Archiv für Februar, 2010

KOF-Barometer signalisiert langsameren Aufschwung

28. Februar 2010

Der Aufschwung in der Schweizer Wirtschaft hält zwar an, verliert aber an Tempo: Das Barometer der Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (KOF) erhöhte sich im Februar nur um 0,06 Punkte auf 1,87 Zähler. Somit werde das Schweizer Bruttoinlandprodukt (BIP) in den kommenden Monaten im Vorjahresvergleich voraussichtlich wachsen, wenn auch zunehmend weniger kräftig, teilte die KOF am Freitag mit.

Das KOF-Barometer hatte im April 2009 einen Tiefpunkt erreicht und anschliessend stark zugelegt. Seit Oktober schwächt sich der positive Trend ab. Vom Kredit- und Baugewerbe geht eine leicht negative Dynamik aus, wie es heisst. Die Gesamtwirtschaft ohne diese beiden Sektoren entwickle sich positiv, die Wachstumskurve dürfte sich hier aber immer mehr verflachen. Die Signale aus der Schweiz Industrie und für die Exporte in die EU sind positiv, der Konsum in der Schweiz lässt hingegen nach.

Quelle www.diebaustellen.ch

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Kauf von Stockwerkeigentum

24. Februar 2010

Das Stockwerkeigentum hat sich als Eigentumsform etabliert. Zurzeit gibt es in der Schweiz rund 300 000 Wohnungen im Stockwerkeigentum. In den letzten Jahren entstanden jeweils zirka 20 000 neue Wohnungen. Beim Kauf von Stockwerkeigentum gilt es einiges zu beachten: Wie generell bei Immobilien, ist auch hier die Lage der Liegenschaft zentral. So ist es wichtig, dass man sich betreffend Erschliessung und Infrastruktur informiert. Zudem ist auf Immissionen wie z. B. Fluglärm zu achten, da dadurch die Wohnqualität beeinträchtigt wird. Falls sich die Liegenschaft in unüberbautem Gebiet befindet, ist abzuklären, wie die Zoneneinteilung verläuft und mit welcher zukünftigen Bauentwicklung zu rechnen ist. Auch die Steuer- und Gebührenbelastung am Wohnort gilt es zu beachten.

Kaufverträge über Liegenschaften müssen öffentlich beurkundet werden. Rein schriftlich abgeschlossene Vereinbarungen, auch Vorverträge, sind grundsätzlich für beide Parteien unverbindlich. Üblicherweise unterbreitet der Verkäufer dem Kaufwilligen einen Entwurf des Kaufvertrags. Es ist ratsam, diesen vor der öffentlichen Beurkundung durch einen Spezialisten prüfen zu lassen. Für die Beurteilung der Angemessenheit des Kaufpreises ist neben der Lage auch die bauliche Qualität der Liegenschaft massgebend. Pläne und Baubeschrieb sind daher wichtige Beurteilungsgrundlagen.

Zentral ist zudem der Beizug eines Grundbuchauszuges, einschliesslich des Aufteilungsplans, aus dem sich die Zuteilung und genaue Lage der Stockwerkeinheit mit Nebenräumen und ausschliesslichen Nutzungsrechten (Parkplätze usw.) ergeben. Auch das Reglement, die Hausordnung, der Verwaltungsvertrag, Protokolle der Eigentümerversammlung sowie die Jahresrechnungen und das Budget der Gemeinschaftskosten sind sorgfältig zu prüfen.

Kaufwillige sollten sich vor dem Kauf über die finanzielle Situation des Verkäufers erkundigen. Es empfiehlt sich, eine Betreibungsregisterauskunft und Referenzen einzuholen. Dies gilt umso mehr, wenn Anzahlungen vor der öffentlichen Beurkundung des Vertrags geleistet werden. Im Rahmen des Liegenschaftsverkaufs erzielte Gewinne unterliegen der Grundstückgewinnsteuer. Steuerpflichtig ist der Verkäufer. Hier ist allerdings Vorsicht geboten, denn in einigen Kantonen (z. B. Zürich) steht der Gemeinde ein gesetzliches Grundpfandrecht am veräusserten Grundstück zur Sicherung der Grundstücksgewinnsteuer zu. Das Grundstück haftet der Gemeinde für die nicht bezahlte Steuerschuld des Verkäufers, so dass die Grundstückgewinnsteuer letztlich vom Erwerber der Liegenschaft zu erbringen ist. Es empfiehlt sich daher dringend, vor Abschluss des Kaufvertrages vom Verkäufer die Sicherstellung der zu erwartenden Grundstückgewinnsteuer zu verlangen (Sperrkonto, Bankgarantie).

