Archiv für März, 2010

Neue Norm SIA 358 Geländer

30. März 2010

Zur Eindämmung von Fehlinterpretationen in Sachen Ausnahmen wurde die SIA-Norm Geländer und Brüstungen einer Teilrevision unterzogen. Neu wird der Spielraum bei der Umsetzung der Norm durch fallbezogene Präzisionen geregelt.

Die Norm SIA 358 Geländer und Brüstungen (1996) wurde im vergangenen Jahr einer Teilrevision unterzogen. Hauptsächlich ging es darum, den Interpretationsspielraum in Sachen Ausnahmen einzudämmen. Der Zweck des Abschnitts war es gewesen, die Anforderungen der Norm im Einzelfall den spezifischen Umständen anzupassen. Dies hatte vielerorts aber den Eindruck erweckt, die Ausnahmen vermöchten ganz allgemein vor der Einhaltung der Norm zu befreien. Hinzu kam, dass die Auslegung dieses Abschnitts aus juristischer Sicht nicht eindeutig war und damit Haftungsunsicherheit bei allen beteiligten Parteien mit sich brachte. Dies führte häufig zu der gefährlichen Interpretation, dass sich die an der Planung und dem Bau Beteiligten leicht ihrer Verantwortung entziehen und diese mit Bezugnahme auf Art. 58 OR Haftung des Werkeigentümers an den Werkeigentümer delegieren könnten.

Neue Ziffer 0.3 Abweichungen
Die Ausnahmen von den Bestimmungen der Norm SIA 358 waren gemäss der Ausgabe von 1996 in folgenden drei Fällen zulässig und nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Werkeigentümers:
- Bei Wohnbauten, die der Eigentümer selbst nutzt
- Bei Veränderungen in bestehenden Bauten, in denen die vorhandenen Schutzelemente die Sicherheit gewährleisten und durch die Veränderung keine neue Gefährdung entsteht
- Wo das Schutzziel nachweislich durch andere Massnahmen erreicht wird.
Die neue Ziffer Abweichungen sieht nunmehr vor, dass Abweichungen von den Bestimmungen der Norm nur zulässig sind, wenn das Schutzziel nach dieser Norm nachweislich durch andere Massnahmen erreicht wird. Diese Abweichungen sind in den Bauwerksakten mit nachvollziehbarer Begründung zu dokumentieren. Für Neubauten bleiben die Bestimmungen unverändert und richten sich nach dem Stand der Technik für Absturzsicherungen. Eine Norm über Geländer und Brüstungen kann nie alle technischen und gestalterischen Möglichkeiten abbilden oder vorwegnehmen. Die Revision enthält jedoch fallbezogene Präzisionen zu den allgemeinen Anforderungen, wodurch eine dem konkreten Einzelfall angemessene Umsetzung begünstigt wird.

Verantwortlich sind alle
Grundsätzlich gilt es Festzuhalten, dass normative Festlegungen von sicherheitsrelevanten Bauteilen auf der Grundlage von Erfahrungen verfasst werden und auf das erwartbare, allenfalls die individuelle Gefährdung erhöhende, Verhalten von Benützern abgestimmt sein müssen. Die Anforderungen an die baulichen Massnahmen bezwecken, die Gefährdung auf ein gesellschaftlich akzeptiertes Mass zu beschränken. Mit baulichen Massnahmen wird die angesprochene Gefährdung verringert. Ohne rigorose, meist unverhältnismässige, Vorkehrungen lässt sie sich ein Unfall jedoch nie vollständig ausschliessen. Die Einhaltung von normativen Festlegungen zur Verminderung von Gefahren kommt aber nicht nur der Schadenseindämmung zugute, sondern liegt auch im eigenen Interesse aller am Bau Beteiligten. So enthält der Art. 58 OR nämlich nicht nur den Hinweis auf die Haftung des Werkeigentümers (Abs. 1), sondern auch den Satz: Vorbehalten bleibt ihm [dem Werkeigentümer] der Rückgriff auf andere, die ihm hierfür verantwortlich sind. Damit wird die Frage nach der allfälligen Haftung von Planern und Unternehmern auch im Gesetz aufgeworfen.

Quelle www.sia.ch

Publiziert von: Othmar Helbling

 

10 Tipps für das richtige Fertighaus

19. März 2010

1. Hausbau – die grösste Investition im Leben
Der Kauf oder der Bau einer Immobilie bedeutet für viele eine der grössten Investitionen in ihrem Leben. Oftmals begeben sich Baufrauen und Bauherren ziemlich unvorbereitet in den Planungs- und Bauprozess. Sie unterschätzen die Anforderungen welche an sie als Bauherren und Besteller gesetzt werden und ver-kennen die Risiken.

