, ChemG, «Informationen zur Innenluft»). Auf den folgenden Seiten der Fachstelle Wohngifte erfahren Sie, welche Schadstoffe in Wohn- und Aufenthaltsräumen vorhanden sein können und durch welche Massnahmen sich gesundheitsgefährdende Belastungen vermeiden lassen. Bei den langen Aufenthaltszeiten in Wohnräumen muss eine möglichst gute, gesunde Raumluft angestrebt werden.

Die Fachstelle Wohngifte verweist auf diesen Seiten auch auf diverse Internetseiten anderer Institutionen. Dabei kann das BAG weder für die Inhalte solcher Seiten, noch für deren Verfügbarkeit in mehreren Landessprachen Verantwortung übernehmen.

Schadstoffe in der Raumluft
Die Schadstoffe in der Raumluft entstammen sehr verschiedenen Quellen. Entsprechend vielfältig müssen auch die Bemühungen sein, um die Freisetzung der Schadstoffe zu verhindern oder zu reduzieren. Unvermeidliche Innenraumbelastungen müssen durch Lüften gesenkt werden.

Gesund Bauen
Mit gesundem Bauen werden die baulichen Voraussetzungen für schadstoffarme Innenräume und eine gute Raumluftqualität geschaffen. Gesundes Bauen beginnt bereits bei der Planung. Die wichtigsten Massnahmen sind die Minimierung der Schadstoffemissionen in Innenräumen und die Gewährleistung eines ausreichenden Frischluftwechsels.

Gesund Wohnen
Gesundes und behagliches Wohnen bedeutet Lebensqualität. Sind die Baumaterialien einmal getrocknet und ausgehärtet, ermöglicht das Gebäude in den meisten Fällen ein gesundes Raumklima. Die Schadstoffbelastungen in den Innenräumen lassen sich durch die Wahl der persönlichen Einrichtungsgegenstände wie Vorhänge, Teppiche und Möbel und zu einem wesentlichen Teil mit einem geeigneten Benutzerverhalten niedrig halten.

Gesundheitliche Beschwerden
Beim Aufenthalt in Gebäuden können Beschwerden oder Befindlichkeitsstörungen auftreten. In diesen Fällen gilt es zu klären, ob Innenraumbelastungen die Ursache sein könnten. Mit geeigneten Abklärungen können Innenraumprobleme identifiziert und Verbesserungsmassnahmen getroffen werden. Gesundheitliche Beschwerden am Arbeitsplatz müssen den Verantwortlichen im Betrieb gemeldet werden. Denn der Arbeitgeber ist verpflichtet, die nötigen Abklärungen und Massnahmen zu veranlassen.

Die gesamten Informationen auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit.

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Metallbau-Fachexpertisen

21. Oktober 2009

Die Schweizerische Metall-Union SMU vermittelt Metallbau-Sachverständige. Bauherren, Architekten, Planer und Metallbauunternehmen nutzen diese Dienstleistung, um Kritik an ausgeführten Arbeiten fundiert, fair und kostengünstig beurteilen zu lassen.

Die Sachverständigen der SMU www.smu.ch verfügen über mehrjährige Erfahrungen in der Planung und/oder Ausführung von Metall-, Stahl-, Fenster- und Fassadenbauarbeiten. Sie sind durch die SMU in allen rechtlichen Aspekten rund um das Erstellen von Gutachten ausgebildet worden. Die Sachverständigen können die folgenden Dienstleistungen für Sie erbringen:

1. Augenschein:
In Ihrem Auftrag organisiert der Sachverständige eine erste Begehung vor Ort. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Einladung und Einwilligung der Beteiligten. Der Augenschein ermöglicht dem Sachverständigen sich ein Urteil über den Zustand des Werkes zu bilden und Grundlagen für das weitere Vorgehen zu erarbeiten.

2. Parteigutachten:
In Ihrem Auftrag wird ein Werk (Bauwerk) von einem Sachverständigen begutachtet. Ein Parteigutachten ist eine neutrale Feststellung des Ist-Zustandes eines Werkes.. Das Gutachten kann helfen, Klarheit über den Tatbestand zu erlangen und dient als Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen. Das Parteigutachten hat den Stellenwert einer Parteibehauptung; es ist für die Gegenpartei unverbindlich.

3. Gemeinsames Gutachten für alle Parteien:
Im Auftrag aller Parteien wird ein Werk (Bauwerk) von einem Sachverständigen begutachtet. Das gemeinsame Parteigutachten ist eine neutrale Feststellung des Ist-Zustandes eines Werkes. Das Gutachten kann helfen, Klarheit über den Tatbestand zu erlangen und dient als Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen. Aufgrund der aus dem Gutachten erlangten Erkenntnisse, entscheidet der Sachverständige über die anteilsmässige Verursachung des Werkmangels der Parteien. Die Anerkennung des gemeinsamen Gutachtens ist den Parteien freigestellt

4. Vertragliche Vereinbarung:
Auf Basis eines Gutachtens mit vertraglicher Vereinbarung kann der Sachverständige, im Einverständnis der Parteien, als Schiedsgutachter die Verantwortlichkeiten der Parteien festlegen und einen aussergerichtlichen Vergleich erzielen. Mit der vertraglichen Vereinbarung verpflichten sich die Parteien das Resultat des Gutachtens anzuerkennen und daraus resultierende Pflichten zu übernehmen.