Bei einem Kauf ab Plan sollten die Pläne und die Baubeschreibung einem Fachmann zur Prüfung vorgelegt werden. Die Möglichkeit, Änderungswünsche einzubringen, sowie deren Kostenfolgen sind genau zu regeln. Zudem soll man sich den Termin der Fertigstellung bzw. den Bezugstermin vertraglich garantieren lassen. Bei Neubauten ist zudem die Pflicht des Verkäufers zur Sicherstellung allfälliger Bauhandwerkerpfandrechte zu vereinbaren.

Nach Gesetz hat der Verkäufer eines Gebäudes für die mängelfreie Erfüllung Gewähr zu leisten. Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers infolge von Mängeln verjährt fünf Jahre nach dem Eigentumserwerb. Allerdings kann diese gesetzlich vorgesehene Gewährleistungspflicht vertraglich beschränkt werden, soweit es sich nicht um arglistig verschwiegene Mängel handelt. Die vertragliche Mängelregelung ist daher genau zu prüfen.

Quelle www.nzzdomizil.ch

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Unterhaltsarbeiten von den Steuern abziehen

21. Februar 2010

Bei jeder Liegenschaft müssen von Zeit zu Zeit Unterhaltsarbeiten ausgeführt werden, damit der Wert des Objekts erhalten bleibt. Nachfolgende Ausführungen zeigen, dass vor grösseren Bauvorhaben unbedingt auch die steuerlichen Aspekte beachtet werden sollten.

Von den steuerbaren Einkünften (Mietzinserträge, Eigenmiete) aus unbeweglichem Vermögen können die zur Erzielung dieser Erträge notwendigen Aufwendungen abgezogen werden. Insbesondere die Kosten für den Unterhalt und die Verwaltung.

Der Abzug umfasst entweder die tatsächlichen Auslagen oder er wird in Form einer Pauschale gewährt. Die Pauschale ist ein Prozentsatz der Mieterträge bzw. der Eigenmiete. In einigen Kantonen ist diese Pauschale zusätzlich abgestuft, abhängig vom Alter der Liegenschaft. Für Immobilien, die sich im Geschäftsvermögen befinden, sind nur die effektiven Kosten abziehbar. Wählt der Steuerpflichtige den Abzug der tatsächlichen (effektiven) Auslagen, stellt sich die Frage, was steuerlich als Unterhalts- und Verwaltungskosten gilt. Diese sind einerseits von den Betriebs- und Lebenshaltungskosten und andererseits von den sog. wertvermehrenden Aufwendungen abzugrenzen, denn nur die Unterhalts- und Verwaltungskosten können bei den Einkommenssteuern in Abzug gebracht werden.

Unterhaltskosten
Zu den Unterhaltskosten gehören alle Aufwendungen, die in längeren oder kürzeren Zeitabständen wiederkehren und bereits Bestehendes im bisherigen Zustand erhalten oder ersetzen und die notwendig sind, um die Liegenschaft im ertragsfähigen Zustand zu erhalten. Konkret gehören zu den abzugsfähigen Unterhaltskosten die laufenden Reparaturen und Servicearbeiten an Gebäuden und damit fest verbundenen Bestandteilen, der laufende Gartenunterhalt, aber auch die Sachversicherungsprämien sowie die Liegenschaftssteuer. Ferner gehören bei vermieteten Liegenschaften – soweit sie der Hauseigentümer zu tragen hat – die Grundgebühren für die Kehricht- und Abwasserentsorgung, die Kosten für Strassenunterhalt und Beleuchtung, die Kosten für die gemeinsam genutzten Räume und die Infrastruktur (z. B. Lift) sowie die Hauswartsentschädigung. Bei selbstgenutzten Liegenschaften sind die Betriebskosten der Liegenschaft sowie die Kosten der Lebenshaltung nicht abzugsfähig: Als solche gelten beispielsweise die Wasser- und Energiekosten (Strom, Heizöl, Gas), die Kosten für TV, Telefon und Informatik, für den Kaminfeger sowie die ARA- und Kehrichtgebühren.

Verwaltungskosten
Steuerlich abzugsfähig sind auch die Kosten der Liegenschaftsverwaltung durch Dritte. Bei der Eigen-verwaltung kann der Marktwert der eigenen Tätigkeit nicht geltend gemacht werden. Abzugsfähig sind aber die eigenen Auslagen im Zusammenhang mit der Vermietung (Porti, Telefonkosten, Bankspesen, etc.). Zu den Vermietungsauslagen gehören auch die externen Kosten für das Mietzinsinkasso. Nicht zu den Verwaltungskosten zählen dagegen die Auslagen im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Finanzierung sowie dem Verkauf der Liegenschaft.