2. Information – ist ein Fertighaus das Richtige?
Vorteile:
Man weiss was man erhält – Musterhäuser können besichtigt werden,
Erfahrung der Unternehmer – die Häuser wurden bereits mehrfach erstellt.
Kurze Planungs- und vor allem Bauzeit.
Diverse Angebote miteinander zu vergleichen ist einfacher möglich.
Nachteile:
Keine schrittweise Bauplanung – Auswahl des Hauskomponenten erfolgt in 1-2 Tagen.
Wenig individuelle Beratung und Betreuung während der Bauphase.
Fertighäuser eignen sich nicht für jedes Bauland, z.B. an einer Hanglage.
Der Preis unterscheidet sich nicht gross von einem konventionell gebauten Haus.

3. Baupartner – sorgfältig aussuchen und Referenzen einholen

Für einen erfolgreichen Bauprozess muss der Vertragspartner umsichtig ausgesucht werden. Informieren Sie sich sorgfältig über den Hausproduzenten oder den Generalunternehmer Ihrer Wahl und lassen Sie sich Referenzen geben. Sprechen Sie mit den Bauherren der Referenzobjekte und  verschaffen Sie sich einen persönlichen Eindruck. War die Planung umsichtig, der Bauablauf reibungslos, wurden die Baukosten und Termine eingehalten? Verlangen Sie ebenso einen aktuellen Betreibungsauszug und lassen Sie die Bonität der Unternehmer von Ihrer Bank prüfen.

4. Qualität – prüfen und vergleichen
Die Konstruktion sowie die Materialwahl am und im Gebäude haben einen grossen Einfluss auf die Qualität und Werterhaltung des Gebäudes. Es lohnt sich in jedem Fall die Konstruktionen und Materialien im Baubeschrieb genau zu analysieren. Bei den Budgetbeträgen für Kücheneinrichtungen, Sanitärapparaten sowie Wand- und Bodenbelägen bestehen grosse Unterschiede zwischen den Anbietern.

5. Nachhaltigkeit – kann längerfristig billiger sein
Nicht alles was billig ist beim Bau ist unter Berücksichtigung der Betriebs- und Unterhaltskosten auch kos-tengünstig. So kann sich eine teuere vorgehängte Fassadenkonstruktion wegen den tieferen Unterhalts-kosten oder eine Erdsondenheizung infolge der tieferen Betriebskosten durchaus rechnen. Kalkulieren Sie die effektiven Gebäudekosten nicht nur bis zur Bauabrechnung, sondern berücksichtigen Sie die Gesamt-kosten des Hauses für die kommenden 15-20 Jahre.

6. Leistungen – wie schlüsselfertig ist schlüsselfertig?
Die Angebote der Hausanbieter unterscheiden sich massiv. Beinhalten einzelne Angebote „nur“ das Haus ab der Kellerdecke, ist bei anderen das gesamte Gebäude im schlüsselfertigen Betrag dabei, es fehlen dann aber wieder die Aushub- und Umgebungsarbeiten. Lassen Sie sich von einem Fachmann bei der Kostenzusammenstellung beraten, nicht dass am Ende das Geld für die Gartenarbeiten fehlt und Sie noch längere Zeit auf einer Baustelle wohnen müssen.

7. Generalunternehmerverträge – alles hängt an einem Vertrag
Die Generalunternehmerverträge sind in ihrer Form frei, was mitunter zu ganz einseitigen Formulierungen führen kann wie „es liegt erst ein Baumangel vor, wenn ihn der Generalunternehmer als solchen akzeptiert“. In einem Vertrag wird das gesamte Bauwerk beschrieben und bestellt. Nicht selten führen Lücken und Missverständnisse in den Verträgen zu Mehrkosten für den Bauherrn. Lassen Sie daher den Ver-tragsentwurf unbedingt durch einen Bauberater des Hausvereins prüfen, damit Sie Schwachstellen redu-zieren können und die Risiken erkennen vor der Unterzeichnung des Vertrages.