Technische Informationen sind auch über die technischen Merkblätter abrufbar.

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Mit regelmässigen Kontrollen Baumängel verhindern

19. Oktober 2009

Nicht immer läuft bei den Arbeiten auf der Baustelle alles wie geplant. Der Termin- und der Kos-tendruck haben immer mehr direkten Einfluss auf die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle und die Bauqualität. Eine regelmässige Kontrolle der Bauarbeiten macht sich für Bauherren bezahlt, trägt sie doch zur langfristigen Werterhaltung des Gebäudes bei.

Täglich werden auf der Baustelle Arbeiten ausgeführt, deren Qualität sich auf das Bauwerk aus-wirken. Dabei werden unterschiedlichste Materialien und Konstruktionen von Unternehmern verbaut, die in dieser Konstellation meistens noch nicht zusammengearbeitet haben. Daraus entstehen Nahtstellen, die sehr genau geplant und geprüft werden müssen.

Die Baubehörde prüft die Einhaltung der Bauvorschriften

Die Gemeinden prüfen während der Bauarbeiten die Einhaltung der Auflagen aus der Baubewilligung und den kantonalen und kommunalen Bauvorschriften. Üblicherweise werden dabei die Massgenauigkeit des Schnurgerüsts, das korrekte Verlegen der Kanalisationsleitungen, die Um-setzung der brandschutztechnischen Massnahmen sowie die Geländer und Absturzsicherungen geprüft. Sind diese Anforderungen erfüllt, erteilt die Gemeinde in der Regel die Bezugsbewilligung für ein Gebäude.

Regelmässige Baukontrolle schon während der Bauphase
Sämtliche übrigen Arbeiten müssen vom Bauherrn oder von dessen Vertreter auf der Baustelle, dem Architekten oder dem Generalunternehmer geprüft werden. Unter dem verbreiteten Zeitdruck auf den Baustellen werden diese Kontrollen nicht immer vorgenommen. So werden Prüfungen und Abnahmen von einzelnen Bau- oder Werkteilen unterlassen, die nach Abschluss der Arbeiten nicht mehr sichtbar sind. Entsprechend dem Baufortschritt geplante Baukontrollen tragen zur Sicherstellung der Bauqualität bei, sind aber auf den meisten Baustellen ein Fremdwort. Die langfristigen Konsequenzen daraus trägt nicht selten der Bauherr.

Vertrauen ist gut, Baukontrollen sind besser!
Nicht alle Bauteile können anlässlich der Bauabnahme auf ihre korrekte Ausführung und die Einhaltung der Regeln der Baukunde geprüft werden. Mängel verbergen sich nicht selten in den nicht mehr sichtbaren Bereichen. Eine unsachgemässe Dampfsperre im Dachbereich wird unter Umständen erst ein paar Jahre nach der Fertigstellung der Arbeiten einen Bauschaden nach sich ziehen. Für Bauherren, die oftmals Baulaien sind, kann sich der Beizug eines Baufachmanns für Baukontrollen empfehlen.

Die 5 wichtigsten Punkte
Aus den Erfahrungen aus Bauabnahmen und Mängeln, die anlässlich der 2-jährigen Garantieabnahmen festgestellt wurden, zeigen sich nachfolgende 5 Gebäudeteile, die sorgfältig geprüft werden sollten. 1. Kellerabdichtung: Wie ist die Abdichtung zwischen der Bodenplatte und der Kellerwand sowie den einzelnen Arbeitsfugen im Beton geplant? Wurden diese korrekt ausgeführt? 2. Dachkonstruktion: Sind die Flachdächer gemäss den Anforderungen der SIA-Normen geplant und mit ausreichend Gefälle ausgeführt? Wurden bei den Steildächern die Dampfbremsen luftdicht angeschlossen und die Wärmedämmung vollständig und sauber verarbeitet? 3. Fassadenkonstruktion: Wurden die Platten korrekt verarbeiten oder sind zwischen den einzelnen Platten grössere Fugen erkennbar? 4. Rohbaukontrolle vor den Gipserarbeiten: Sind die haustechnischen Installationen wie Elektro-, Wasser- und Lüftungsanschlüsse an der korrekten Position? Werden überall, wo notwendig, Gewebenetze eingebettet vom Gipser, um Rissbildungen im Verputz vorzubeugen?  5. Ca. 5 Wochen vor Fertigstellung. Noch sind nicht alle Bauteile verkleidet oder gestrichen und es lässt sich mit Hinblick auf die Bauabnahme noch Einfluss auf die Arbeiten nehmen oder es lassen Korrekturen anbringen.

Nächster Schritt: Bauabnahme was gilt es zu beachten?

Lassen Sie sich genügend Zeit, sämtliche Bauteile anlässlich der Bauabnahme sorgfältig zu prüfen. Verlangen Sie im Vorfeld ausreichend Zeit dafür, denn je nach Komplexität braucht es für eine Eigentumswohnung 2-3 Stunden und für ein Einfamilienhaus 3-4 Stunden. Zeit, die gut investiert ist. Denn alles, was anlässlich der Bauabnahme sicht- und prüfbar ist und was Sie nicht bemängeln, gilt aus baurechtlicher Sicht als abgenommen. Ein Bauberater kennt die SIA-Normen sowie die Bauvorschriften und kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche und Rechte während der Bauabnahme durchzusetzen.