Stockwerkeigentümer
Der Stockwerkeigentümer kann die Kosten für den Unterhalt wie ein Alleineigentümer vom Einkommen abziehen. Auch er hat die Wahl zwischen dem effektiven und dem pauschalen Abzug. Wählt er den Pauschalabzug, kann er die Einlagen in den Erneuerungsfonds nicht zusätzlich geltend machen. Bei der effektiven Methode können sowohl die Einlage in den Erneuerungsfonds als auch die weiteren angefallenen Unterhalts- und Verwaltungskosten abgezogen werden. Werden Gelder aus dem Erneuerungsfonds «zweckentfremdet» und für wertvermehrende Investitionen eingesetzt, sind diese den Stockwerkeigentümern anteilsmässig wieder als Einkommen aufzurechnen. Zinserträge, die der Erneuerungsfonds abwirft, werden beim Stockwerkeigentümer als Einkommen versteuert. Gleichzeitig stellt dieser Zinsertrag (sofern er nicht an den Stockwerkeigentümer ausbezahlt wird) eine Einlage in den Erneuerungsfonds dar, welche steuerlich wiederum als Unterhaltskosten geltend gemacht werden kann.

Abgrenzung Unterhalt / Wertvermehrung
Oft ist es nicht einfach zu differenzieren, wann genau Unterhaltskosten und wann wertvermehrende Investitionen vorliegen. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass Auslagen, die den Gebrauchswert der Liegenschaft erhöhen oder die regelmässig Betriebskosten senken, zu einer Erhöhung des Liegenschaftswertes führen und damit als wertvermehrend gelten. Einige Kantone verfügen über detaillierte Listen, was als Unterhalt und was als wertvermehrende Investition gilt. Eine Sonderbehandlung betreffend die steuerliche Abzugsfähigkeit erfahren die wertvermehrenden Investitionen im Bereich des Energie- und Umweltschutzes.

Fazit
Durch eine gut durchdachte zeitliche Planung lassen sich Steuern sparen. Massgebend sind immer die individuellen Gegebenheiten. Einen entscheidenden Einfluss auf die Steuerersparnis haben die Steuerprogression sowie die Möglichkeit des jährlichen Wechsels vom effektiven zum pauschalen Unterhaltskostenabzug.

Quelle www.shev.ch

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Innentüren

20. Februar 2010

Türen schaffen Intimsphäre und machen gleichzeitig neugierig auf das, was sich hinter ihnen abspielt. Nicht zuletzt eignen sie sich für viele temperamentvolle Menschen geradezu fantastisch, um Aggressionen loszuwerden, weshalb sie im Idealfall neben Schalldämmung, Wärmeisolation und Feuerschutz auch ein hoher Grad an Stabilität aufweisen.
Auch wenn den Türen im Gegensatz zu anderen Gestaltungselementen wie Möbeln und Leuchten oftmals keine allzu grosse Beachtung geschenkt wird, tragen sie zur Gesamtwirkung eines Raumes viel bei. Je nach Bedürfnis lässt sich eine Innentür beispielsweise unauffällig in die Wand integrieren oder aber bewusst als markanter Blickfang setzen. Auf jeden Fall sollten Sie Ihre Wahl möglichst gut auf die Ausgestaltung der jeweils angrenzenden Zimmer abstimmen.

Schieben, stossen oder drehen: die Öffnungsarten
Innentüren unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich ihres Designs, sondern weisen auch verschiedene Öffnungsarten auf. Als Klassiker kann die Drehflügeltür bezeichnet werden, bei welcher eines oder mehrere Türblätter einseitig an Scharnieren am Türrahmen – der sogenannten Zarge – festgemacht sind. Eine davon leicht abweichende Variante stellt die Pendeltür dar, die im Unterschied zur Flügeltür in beide Richtungen geöffnet werden kann.
Mit geeigneten Gleitvorrichtungen kann an Stelle einer Flügel- oder Pendeltür eine ein- oder zweiflüglige Schiebetür treten. Die Schiene, entlang welcher man die Türe öffnet oder schliesst, wird entweder vor der Wand montiert – in diesem Fall sollte neben der Tür genügend freier Platz vorgesehen werden – oder verläuft als platzsparende Variante im Wandinnern. In dieser Ausführung lassen sich die Türblätter in geöffnetem Zustand vollständig zum Verschwinden bringen und ermöglichen so fliessende Zimmerübergänge. Auch Drehtüren sind in ein- oder mehrflügliger Ausführung erhältlich. In Privathäusern finden sie bis anhin allerdings selten Verwendung – wohl nicht zuletzt weil sie relativ viel Platz in Anspruch nehmen. Grosszügig angelegten Räumen kann eine deckenhohe Drehkonstruktion jedoch eine spannende Dynamik verleihen.

