Metallbau-Fachexpertisen

Oktober21

Die Schweizerische Metall-Union SMU vermittelt Metallbau-Sachverständige. Bauherren, Architekten, Planer und Metallbauunternehmen nutzen diese Dienstleistung, um Kritik an ausgeführten Arbeiten fundiert, fair und kostengünstig beurteilen zu lassen.

Die Sachverständigen der SMU www.smu.ch verfügen über mehrjährige Erfahrungen in der Planung und/oder Ausführung von Metall-, Stahl-, Fenster- und Fassadenbauarbeiten. Sie sind durch die SMU in allen rechtlichen Aspekten rund um das Erstellen von Gutachten ausgebildet worden. Die Sachverständigen können die folgenden Dienstleistungen für Sie erbringen:

1. Augenschein:
In Ihrem Auftrag organisiert der Sachverständige eine erste Begehung vor Ort. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Einladung und Einwilligung der Beteiligten. Der Augenschein ermöglicht dem Sachverständigen sich ein Urteil über den Zustand des Werkes zu bilden und Grundlagen für das weitere Vorgehen zu erarbeiten.

2. Parteigutachten:
In Ihrem Auftrag wird ein Werk (Bauwerk) von einem Sachverständigen begutachtet. Ein Parteigutachten ist eine neutrale Feststellung des Ist-Zustandes eines Werkes.. Das Gutachten kann helfen, Klarheit über den Tatbestand zu erlangen und dient als Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen. Das Parteigutachten hat den Stellenwert einer Parteibehauptung; es ist für die Gegenpartei unverbindlich.

3. Gemeinsames Gutachten für alle Parteien:
Im Auftrag aller Parteien wird ein Werk (Bauwerk) von einem Sachverständigen begutachtet. Das gemeinsame Parteigutachten ist eine neutrale Feststellung des Ist-Zustandes eines Werkes. Das Gutachten kann helfen, Klarheit über den Tatbestand zu erlangen und dient als Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen. Aufgrund der aus dem Gutachten erlangten Erkenntnisse, entscheidet der Sachverständige über die anteilsmässige Verursachung des Werkmangels der Parteien. Die Anerkennung des gemeinsamen Gutachtens ist den Parteien freigestellt

4. Vertragliche Vereinbarung:
Auf Basis eines Gutachtens mit vertraglicher Vereinbarung kann der Sachverständige, im Einverständnis der Parteien, als Schiedsgutachter die Verantwortlichkeiten der Parteien festlegen und einen aussergerichtlichen Vergleich erzielen. Mit der vertraglichen Vereinbarung verpflichten sich die Parteien das Resultat des Gutachtens anzuerkennen und daraus resultierende Pflichten zu übernehmen.

Technische Informationen sind auch über die technischen Merkblätter abrufbar.

Publiziert von: Othmar Helbling
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