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Badezimmerplanung

15. Oktober 2009

Das Funktionsspektrum der Nasszelle wird nicht selten zur Entspannungs- und Wohlfühlzone, manchmal sogar zum Fitnessraum oder Wohnbadezimmer ausgeweitet. Die Körperpflege stellt einen sehr intimen Bereich des täglichen Lebens dar. Deshalb lohnt es sich, vor der Planung des Badezimmers die persönlichen Bedürfnisse und Vorstellungen genau zu formulieren, denn im Bereich der Badkultur, so scheint es, sind den Ideen kaum Grenzen mehr gesetzt.

Der erste Überblick
Um sich im weiten Feld des Möglichen einen ersten Überblick zu verschaffen, empfiehlt sich der Besuch einer Badezimmerausstellung. Hier können Sie sich ungeniert mit Skizzen, Prospekten und Fotobeispielen eindecken oder das Gespräch mit einem fachkundigen Berater suchen.
Oftmals lassen sich die Ideen und Wünsche heute in dreidimensionalen, teilweise animierten Darstellungen auf Computer veranschaulichen. Diese vermitteln Ihnen eine relativ genaue Vorstellung des zukünftigen Bades, wodurch allfällige Missverständnisse und Enttäuschungen frühzeitig verhindert werden können. Es besteht zudem die Möglichkeit, von Anfang an einen Architekten, Innenarchitekten oder Ausstellungsberater ausfindig zu machen, der Sie mit Rat und Tat unterstützt und unter Umständen sogar in der Lage ist, die gesamte Logistik und Koordination zu übernehmen.
Bei einem Neubau gilt zu beachten, dass bereits im Rohbaustadium grundlegende Entscheidungen getroffen werden müssen. Berechnen Sie deshalb genügend Zeit ein für diese erste Phase.

Zukunftsorientierte Planung
Geht man zur konkreteren Planung über, erweist sich eine Bedarfs- und Nutzungsanalyse als sinnvoll: Ist eines oder sind mehrere Bäder vorgesehen? Bietet es sich an, einzelne Komponenten baulich voneinander abzutrennen, beispielsweise um eine morgendliche «Rush-Hour» zu vermeiden? Welche Personen nutzen das Bad um welche Tages- oder Nachtzeit? Ist eine Wanne, eine Dusche oder beides erwünscht? Reicht ein Waschbecken oder werden zwei benötigt?
Das Erstellen einer Liste mit Dingen, die Sie bislang immer gestört haben – z. B. die kalten Bodenkacheln oder die laute Ventilation – kann Ihnen dabei helfen, falsche Entscheidungen bei der aktuellen Badplanung zu verhindern.
Auch zukunftsorientierte Überlegungen sind später äusserst wertvoll, denn sie erlauben, vorhersehbare Veränderungen frühzeitig einzukalkulieren. Kleinkinder werden grösser, Jugendliche verlassen wohl eines Tages das Elternhaus und Personen mittleren Alters sehen sich früher oder später vielleicht mit ersten Auswirkungen des Alterungsprozesses konfrontiert. In besonderem Masse soll zudem behinderten Menschen Rechnung getragen werden. Es lohnt sich, bereits heute Vorkehrungen für allfällige Badezimmererweiterungen zu treffen. Lassen sich nicht gleich alle Wünsche und Ideen auf einmal realisieren, erleichtern bereits angelegte, entsprechende Rohrleitungen und Sanitätsanschlüsse einen späteren Ausbau. So kann beispielsweise die Installation eines Bidets, einer zusätzlichen Dusche oder die Montage von behindertengerechten Sanitärapparaturen problemlos im Nachhinein erfolgen.
Im Gegensatz zu den einzelnen Einrichtungselementen, die mit weniger Aufwand zu einem späteren Zeitpunkt erneuert werden können, sollten Sie den Wand- und Bodenbelag von Beginn weg längerfristig planen, damit er Ihnen nicht nur optisch, sondern auch reinigungstechnisch in einigen Jahren noch Freude bereitet. Eine gute Beratung, welche Ihre persönlichen Bedürfnisse einbezieht und auf mögliche Problembereiche aufmerksam macht, sowie reifliche Überlegung sind hier besonders angebracht.