Den Gegenpol zu den raumeinnehmenden Drehtüren bilden Falt- oder Harmonikatüren, die durch Scharnierbänder oder flexible Streifen in mehrere Abschnitte gegliedert sind und sich so zu einem kompakten Paket zusammenfalten lassen. Verläuft die Gleitschiene entlang der Decke und besteht gleichzeitig ein durchgehender Bodenbelag, erzeugt die geöffnete Falttür ähnlich wie die Schiebetür ein grosszügiges Raumgefühl, ohne dabei gleichviel Platz für die Verstauung der Türblätter zu benötigen.

Die Konstruktion der Türblätter
Neben den verschiedenen Öffnungsmodi gibt es aber auch Differenzen in der Konstruktion der Türblätter. Genauso relevant wie die Oberfläche einer Tür für die ästhetische Wirkung ist ihr Innenleben für Stabilität, Schalldämmung und Feuerfestigkeit. Es wird zwischen Rahmentüren – eine Rahmenkonstruktion gefüllt mit Holz, Glas oder anderen Materialien – und glatten Türen, die aus grossfomatigen Platten und Hohlraumfüllungen bestehen, unterschieden.
Bei letzteren können je nach Füllung unterschiedlich schall- und rauchdichte Türblätter entstehen, die auch in Gewicht und Preisklasse variieren. Eine kostengünstige, leichte Tür erhalten Sie beispielsweise, wenn die Hohlraumfüllung eine Wabeneinlage aufweist, die beidseitig mit dünnen Furnier- oder Hartfasernplatten überdeckt wird. Allerdings lassen sich intensive Lärmkulissen mit Wabenfüllungen nur beschränkt dämmen und auch die Bruchfestigkeit der Türflügel lässt – je nach Beanspruchung – zu wünschen übrig: Beim Verlassen des Raumes nach hitzigen Wortgefechten ist hier also Vorsicht geboten!

Stabilere Varianten hinsichtlich der mechanischen Belastbarkeit und erhöhte Schalldämmwerte erreicht man mit Röhrenspantüren, die an Stelle der Wabenfüllung eine röhrenartig ausgehöhlte Spanplatte aufweisen – oder aber mit durchgehenden Span- oder Mineralfasernplatten. Hier besteht zudem kaum mehr die Gefahr, dass sich die Füllung verzieht oder plötzlich zu schwinden beginnt.

Bei den Rahmentüren kann zwischen Massivholztür, stabverleimter Rahmentür und schichtverleimter Rahmentür unterschieden werden. Während bei der verhältnismässig günstigen Variante aus unverleimtem Massivholz mit der Zeit manchmal Risse auftreten, weisen stabverleimte und in noch höherem Masse schichtverleimte Rahmentüren eine grosse Stabilität auf. Letztere überzeugen ausserdem mit sehr guten Schalldämmwerten.
Werden an Türblätter speziell hohe Anforderungen gestellt, zum Beispiel bei klimatischen Differenzen zwischen nebeneinander liegenden Räumen, empfehlen sich spezielle, mehrschichtige Türkonstruktionen, die gezielt auf die jeweiligen Bedürfnisse eingehen.

Materialien
Die Palette an möglichen Materialien, aus denen Innentüren gefertigt sind, erlaubt eine individuelle Abstimmung auf persönliche Bedürfnisse – nicht nur auf funktionaler, sondern auch auf ästhetischer Ebene. Bei traditionellen Türausführungen aus Massiv- oder Furnierholz kann insbesondere die Art der Oberflächenbehandlung die optische Wirkung beeinflussen und dem Raum einen speziellen Touch verleihen. Bevorzugen Sie eine offenporige oder eine geschlossene Oberfläche? Soll das Türblatt pigmentiert, gelaugt, gewachst oder lackiert sein?
Stahl und Aluminiumtüren können – eventuell mit Glasfenstern ausgestattet – eine klarlinig-moderne Optik unterstützen und werden zudem hohen Anforderungen an Feuerschutz, Schalldämmung und Stabilität gerecht. Kunststofftüren überzeugen unter anderem mit einem breiten Farbenspektrum und hoher Pflegeleichtigkeit, während Glastüren – in Kombination mit Holz, Metall, Kunststoff oder aber als Ganzglasanfertigung – diskret eine in sich abgeschlossene Raumeinheit markieren, gleichzeitig aber auch den Kontakt zur «Aussenwelt» herstellen und interessante Lichtspiele erzeugen. Der Grad der Transparenz wird dabei weitgehend von der Struktur des Glases bestimmt und lässt sich mit Ihren individuellen Wünschen in Einklang bringen.

