Archiv für November, 2009

Bauherrenberater: Hilfe, die sich auszahlt

15. November 2009

Der Kauf einer Wohnung ab Papier oder der Bau eines eigenen Einfamilienhauses ist für Laien ein komplexes Thema. Entsprechend gross ist das Risiko, Fehler zu machen, Fehler, die unter Umständen teuer zu stehen kommen. Und weder der Immobilienmakler noch der eigene Architekt sind zur Vermeidung von Fehlern unbedingt hilfreich. Der Makler ist seinem Auftraggeber verpflichtet, der Architekt trägt die Verantwortung – auch wenn er vom Bauherrn beauftragt ist – nur zu einem Teil selber. Verträge mit Handwerkern werden immer vom Bauherrn direkt unterschrieben.

Einen Bauherrenberater beizuziehen kann sich darum lohnen. Meist handelt es sich dabei um erfahrene Architekten oder Ingenieure, die sich ganz auf die Beratertätigkeit verlegt haben und in der Kammer unabhängiger Bauherrenberater (KUB) zusammengeschlossen sind. Zwar scheinen ihre Honorare von 180 bis 200 Franken pro Stunde hoch zu sein, doch hält sich der Stundenaufwand in der Regel in Grenzen – und ein guter Bauherrenberater hilft, teure Fehler zu vermeiden. Rund 20 Stunden beträgt der Aufwand für die Beratung beim Bau eines kleineren Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung, also knapp 4000 Franken.

Je früher der Berater beigezogen wird, desto weniger Fehler unterlaufen. Etwa nachdem bereits Verträge unterzeichnet und wichtige Entscheide gefällt wurden. Am Anfang hilft der Berater beim Erstellen von Pflichtenheften, bei der Durchsicht von Verträgen, Offerten und Plänen sowie beim Festlegen wichtiger Eckwerte, etwa des Energiestandards. Während des Baus ist weniger Beratung nötig, der Fachmann macht allenfalls einmal einen Besuch auf der Baustelle, um den Stand zu prüfen oder eine heikle Phase zu überwachen. Vor dem Einzug schliesslich unterstützt der Berater den Bauherrn bei der Bauabnahme und der Erledigung der Mängelbehebung.

Quelle www.beobachter.ch

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Der Blower-Door-Test

15. November 2009

Wer sich Klarheit darüber verschaffen möchte, ob sein Eigenheim luftdicht und somit vor Schimmel, Zugluft und hohen Heizkosten geschützt ist, kann eine Differenzdruck-Messung, den sogenannten Blower-Door-Test durchführen lassen. Er ist Standard bei Niedrigenergie- und Passivhäusern.

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Mit diesem Test wird festgestellt, wie oft sich das Luftvolumen bei einem geringen Über- oder Unterdruck in den Wohnräumen pro Stunde auswechselt. Er wird von Energieunternehmen, Bausachverständigen und vom Handwerk angeboten. Die Kosten für einen  Blower-Door-Test sind regional unterschiedlich (ca. 500 €/ ca. 1.000 CHF), die Investition lohnt sich aber schon nach kurzer Zeit, da ein dichtes Haus weniger Heizkosten verursacht.

Und so funktioniert der Blower-Door-Test:

Empfehlenswert ist es, die Messung nach dem fachgerechten Verkleben der luftdichten Schicht und vor der Montage der Innenverkleidung durchzuführen, damit einfacher nachgebessert werden kann.

Für die Messung wird ein starkes Gebläse mit einem folienbespannten Rahmen luftdicht in eine geöffnete Aussentür oder ein Fenster eingesetzt, ansonsten sind alle Gebäudeöffnungen geschlossen. Mit dem Gebläse, das Luft aus dem Haus heraussaugt bzw. hineinbläst, wird eine Druckdifferenz von 50 Pascal zwischen innen und aussen erzeugt. Je mehr Luft durch Leckagen bei Erreichen des erhöhten Innendrucks nach aussen entweicht, desto mehr muss das Gebläse arbeiten und desto höher ist die Luftwechselrate (n50-Wert).

Grenzwerte nach EnEV:
bei Gebäuden mit natürlicher Lüftung     3 pro h
bei Gebäuden mit Lüftungsanlage          1,5 pro h

Werden Leckagen nachgewiesen oder der zulässige Grenzwert überschritten, gilt es herauszufinden, wo das Gebäude undicht ist. Das kann man mit Luftgeschwindigkeitsmessern und Thermographiekameras machen, aber besonders anschaulich mit Nebel und Überdruck darstellen. Dazu wird das Haus mit Theaternebel gefüllt. An undichten Stellen quillt der Rauch aus dem Gebäude. So sind Leckagen lokalisierbar und können nachgebessert werden.

Quelle und weitere Infos unter www.siga.ch

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Hagelschadenregister Schäden vorbeugen

14. November 2009

Die Kantonalen Gebäudeversicherungen setzen an der Messe Geoprotecta vom 13. bis 15. November 2008 das Thema Hagel ins Zentrum ihres Standauftritts.