Raumgestaltung und Einrichtung
Die Raumgrösse des zukünftigen Badezimmers wird von verschiedenen Komponenten beeinflusst: So spielen persönliche Einrichtungswünsche, örtliche Gegebenheiten, die Anordnung von sanitären Apparaten, Bewegungs- und Durchgangsflächen eine Rolle. Bei einem Zweipersonen-Haushalt wird für die Grundausstattung mit minimal 4–5 m2 gerechnet, während eine vierköpfige Familie etwa vom Doppelten ausgehen kann. Mit Hilfe eines detaillierten Grundrisses lässt sich der genaue Standort der Badezimmerkomponenten festlegen. Hier einige Hinweise auf übliche Grössen von sanitären Einrichtungen: Für WC und Bidet sind jeweils ca. 40 x 70 cm zu kalkulieren, für die Duschkabine ca. 90 x 90 cm, eine Badewanne nimmt ca. 80 x 180 cm ein und ein Waschtisch ca. 55 x 70 cm. Zwischen den einzelnen Installationen sollten Sie einen Abstand von mindestens 20 cm vorsehen.
Auch wenn der realisierbare Grundriss des zukünftigen Badezimmers längst nicht den weitläufigen Hallen entspricht, die Sie sich in Ihren kühnsten Träumen auszudenken wagten, ist dies kein Grund zur Verzweiflung. Mit kleinen Tricks lassen sich optisch problemlos Weiten erzeugen. So täuschen vor allem Glas, transparente Duschwände oder geschickt platzierte Spiegelflächen zusätzlichen Raum vor. Allerdings ist darauf zu achten, dass keine Türen mitreflektiert werden, denn die dadurch entstehende Unruhe macht den überzeugendsten Vergrösserungseffekt im Nu zu Nichte. Eine optimale Beleuchtung sorgt gleichermassen für Weiträumigkeit und schafft ein wohltuendes Ambiente. Wenn möglich sollten Sie die Einplanung eines Fensters in Betracht ziehen, denn damit wird nicht nur ein helles, frisches Raumklima geschaffen, sondern auch eine praktische Belüftungsmöglichkeit.
Durch die richtige Farbwahl sind ebenfalls erstaunliche Resultate zu erzielen: Helle, klare und ruhige Farben, klassisches Weiss, zartes Blau oder Grün sowie pastellene Blütenfarben unterstützen die Wirkung von Grossräumigkeit, während dunkle, drückende Töne unter Umständen zwar heimelig anmuten und Wärme ausstrahlen, die Räume optisch jedoch verkleinern.
Die eigenen Wünsche und praktische Aspekte sollen bei der Auswahl der Einrichtung und Ausstattung jederzeit im Vordergrund stehen. Trends gilt es genau unter die Lupe zu nehmen, sind diese doch meist relativ kurzlebig und verleiden einem möglicherweise schneller als gedacht, wenn sie nicht mit dem persönlichen Geschmack übereinstimmen oder sich in der täglichen Anwendung nicht bewähren. Ausserdem lassen sich mit Wäsche und Dekoration zu weniger horrenden Preisen trendige und anpassungsfähige Akzente setzen.
Natürlich gibt es auch bei der Auswahl der einzelnen Einrichtungskomponenten eine grosse Spannbreite. Es macht sich bezahlt, die ästhetischen Vorstellungen bereits im Vorfeld mit praktischen Überlegungen in Einklang zu bringen: Wie viel Wert möchten Sie bei der Wahl der Waschtischabdeckung auf eine problemlose Reinigung legen? Wird die Badewanne nur für eine Kurzwäsche benutzt oder darf sie auch ein Ort der Erholung und Entspannung sein, denn in diesem Fall ist nebst dem Design, der Farbe und den Kosten auf eine körpergerechte Form zu achten. Gleiches gilt für die Auswahl des Badezimmerzubehörs: Wie wichtig ist Ihnen ein sparsamer Wasserverbrauch bei Klosett oder Duschbrause? Wären Einsteigehilfen für die Badewanne wünschenswert? Soll der Drehöffnungswinkel des Spiegelschranks über 100 % betragen, so dass Sie sich bequem von allen Seiten bespiegeln lassen können? Und schliesslich stellen sich, um ein rundum stimmiges Wohlfühlklima zu erreichen, nicht zuletzt Fragen bezüglich der Beheizung: Ist es vielleicht Ihr langjähriger Wunsch, in Genuss einer Fussbodenheizung zu kommen?

Bei allem Planen, Organisieren und Träumen empfiehlt es sich, jederzeit den Kostenpunkt im Blickwinkel zu behalten: Seien Sie sich von Beginn an im Klaren darüber, wie viel Geld Sie ausgeben wollen und scheuen Sie sich nicht davor, Kostenvoranschläge einzuholen.

Die «kleinen» Extras
Wenn Sie schon seit einiger Zeit von einer eigenen Sauna, einem Solarium oder einem ins Badezimmer integrierten Whirlpool träumen, lohnt es sich, diese Wünsche frühzeitig in die Planung einzubeziehen. Um den gesundheitsfördernden Saunagang auch tatsächlich als wohltuendes Ereignis erleben zu können, sollte sich die Raumgrösse nach den regelmässigen Besuchern sowie den vorhandenen Platzverhältnissen richten. Eine adäquate Erholungs- und Abkühlungszone ist unbedingt zu berücksichtigen. Am besten wird das Projekt «Badezimmer mit Sauna oder Solarium» zusammen mit einem Spezialisten evaluiert.
Für zukünftige Whirlwanne- oder Dampfduschenbesitzer gilt heute, was für Automobilisten schon lange an der Tagesordnung ist: probieren geht über studieren! Besteht die Möglichkeit eines Probebades, dürfen Sie sich diese Gelegenheit keinesfalls entgehen lassen, schliesslich bleibt Ihnen dieses «kleine» Extra ja über einige Jahre erhalten.

Quelle www.traumhaus.ch

Publiziert von: Othmar Helbling

 

ABC des Fensterglases

11. Oktober 2009

Sie lassen Licht, Luft und Sonnenwärme ins Haus, schützen aber auch vor Witterung und Lärm. Das Glasmaterial ist dabei sehr entscheidend und je nach Ansprüchen gibt es unzählige Möglichkeiten der Verglasung. Im Folgenden sind die wichtigsten Materialien aufgeführt, je nach Hersteller sind auf Wunsch auch noch weitere Spezialgläser erhältlich.