Quelle www.traumhaus.ch

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Beiträge an Gebäudesanierungen

14. Februar 2010

«Sanieren und profitieren» – mit dieser Formel wirbt das nationale Gebäudeprogramm bei Hauseigentümern für die thermische Haussanierung mit Bundesbeiträgen. Das gemeinsam von den Kantonen und den Bundesämtern für Energie und Umwelt getragene Programm leistet Beiträge an den Ersatz bzw. die Nachrüstung von Bauteilen der thermischen Gebäudehülle, also von Fenstern und Fassaden, von Dächern und Kellerdecken. Ansätze und Bedingungen der neuen Förderung sind jenen der Stiftung Klimarappen ähnlich. Das neue Programm soll möglichst lückenlos an das alte anknüpfen; die beiden Beiträge sind aber nicht kumulierbar. Hingegen lassen sich Beiträge aus der Bundeskasse mit einer Förderung durch den Standortkanton kombinieren. Dabei beschränkt sich die nationale Förderung auf die Gebäudehülle, die kantonalen Programme setzen die Schwerpunkte – je nach Kanton unterschiedlich – bei Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien sowie bei Gesamtsanierungen nach Minergie oder bei Ersatzneubauten nach Minergie-P.

Die Förderansätze betragen 70 Fr. für Fenster und 40 Fr. für opake Aussenbauteile, jeweils pro Quadratmeter. Daraus ergibt sich für ein Einfamilienhaus ein Beitrag zwischen 10 000 Fr. und 20 000 Fr., sofern die gesamte Hülle saniert wird. Damit decken die Beiträge zwischen 7% und 18% der effektiven Bauteilkosten. Der Vergleich basiert auf den von der Stiftung Klimarappen statistisch erhobenen Kosten für Fassadensanierungen und für neue Fenster, unter Ausschluss aller Planungs- und Nebenkosten (Zahlen 2008). Etwas höher veranschlagt das Gebäudeprogramm den Förderanteil an den Gesamtkosten. Nimmt der Hausbesitzer die nicht amortisierbaren Mehrkosten der energetischen Sanierung als Basis, soll der Bundesbeitrag gemäss Programm sogar 30% betragen. So oder so – mit einigen Stunden Arbeit kommen bauwillige Hausbesitzer zu einem willkommenen Zuschuss. Denn besondere Fachkenntnisse sind für das Ausfüllen des achtseitigen Gesuchformulars nicht nötig.

Nicht ganz unerwartet fördert das Gebäudeprogramm nur Baumassnahmen, die hinsichtlich ihrer energetischen Wirkung über das gesetzlich definierte Mass hinausgehen. Während für Sanierungen gemäss dem Energiegesetz Fenster mit Zweifachverglasungen in sehr guten Rahmen gerade noch zulässig sind, bedingen finanzielle Zuschüsse ausnahmslos Produkte mit drei Gläsern. Zudem darf der – gut sichtbare – Randverbund zwischen den Gläsern nicht aus Aluminium gefertigt sein; Edelstahl oder Kunststoff ist Bedingung. (Alu leitet Wärme besser, was grössere Wärmeverluste entlang des Fensterrahmens verursacht.)

Eine ähnliche Struktur weisen die Förderkriterien für Bauteile an der Fassade und im Dach auf. Einen Wärmedurchlass von höchstens 0,25 Watt pro Quadratmeter und Grad schreiben die meisten kantonalen Energiegesetze für Sanierungen von Fassaden und Dächern vor. 0,20 Watt – oder weniger – setzt die Förderung durch das nationale Programm voraus. Bei einer üblichen Backsteinmauer sind für diese Zielwerte im Wärmedurchlass gemäss Gesetz 14 cm bzw. für die Förderung 18 cm Wärmedämmung notwendig. Beiträge werden nur für Bauteile ausgerichtet, die bisher zur thermischen Gebäudehülle zählten, die dazugehörigen Räume also beheizt sind. Demnach sind Erweiterungen wie Aufstockungen und Anbauten nicht zuschussberechtigt. Geld gibt es dagegen für den Ausbau bereits bestehender, auch unbeheizter Dachräume. Keine Auflagen stellt das Programm bezüglich Art und Grösse des Gebäudes. Beiträge unter 1000 Fr. werden nicht bewilligt. Diese Bagatellgrenze entspricht dem Beitrag an 14 m² neue Fenster.