Gemessen an den Kosten verursachte Hagel 2007 neben Wind und Wasser in der Schweiz den grössten Schadenanteil. Im vergangenen Jahr zahlten die Kantonalen Gebäudeversicherungen schweizweit über 80 Millionen Schweizer Franken für Hagelschäden an ihre Versicherungsnehmer.

Als Antwort auf die Zunahme durch Hagel verursachter Schäden erstellt die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen ein für jedermann zugängliches online-Hagelschutzregister, das Baumaterialien aufgrund ihrer
Hagelwiderstandsfähigkeit klassiert.

Hagel verletzt nicht nur Agrarkulturen. In den vergangenen Jahren musste ein markanter Anstieg von Hagelschäden an Gebäuden festgestellt werden. Umso wichtiger wird es, bei Neu- und Umbauten, aber auch bei Renovationen, hagelresistentes Gebäudematerial einzusetzen. Damit die Fachleute sich im breiten Materialangebot für die Gebäudehüllen zurecht finden, entwickeln die Kantonalen Gebäudeversicherungen ein Register zur Klassifizierung. Verschiedene Materialkategorien wie z.B. Aluminium, Holz oder Kunststoffe, werden durch die EMPA auf ihre Hagelresistenz geprüft und je nach Ergebnis einer der fünf Hagelwiderstandsklassen zugeordnet.

Baumaterialien verhalten sich bei einem Hagelunwetter unterschiedlich. Nicht hochgezogene Lamellenstoren werden schon bei geringen Hagelkorngrössen beschädigt, während ein Dach aus dicken Faserzementplatten auch noch sehr grossem Hagel standhält. Andererseits hängt die Widerstandsfähigkeit eines Bauteiles auch von dessen Verarbeitung ab und unterscheidet sich von Hersteller zu Hersteller. Bei Kunststoffen ist zusätzlich zu beachten, dass der Hagelwiderstand mit zunehmender Alterung abnimmt. Das anlässlich der Geoprotecta erstmals der Öffentlichkeit vorgestellte Hagelschutzregister schafft eine bessere Transparenz, was den Hagelwiderstand von Bauteilen der Gebäudehüllen betrifft.

Es liegt sowohl im Interesse des Hauseigentümers als auch des Architekten, ein widerstandsfähiges, beständiges Material zu wählen.

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Energiestrategie: Abbau von Hemmnissen

12. November 2009

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement EVD hat im Rahmen der Energiestrategie des Bundes geprüft, wie beim Hausbau und der Sanierung von Gebäuden hemmende Vorschriften im Bereich erneuerbarer Energien und Energieeffizienz beseitigt werden können. So soll zum Beispiel von einem generellen Verbot von Solaranlagen in Kernzonen abgesehen werden. Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2009 vom Bericht Kenntnis genommen.

Die Kantone bemühen sich seit Jahren, divergierende energetische Vorschriften zu vereinheitlichen und so die Energieeffizienz im Gebäudebereich zu erhöhen. Gemäss den vor einem Jahr revidierten Mustervorschriften dürfen Neubauten zum Beispiel nur noch halb soviel Wärmeenergie verbrauchen wie bisher. Es gibt aber immer noch verschiedene Vorschriften, die einer effizienten Energienutzung entgegenstehen. Sowohl beim Hausbau als auch bei der Sanierung von Gebäuden wird das Potenzial an energiesparenden Massnahmen noch nicht voll ausgeschöpft. Dies obwohl ausgewählte Techniken gemessen an den langfristig erzielbaren Einsparungen inzwischen wirtschaftlich sind.

Das EVD hat als Teil der Energiestrategie des Bundesrats vom 20. Februar 2008 geprüft, welche Hemmnisse bestehen und wie sie sich beseitigen liessen. Die Erkenntnisse basieren auf einer beim Büro ,econcept” in Auftrag gegebenen Studie und den Schlussfolgerungen einer Begleitgruppe bestehend aus Kantons- und Bundesvertretern.

Handlungsbedarf besteht beispielweise im Baurecht bei den Grenzabständen und Baulinien, bei den Ausnützungsziffern sowie den Gebäude- und Geschosshöhen. Bei den planungsrechtlichen Vorschriften könnte mit einer offensiveren Gestaltung von Sondernutzungsplänen ebenfalls einiges im Interesse der Energieeffizienz und des Einsatzes erneuerbarer Energien erreicht werden. Das Spannungsfeld zwischen Ortsbildschutz und der Installation von Solaranlagen ist ebenfalls Thema der Studie. Solaranlagen sollen künftig auch in Kernzonen nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sondern getreu den Vorgaben von Art. 81a Raumplanungsgesetz zugelassen werden. Möglich sind auch Erleichterungen bei den Bewilligungsverfahren.

Die Studie soll den zuständigen Kantonen und Gemeinden als Grundlage dienen, um das Spannungsfeld zwischen den geltenden bau- und planungsrechtlichen Vorschriften und dem energetisch optimalem Bauen zu analysieren und entsprechende Anpassungen in ihren Rechtserlassen vorzunehmen.

Quelle Bundesamt für Energie

Publiziert von: Othmar Helbling