Isolierverglasung allgemein
Ein Isolierglas ist ein Glaselement, das aus zwei oder mehreren Scheiben besteht. Die Scheiben können dabei sehr verschiedenartig bearbeitet werden, beispielsweise gebogen, metallbedampft, eingefärbt oder strukturiert. Aufgrund der Kombination der Glaselemente und den verschiedenen Beschichtungsmöglichkeiten lassen sich mehrere Glastypen unterscheiden. Der Scheibenabstand zwischen den Gläsern spielt zudem aber auch eine entscheidende Rolle. Der Aussenlärmpegel lässt sich, beispielsweise durch die Vergrösserung der Abstände, auf einen angenehmen Innenlärmpegel reduzieren. Wärme- und Einbruchschutz sind auch mitunter durch die Grösse der Scheibenzwischenräume gewährleistet, die Abstände bewegen sich dabei meist zwischen 6 bis 20 mm.
Durch die Doppelverglasung kann sich der Hausbewohner in Fensternähe behaglicher fühlen. Sie verhindert zusätzlich eine Kondensatbildung auf der Glasoberfläche und erlaubt es somit, Fensterbereiche besser zu nutzen. Doppelverglasung schützt die Umwelt durch einen geringeren Energieverbrauch, was nicht zuletzt eine Verringerung der CO2-Emission bedeutet und so den Kampf gegen den Treibhauseffekt unterstützt.

Wärmeschutzglas
Der Wärmeschutz bei Isolierglas wird hauptsächlich durch die Scheibenabstände erreicht, hauptsächlich durch eine Vergrösserung der Scheibenzwischenräume. Wahlweise füllen auch gewisse Glashersteller die Zwischenräume mit Gas. Um die Wärme zu speichern und Energie zu sparen, wird eine Glastafel durch ein Glas ersetzt, das mit einer Silberbeschichtung versehen ist. Dadurch ist es möglich, die langwelligen Wärmestrahlen zurückzuhalten und eine Reduktion des Wärmeverlustes von bis zu 50 Prozent zu erreichen. Trotz der Beschichtung gewähren die Gläser jedoch eine sehr hohe Lichtdurchlässigkeit.

Schallschutzglas
Lärmbelastungen sind unerträglich und oft sogar Grund genug, umzuziehen oder das Haus zu verkaufen. Die Glasindustrie hat zum Glück sofort reagiert und bietet Schallschutzgläser an, die vor Lärmeinwirkungen schützen. Die Gläser haben einen optimierten Scheibenzwischenraum und sind mit einem Spezialgas befüllt. Zudem wird im Aussenbereich eine dickere Scheibe als im Innenbereich eingesetzt. Die Hersteller bieten verschiedene Schallschutz-Produkte an, dabei bewegen sich die verschiedenen Arten von Standards zwischen 30 und 44 dB. Dezibel (db) ist ein Schalldämmmass, das die Dämpfung vom Fensterglas beschreibt. Eine Erhöhung des Schallpegels um 10 dB würde eine Verdoppelung des empfundenen Lärms bedeuten. Für Schlafräume sind 30 dB, für Wohnräume sind 40 dB empfehlenswert, denn ab 60 dB wird die Lautstärke als sehr unangenehm empfunden.
Die heutigen modernen Glastypen verfügen zusätzlich über einen verbesserten Wärmeschutz und niedrige U-Werte. U-Wert ist eine Masseinheit für den Wärmestromdurchgang, er gibt die Energiemenge an, die in einer Sekunde durch eine Fläche von 1 m2 fliesst.

Sonnenschutzglas
Das Sonnenschutzglas bietet viele Vorteile. Einerseits kann es sehr viel zur äusseren Attraktivität des Gebäudes beitragen, andererseits kann das Sonnenschutzglas ein Aufheizen durch Sonneneinstrahlung im Sommer verhindern. Somit wird eine Reduktion der Betriebskosten erreicht, denn im Sommer verringern sich die Kosten für die Klimaanlage und im Winter die Heizkosten. Damit noch nicht genug. Diese Einsparungen tragen gleichzeitig zum Umweltschutz bei. Es gibt eine sehr vielfältige Palette an Sonnenschutzgläsern, die verschiedene Leistungen und ästhetische Möglichkeiten eröffnen.

Sicherheitsglas
Ein Sicherheitsglas definiert sich dadurch, dass es beim Zerbrechen nicht in grosse, scharfe Splitter zerfällt und so die Verletzungsgefahr mindert. Man unterscheidet hier zwischen zwei Arten von Sicherheitsglas, einerseits das Einscheibensicherheitsglas und andererseits das Verbundsicherheitsglas, die durch verschiedene Prozesse der Glasveredelung produziert werden. Erstere zerfällt nur in viele kleine, stumpfe Teile und bietet eine Beständigkeit gegen Temperaturwechsel sowie eine hohe Schlag- und Stossfestigkeit. Der Gebrauch ist vielfältig. Es wird für Heck- und Seitenscheiben von Fahrzeugen, Glasduschen, Innentüren und Glaswänden eingesetzt.
Beim Verbundssicherheitsglas sind mehrere Glasscheiben mit Plastikfolie miteinander verklebt. In zahlreichen Einbausituationen ist Verbundsicherheitsglas sogar vorgeschrieben, beispielsweise in Überkopf-Bereiche, zum Zweck der Absturzsicherung sowie in Kindergärten und Schulen.