Quelle: www.nzzdomizil.ch

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Umbau: Gute Qualität zu angemessenem Preis

11. Februar 2010

Bei unserem Einfamilienhaus stehen einige Arbeiten an, welche wir gerne an lokale Handwerker vergeben würden. Da wir nicht sehr viel vom Bauen verstehen, sind wir unsicher, wie wir dies anpacken
sollen und wie wir eine gute Qualität zu einem angemessenen Preis er-halten. Was raten Sie uns?

Grundsätzlich gilt: Wer absolut sichergehen will, dass der Umbau professionell durchgeführt wird und sich zudem zeitlich entlasten will, überträgt den Sanierungsauftrag einem auf Umbauten spezialisierten Architekten oder Bauleiter. Es ist aber durchaus denkbar, Unterhaltsarbeiten oder Teilerneuerungen – beispielsweise des Fassadenanstrichs oder der Fenster – direkt bei den ausführenden Handwerksbetrieben in Auftrag zu geben. Es empfiehlt sich jedoch, einige Punkte zu beachten.

Die Wahl eines Unternehmens aus Ihrer Region ist durchaus empfehlenswert, auch wenn dieses vielleicht nicht immer das günstigste ist. Lokale Firmen sind üblicherweise auf einen guten Ruf in ihrem Marktgebiet stärker angewiesen als auswärtige. Im Weiteren fallen dadurch lange Anfahrtswege weg. Wichtig ist auch Ihr «Bauchgefühl» und das Einholen von Referenzen früherer Auftraggeber.

Holen Sie mehrere Offerten ein, um eine bestimmte Bandbreite zu erhalten. In der Offerte sollten die Ausmasse und Anforderungen an das entsprechende Bauteil umschrieben sein. Vorsicht bei sehr tiefen Angeboten. Hier sind Referenzauskünfte zwingend. Beim Offertvergleich ist darauf zu achten, dass «Gleiches mit Gleichem» verglichen wird. Die einzelnen Positionen sollten dazu allenfalls vorgängig bereinigt werden. Bringen Sie in Erfahrung, ob Kosten für Anfahrtswege, Abdeck- und Vorbereitungsarbeiten oder auch die Demontage/Entsorgung der ersetzten Bauteile eingerechnet sind. Interessant ist auch der Stundenansatz für Regiearbeiten.
Bestätigen Sie den Auftrag schriftlich unter Bezugnahme auf die Offerte und/oder Besprechung (mit Datumsangabe), die Festhaltung der Abrechnungsart (Aufwand, Einheitspreis, Pauschale) sowie des Offertbetrags und der Konditionen. Es empfiehlt sich zudem festzuhalten, dass die SIA-Normen zur Anwendung kommen. Um sich finanziell gegen Mängel abzusichern und das Risiko des Bauhandwerker-Pfandrechts zu mindern, sollten Sie Zahlungen erst nach Abnahme leisten oder, bei grösseren Aufträgen, nur Akonto-Zahlungen entsprechend dem Baufortschritt leisten.

Die Abnahme des Werks und bei aufwändigeren Arbeiten die Erstellung eines kurzen Abnahmeprotokolls, eventuell unter Beizug eines Bau-Sachverständigen, ist empfehlenswert. Dies insbesondere, falls Zweifel an der Ausführungsqualität bestehen. Fotos der einzelnen Arbeitsschritte sind schnell gemacht und können bei späteren Problemen sehr wertvoll sein.

Falls unvorhergesehene Mehrkosten entstehen, was bei Umbauten nicht unüblich ist, muss der Handwerker Sie unverzüglich darauf aufmerksam machen.

Quelle www.traumhaus.ch

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Energieberatung: Der erste Schritt zum effizienten Gebäude

8. Februar 2010

Energieberater wissen, wo ein Gebäude am meisten Energie verbraucht und was dagegen unternommen werden kann. Ob einfacher Fensterersatz oder Gesamtsanierung: Die Energieberatung sollte jeder Bautätigkeit vorangehen.