Quelle www.traumhaus.ch

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Bauen mit Sicherheit

10. Oktober 2009

Immer wieder kann bei der Umsetzung aber auch Unvorhergesehenes passieren. Wer ein Haus baut, sollte rechtzeitig daran denken, sich für die Zeit des Baus und auch danach gut zu versichern, um unliebsame finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Denn obwohl bei einem Um- oder Neubau immer mehrere Personen und Firmen beteiligt sind, liegt die Verantwortung immer beim Bauherren respektive der Bauherrin selbst.

Um sich und Ihren Bau im Schadenfall vor den wirtschaftlichen Folgen zu schützen, gibt es die Bauwesen-Versicherung sowie die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung. Diese zwei Produkte werden in der Schweiz von den Privatversicherern angeboten.

Die Bauherrenhaftpflicht
Diese Versicherung schützt vor Schäden, die man als Bauherr Dritten zufügt. Bei der Bauherrenhaftpflicht sind (im Gegensatz zur normalen Privathaftpflichtversicherung) spezifisch die Schäden versichert, die im Zusammenhang mit den Arbeiten rund um den Neu- oder Umbau entstehen. Der Bauherr wird gesetzlich haftpflichtig, auch wenn er selbst den Schaden nicht verursacht hat. Als Beispiel: Wenn Baugrubenwände gesichert werden, können Vibrationen auch auf das Erdreich des Nachbargrundstücks wirken. Dies kann soweit gehen, dass sich das Nachbargrundstück absenkt und die Stützmauer des Nachbarn in Schieflage gerät. In so einem Fall kommt die Bauherrenhaftpflicht zum Einsatz. Ebenso, wenn sich der Bauherr bei einem Kontrollgang an Bretter lehnt, diese vom Gerüst auf die Strasse stürzen und dort einen Passanten verletzen oder ein Fahrzeug beschädigen. Und auch wenn keine Personen involviert sind, können Schäden entstehen, welche die Bauherrenhaftpflicht betreffen, beispielsweise wenn während der Bauphase ein Windstoss einen Ziegel vom Dach löst und dieser dem Gesetz der Schwerkraft folgt.
Ein weiterer Punkt, der die Bauherrenhaftpflicht unverzichtbar macht, ist, dass diese nicht nur bei erfolgten Ereignissen finanziell aufkommt, sondern auch präventiv unmittelbar bevorstehende Gefahren abzuwenden hilft: Wenn der Baukran wegen schlechtem Baugrund aus der Vertikalen gerät und umzufallen droht, muss dieser umgestellt werden. Die Bauherrenhaftpflicht übernimmt in diesem Fall die Kosten für die Demontage und die Wiedermontage, um einen sehr wahrscheinlichen Unfall abzuwenden. Bei Forderungen von Dritten an den Bauherrn, klären die Experten der Bauherrenhaftpflicht ausserdem ab, ob die Forderungen berechtigt sind, indem sie unter anderem die angewandten Baumethoden oder die Geologie beurteilen.

Die Bauwesen-Versicherung
Diese Versicherung übernimmt Folgekosten, die aus unvorhergesehener und plötzlicher Beschädigung des Bauvorhabens entstehen. Es geht dabei also um Schäden, die von Aussen auf den Bau treffen. Beispielsweise kann die Baugrube durch starken Regen in Mitleidenschaft gezogen werden. Das Leerpumpen und Reinigen vom Schlamm verursacht oft hohe Mehrkosten, welche die Bauwesen-Versicherung deckt. Oder der Schadenhergang ist unklar und es ist kein Verantwortlicher ausgemacht. In diesem Fall bevorschusst die Bauwesen-Versicherung anfallende Kosten, damit keine Terminverzögerungen entstehen.
Es kann auch vorkommen, dass Unbekannte verbotenerweise im Rohbau eine wilde Party veranstalten und dabei grössere Schäden anrichten. Da die Unbekannten nicht haftbar gemacht werden können, übernimmt die Bauwesen-Versicherung die Kosten, damit das Budget für das Eigenheim nicht durch solch unangenehme Fälle aufgebraucht wird.
Es gibt sogar Bauwesen-Versicherungen, bei denen Feuer- und Elementarereignisse eingeschlossen werden können. Sollte das fast fertige Haus also – aus welchem Grund auch immer – abbrennen, steht der künftige Besitzer zwar ohne Haus da, hat aber die finanzielle Möglichkeit, es wieder aufzubauen.

Versicherungsschutz nach der Erstellung des Eigenheimes
Angenommen, die Bau- oder Umbauphase ist abgeschlossen, das Parkett ist verlegt, die sanitären Einrichtun-gen installiert, die Heizung läuft. Mit dem Einzug erlöschen Bauherren- und Bauwesenversicherungen. Als Nachfolgeversicherung gibt es in der Schweiz die Gebäudeversicherung. Angeboten werden sowohl eine Gebäudesachversicherung sowie eine Gebäudehaftpflicht. Erstere deckt Schäden am Gebäude, die durch Feuer oder Elementarschäden wie Hochwasser, Sturm, Hagel etc. entstehen. Die Gebäudehaftpflicht deckt Schäden, welche Dritte durch Ihr Gebäude erleiden, wenn beispielsweise Ihre Wegbeleuchtung umfällt und ein Passant bei Dunkelheit darüber stolpert. In der Schweiz bieten 19 Kantone eine obligatorische Gebäudeversicherung an. Nur in den übrigen Kantonen (das sind: Genf, Uri, Schwyz und Tessin sowie Appenzell-Innerrhoden, Wallis und Obwalden) dürfen die Privatversicherer Gebäudeversicherungen anbieten. Hier lohnt sich der Vergleich der Angebote einzelner Gesellschaften.

Quelle www.traumhaus.ch

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Kostenüberwachung durch die Bauherrschaft

9. Oktober 2009

Die von Ihnen verständlicherweise angestrebte Kostensicherheit beginnt schon mit der Auswahl des Architekten, respektive des Bauleiters. Eine vorausschauende Kostenkontrolle setzt ein gewisses Mass an Erfahrung voraus, welche aber mittels Referenzauskünften bei ehemaligen Bauherrschaften gut überprüft werden kann. Eine umfassende Kostenüberwachung ist für einen nicht Sachverständigen eher schwierig, es ist aber durchaus denkbar, grobe Plausibilitäts- und Baufortschrittskontrollen selbst vorzunehmen.
Bedingung hierfür ist das Vorliegen eines guten Überwachungsinstruments der Bauleitung. Diese sogenannte Baukostenkontrolle erlaubt eine Überprüfung der effektiven Baukostenentwicklung (Arbeitsvergaben, Nachträge, Zahlungen) in Bezug auf die ursprünglich budgetierten Werte (Kostenvoranschlag, der sogenannte «KV»). Regelmässig aktualisiert kann damit laufend, beispielsweise anlässlich von Sitzungen, Zahlungen oder Vertragsabschlüssen, über den Kostenstand informiert und allfällige Abweichungen begründet werden. Bei der Baukostenkontrolle handelt es sich im Wesentlichen um ein Tabellenwerk mit fünf Hauptspalten, welche folgenden Informationsgehalt aufweisen:

Spalte «KV Original» (Kostenvoranschlag)
Direktes Abbild des von der Bauherrschaft genehmigten Kostenvoranschlags. Es empfiehlt sich, die KV-Positionen während der ganzen Bauausführung unverändert zu lassen.

Spalte «KV Mutiert» respektive «KV Aktuell»
Hier werden alle genehmigten Nachträge sowie Mehr- und Minderkosten erfasst. Abbild der Abweichungen zum «KV Original».

Spalte «Verträge»
Hier werden die bis zum Stichtag abgeschlossenen Werkverträge und Bestellungen eingetragen. Die Spalte dient der groben Fortschrittskontrolle für die Arbeitsvergaben und erlaubt eine Überwachung der erfolgten Vergaben pro Arbeitsgattung respektive der noch zur Verfügung stehenden Budgets.

Spalte «Zahlungen»
In dieser Spalte werden pro Position die bisher geleisteten Zahlungen aufaddiert und üblicherweise in einer detaillierten Fassung der Kostenkontrolle die entsprechenden Rechnungen einzeln aufgeführt.

Spalte «Prognose»
Diese Spalte lässt am ehesten Rückschlüsse auf Budgetabweichungen zu. Hier setzt der erfahrene Bauleiter seine Prognose auf die Abrechnung ein. In den meisten Fällen und insbesondere während der Bauausführungsphase ist diese Position laufend neu zu berechnen. Sie sollte jeweils ungefähr der Position «KV Mutiert» entsprechen.

Selbstverständlich ist jedes System nur so gut wie derjenige, der es führt. Es bleibt also ein Restrisiko, welches wieder zur eingangs formulierten Empfehlung führt: Die Qualität der Kostenkontrolle und die einhergehende Kostensicherheit ist weitgehend von der Wahl des Bauleiters und der Rückverfolgbarkeit respektive Aktualität dessen Kostenkontrolle abhängig.

Quelle www.traumhaus.ch

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Haftung für Kostenvoranschläge

8. Oktober 2009

«Im Rahmen der Planung unseres Eigenheims, haben wir von unserem Architekten einen ersten Kostenvoranschlag für das Projekt erhalten. Wie verbindlich ist dieser?» A.M. aus W.

Durch das Bundesgerichtsurteil vom 15. März 2005 erwartet die Architekten und Ingenieure eine deutliche Verschärfung der Haftung für Kostenschätzungen und Kostenvoranschläge. Die Abgabe von Kostenschätzungen und Kostenvoranschlägen an den Auftraggeber, welche den vorgegebenen Genauigkeitsgrad (Toleranzrahmen) einzuhalten haben, war schon immer Pflicht jedes Architekten und Ingenieurs. Mit dem Entscheid vom 15. März 2005 hat das Bundesgericht die entsprechende Haftung der Planer aber nochmals deutlich verschärft.

Das Bundesgericht hat im erwähnten Urteil festgehalten, dass der Architekt im Rahmen des ihm erteilten Auftrages auch ohne besondere Vereinbarung mit der Berechnung der Baukosten den Toleranzrahmen explizit anzugeben hat. Einem Bauherrn kann nicht zugemutet werden, den Genauigkeitsgrad selber aus den massgebenden SIA Normen herauszulesen. Dabei gehört es zu den Pflichten des Planers, bei jeder Kostenprognose den Genauigkeitsgrad präzis anzugeben. Ist kein entsprechender Toleranzrahmen aufgeführt, so kann der Bauherr davon ausgehen, dass er nicht mit Mehrkosten zu rechnen hat.