Eine gute Energieberatung zeichnet sich durch eine ganzheitliche Betrachtungsweise aus.

Es zieht durch die Stube, der Fussboden ist kalt und der Heizölverbrauch schnellt nach oben: In den kalten Monaten zeigen sich die Schwachstellen an Altbauten besonders deutlich – und verursachen hohe Energiekosten. Braucht das Haus neue Fenster? Oder gar eine Gesamtsanierung? Fragen, die sich vielen Eigentümern von Altbauten aufdrängen.

Eine Energieberatung gibt Aufschluss. Sie sollte einem allfälligen Fensterersatz oder anderen energetischen Massnahmen vorhergehen. Denn jeder Altbau ist zunächst einmal ein Einzelfall; Patentrezepte zum Energiesparen gibt es nicht. Eine gute Energieberatung zeichne sich durch eine ganzheitliche Betrachtungsweise aus.

Wer sich für eine Energieberatung entscheidet, sollte bei der Wohngemeinde nachfragen: Oftmals gibt es dafür Fördergelder oder die Gemeinde betreibt eine eigene, kostenlose Energieberatung.

Als Basis für Energieausweis
Es ist empfehlenswert, mit der Energieberatung einen Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) auszustellen. Der Energieausweis bescheinigt als amtliches Dokument, wie viel Energie ein Gebäude im Normbetrieb benötigt. Der Energiebedarf wird in Klassen von A bis G in einer Energieetikette angezeigt. Damit ist eine Beurteilung der energetischen Qualität des Gebäudes möglich. Ebenfalls zeigt der GEAK das energetische Verbesserungspotenzial von Gebäuden auf und nennt gebäudetechnischen Massnahmen.

Die Kosten für eine GEAK betragen laut offizieller Seite für ein Einfamilienhaus zwischen 400 und 600 Franken und für ein Mehrfamilienhaus zwischen 500 und 800 Franken. Energieberatungen können aber auch umfassender als ein GEAK sein, dementsprechend höher fällt das Beratungshonorar aus.

Einen GEAK können nur zertifizierte Energieberater ausstellen. Generell ist es empfehlenswert, sich für eine Energieberatung – mit oder ohne GEAK – an ausgebildete Fachpersonen zu wenden. Jules Pikali empfiehlt als erste Anlaufstelle die Kantonalen Energiefachstellen. Diese seien in der Lage, qualifizierte Fachpersonen zu vermitteln, damit die Beratung seriös ausfällt.

Info für Planer und Architekten
Wie weit eine Energieberatung gehen soll, bleibt dem Hauseigentümer überlassen. Üblicherweise studiere ein Energieberater erst die Pläne und Heizkostenabrechnungen eines Gebäudes, um dieses dann mit der Hauseigentümerschaft zu besichtigen. Eine Schlussbesprechung und auf Wunsch ein schriftlicher Bericht bilden den Abschluss der Energieberatung. «Mit den gewonnenen Erkenntnissen kann man zum Architekten oder zum Planer gehen und die konkreten Massnahmen besprechen.»

Wichtig ist, dass die Sanierungsmassnahmen – zum Beispiel Fensterersatz, Wärmedämmung oder eine neue Heizung – aufeinander abgestimmt sind. Denn die Sanierung einzelner Bauteile nimmt Einfluss auf das ganze Haus. In falscher Reihenfolge saniert, können Bauteile nicht mehr zu einander passen. So kann ein Heizkessel nach einer Sanierung überdimensioniert sein, oder es bildet sich wegen neuer, dichterer Fenster Kondenswasser an den Wänden. «Eine umfassende Energieberatung bildet die Voraussetzung für die Sanierungsstrategie».

Quelle www.hausinfo.ch

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Bodenheizungen sind nicht mehr wegzudenken

8. Februar 2010

Bei 10 Grad minus Temperaturen draussen in der Wohnung wohlig barfuss herumlaufen – ein ökologischer Unsinn? Keineswegs! Bodenheizungen sind besser als ihr Ruf und erfreuen sich deshalb wachsender Beliebtheit.

Heute sind Bodenheizungen sowohl in Neu- als auch in Altbauten kaum mehr wegzudenken.

Bereits die alten Römer wussten die Vorteile von geheizten Bodenflächen zu schätzen. Heute sind Bodenheizungen sowohl in Neu- als auch in Altbauten kaum mehr wegzudenken und das aus guten Gründen, wovon der wichtigste sicher die im Vergleich zu anderen Heizungen tiefere Betriebstemperatur ist.