Der Architekt hat gemäss dem Bundesgerichtsentscheid vor Baubeginn einen verbindlichen Kostenvoranschlag zu erstellen, damit der Bauherr weiss, was für Kosten auf ihn zukommen werden. Der Planer muss die Baukosten während der Ausführung ständig daraufhin überprüfen, ob sie sich im Rahmen des Voranschlags halten. Bei Fehlen eines Kostenvoranschlags oder bei verspätetem Vorliegen ist der Architekt oder Ingenieur grundsätzlich haftpflichtig. Kostenüberschreitungen, welche die Toleranzgrenze übersteigen, lassen auf Pflichtverletzungen des Architekten bzw. Ingenieurs schliessen. Wird die Toleranzgrenze überschritten, kommt der Planer in Beweiszwang, um nicht haftpflichtig zu werden.

Die gesetzlichen Verschärfungen im Überblick:
Unaufgeforderte Abgabe eines Kostenvoranschlags vor Baubeginn.
Ist bei der Kostenschätzung und dem Kostenvoranschlag kein Genauigkeitsgrad (Toleranzrahmen) angegeben, gilt die Nulltoleranz.
Der Auftragnehmer haftet für die Mehrkosten, die er schuldhaft verursacht hat, z.B. durch fehlerhafte Planung oder ungenügende Kostenüberwachung.
Der Bauherr muss über jede kostenrelevante Entscheidungen oder Entwicklung informiert werden.

Quelle: www.traumhaus.ch

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Mediation statt Bauprozess

7. Oktober 2009

«Nach dem Bau unseres Einfamilienhauses sind wir leider mit zahlreichen Mängeln konfrontiert. Vor einem Gerichtsverfahren graut uns allerdings, nachdem wir die Leidensgeschichte eines Bekannten mitverfolgt haben. Bringt die Mediation bei Baustreitigkeiten bessere Resultate?»

Das eigene Heim soll den Wünschen an die eigene und an die Zukunft der Familie entsprechen. Es soll den durch Architekt und Hochglanzmagazine geweckten Träumen voll und ganz entsprechen. Wenn dann in der gebauten Realität die Baukosten erheblich überschritten sind, die Türen nicht richtig schliessen, das Badezimmer im Winter kühl bleibt oder der Schallschutz nicht richtig funktioniert, dann ist das enttäuschend und ärgerlich. In berechtigte Rügen über die mangelhafte Arbeit von Unternehmern oder über Kostenüberschreitungen mischt sich in vielen Fällen die Enttäuschung über mangelhafte Baubegleitung, ungenügende Absprachen oder fehlende Aufklärung über bauliche Notwendigkeiten durch den Architekten.

Ein solcher Wust von Mängeln, enttäuschten Erwartungen und die Auseinandersetzung mit Bauhandwerkern, die sich gegenseitig die Verantwortung zuschieben, ist vor Gericht kaum befriedigend zu bereinigen. Jeder Beteiligte wird sich verteidigen, und jeder wird vermeintlich gute Gründe finden, um sich aus der Verantwortung zu stehlen. Bauprozesse sind deshalb in aller Regel komplex, aufwändig, zeit- und kostenintensiv und führen am Schluss bestenfalls zu Kompromissen.

Nach unserer Erfahrung ist eine zielgerichtete Konfliktvermittlung – eine Mediation – hier die Erfolg versprechendste Methode, die Dinge wieder ins Lot zu bringen und Mängel zu beheben. Ein guter Mediator wird in einem solchen Fall möglicherweise zuerst dafür sorgen, dass Sie und Ihr Architekt Ihr Verhältnis zueinander klären, denn dieser ist Ihr wichtigster Begleiter und Verbündeter durch Mängelbehebungs- und Garantiearbeiten. Hierbei wird es möglicherweise darum gehen, Missverständnisse zu klären, oder aber auch, sich über die Erfüllung gegenseitiger vertraglicher Pflichten zu einigen. Anschliessend wird der Mediator mit den Beteiligten das Gespräch über die Mängel und ihre Behebung suchen.

Sinnvollerweise wird er in anspruchsvolleren Fällen durch einen unabhängigen Bauexperten als fachlichen Berater begleitet. Die Mediation geht davon aus, dass die teilnehmenden Personen die Gründe und Auswege aus ihrem Konflikt selbst am besten kennen. Der Mediator sorgt durch geeignete Fragen dafür, dass die Medianden (Bauherr, Architekt, Unternehmer) diese Kenntnisse kooperativ für die Bereinigung ihres Konflikts einsetzen. Das stellt sicher, dass der Konflikt im Sinne der Beteiligten bereinigt wird. Dabei wachsen Einsicht und Verständnis, und eine Vereinbarung, die auf diesem Weg entstanden ist, können die Beteiligten akzeptieren. Eine Mediation ist aus diesem Grund einem Prozess vor Gericht vorzuziehen. Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Beteiligten auf die Mediation einlassen.

Quelle www.traumhaus.ch

Publiziert von: Othmar Helbling