Geringerer Energieverbrauch
Bodenheizungen arbeiten nach dem Niedertemperaturprinzip: Wenn für Radiatore eine sogenannte Vorlauftemperatur von 60 oder mehr Grad Celsius Voraussetzung ist, um einen Raum aufheizen zu können, liefert bei Niedertemperaturheizungen bereits eine Vorlauftemperatur von 30 Grad wohlige Wärme im ganzen Raum. Daher bieten sich Niedertemperaturheizungen vor allem auch in Kombination mit Wärmepumpen und/oder im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien wie z.B. solarthermischen Anlagen an.

Bei den heutigen Komplettlösungen lassen sich nicht nur die Zimmer, sondern vielfach sogar bereits Teile davon individuell regeln, sodass jeder Ort der Wohnung die gewünschte Temperatur aufweist. Gerade bei Neubauten empfehlen sich Bodenheizungen nicht zuletzt auch aus wirtschaftlichen Gründen, nebst den günstigeren Betriebskosten ist der Einbau einer Flächenheizung nicht oder nur unwesentlich teurer als der Einsatz von Heizkörpern.

Angenehme Wärme
Nebst dem geringeren Energieverbrauch (je nach Hersteller und Quelle soll dieser 10 bis 20 Prozent tiefer als bei Normaltemperatur-Radiatoren liegen) und ästhetischen Aspekten fallen auch die «gefühlten» Vorteile ins Gewicht: So empfinden Menschen Strahlungswärme als angenehmer als die von Radiatoren aufgeheizte Luft. Gleichzeitig ist bei Bodenheizungen die gefühlte Raumtemperatur höher als bei Heizkörpern, was eine Absenkung der Raumtemperatur um bis zu 2 Grad ohne Komfortverlust ermöglicht. Auch wirbelt Strahlungswärme bedeutend weniger Haus- und Feinstaub oder Milben auf als aufgeheizte Luft; dies ist nicht zuletzt für Allergiker von grosser Bedeutung. Die einzige Einschränkung für Bodenheizungen betrifft Menschen mit Durchblutungsstörungen.

Warmwasserrohre oder elektrische Heizleitungen
Es gibt zwei Systeme von Fussbodenheizungen: Die populäre Variante mit im Boden verlegten Warmwasserleitungen oder elektrische Leitungen, die sich durch ihren Widerstand aufwärmen lassen. Warmwassersysteme gelten als Standard für Neubauten, während für Altbauten Elektro-Fussbodenheizungen – oftmals in Ergänzung zu weiteren Systemen – in Frage kommen können. Für elektrische Bodenheizungen sprechen das kleinere Gewicht sowie die geringe Einbauhöhe, wodurch sich diese Systeme vor allem für die Nachrüstung von niedrigen Räumen eignen. Heute sind jedoch Warmwassersysteme mit einer Einbauhöhe von weniger als 10 mm auf dem Markt, welche sich ebenfalls für Sanierungen von Altbauten ohne komplett neuen Bodenaufbau eignen.

Bei der Verlegung von Warmwasser-Bodenheizungen werden wiederum zwei Systeme angeboten: Einerseits die «nasse» Verlegung der Heizleitungen als Teil des Unterlagsbodens und andererseits «trockene» Systeme, bei denen die Wasserrohre auf oder in vorgefertigten Modulen – zumeist aus Kunststoff – verlegt und mit dem gewünschten Bodenbelag versehen werden. Die zweite Variante verfügt über den Vorteil einer geringeren Reaktionszeit. Räume lassen sich so innerhalb einer halben Stunde oder weniger auf eine angenehme Zimmertemperatur aufheizen, während Heizungen im Unterlagsboden wesentlich länger benötigen um flächendeckend Wärme zu erzeugen. Umgekehrt bleibt die Wärme im Unterlagsboden in der Regel aber länger gespeichert als bei anderen Systemen.

Viele Bodenbeläge möglich
Grundsätzlich entsteht durch Bodenheizung keine Einschränkung bei der Wahl des Bodenbelages. Tendenziell gelten jedoch Stein- oder Kunststeinbeläge als ideal für die Wärmeübertragung. Aber auch Teppiche, Kunststoff- oder Parkett- bzw. Laminatbeläge sind möglich. Allerdings sollte bei der Produktwahl auf die Eignung für Bodenheizungen geachtet werden und wenn immer möglich eine vollflächige Verklebung des Bodenbelags mit dem Unterboden erfolgen, damit die Wärme unmittelbar an den Oberbelag weitergegeben wird.

Quelle www.hausinfo.ch

Publiziert von: Othmar Helbling