8. Zahlungsplan – wie werden Anzahlungen sichergestellt
Die Zahlungsmodalitäten in den Werkverträgen sehen nicht selten eine Vorfinanzierung des Bauwerkes durch den Bauherrn vor. Die geleisteten Zahlungen entsprechen nicht dem Gegenwert auf der Baustelle. Ein Risiko, sollte dem Baupartner etwas passieren oder dieser sogar in Zahlungsschwierigkeiten kommen. Vertraglich muss unbedingt geregelt werden, dass die Zahlungen dem Gegenwert auf der Baustelle ent-sprechen oder durch den Generalunternehmer sichergestellt werden.

9. Baukontrollen – können vor Baupfusch schützen

Nicht alle Bauteile können anlässlich der Bauabnahme auf eine normenkonforme Ausführung und die Ein-haltung der Regeln der Baukunde geprüft werden. Mängel verbergen sich nicht selten in den nicht mehr sichtbaren Bereichen. Speziell kontrolliert werden sollten Abdichtungen unter Terrain, die Wärmedämmun-gen im Dach- und im Fassadenbereich, der Aufbau des Unterlagsbodens sowie die Gipserarbeiten. Es kann sich für die Qualität Ihres Eigenheims durchaus bezahlt machen, für punktuelle Kontrollen einen Bauberater beizuziehen.

10. Bauabnahme – was gilt es zu beachten?
Anlässlich der Baukontrolle nimmt der Bauherr das Bauwerk von Ersteller entgegen. Lassen Sie sich ge-nügend Zeit, sämtliche Bauteile anlässlich der Bauabnahme sorgfältig zu prüfen und verlangen Sie von Ihrem Baupartner ausreichend Zeit dafür. Denn alles, was anlässlich der Bauabnahme sichtbar ist und Sie nicht bemängeln, gilt als abgenommen. Ein Bauberater kennt die SIA-Normen sowie die Bauvorschriften und kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche und Rechte während der Bauabnahme durchzusetzen.

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Vorsicht vor überhöhten Immobilienpreisen

9. März 2010

Die Immobilienpreise liegen in manchen Schweizer Regionen auf Rekordniveau. Deshalb ist es wichtig, den Preis von Liegenschaften richtig einzuschätzen.

Die Welt der eidgenössischen Wohneigentumskäufer könnte so schön sein. Die Hypothekarzinsen in der Schweiz sind weiterhin rekordtief. Fünfjährige Festhypotheken gibt es derzeit zu Zinsen ab 2,1%, zehnjährige ab 3%. Libor-Hypotheken, die sich an den Sätzen am Geldmarkt orientieren, sind sogar zu unter 1% erhältlich. Die Finanzierung von Wohneigentum kostet also so wenig wie nie zuvor. Dumm nur, dass die Preise für Wohneigentum in vielen Regionen der Schweiz gleichzeitig auf historische Höchststände gestiegen sind. Gerade in Wirtschaftszentren wie Zürich oder Genf ist das Immobilienangebot sehr spärlich im Vergleich mit der starken Nachfrage. Letztere ist unter anderem eine Folge der Zuwanderung von gut ausgebildeten Arbeitskräften in die Schweiz. Bei vielen Wohneigentumskäufern dürften auch Inflationsängste eine Rolle spielen – Immobilien gelten als stabile Anlage.

Preise oft als Zufallsprodukte
Laut Adrian Wenger vom Finanzdienstleister VZ Vermögenszentrum hat die Situation beispielsweise im Raum Zürich dazu geführt, dass die Preise immer mehr Produkte des Zufalls werden. Ein Blick in führende Internet-Hypothekenbörsen wie Homegate oder Immobilienscout 24 bestätigt dies. Die Preise für Eigentumswohnungen sind teilweise sehr hoch – so wird eine Drei-Zimmer-Wohnung mit einer Fläche von 67 Quadratmetern und Baujahr 1942 in mittelprächtiger Wohnlage in Zürich für 510 000 Fr. angeboten. Trotz solchen Preisen gibt es im Allgemeinen mehrere Kaufinteressenten, die sich in der Folge einem Bieterwettbewerb stellen müssen, um die Immobilie zu kaufen. Dies birgt die Gefahr, dass ein Käufer am Ende deutlich zu viel bezahlt. Für Interessenten ist es daher wichtig, die Immobilienpreise genau zu prüfen.

Um sich mit dem Liegenschaftskauf nicht unglücklich zu machen, rät VZ-Experte Wenger dazu, bei der Suche eine genaue Linie für das Vorgehen zu definieren. Generell sollte man aus seiner Sicht keine Immobilien kaufen, die grossen Wertschwankungen unterliegen könnten. Die Lage ist dabei das Wichtigste – dabei zählen unter anderem der Anschluss an öffentliche Verkehrsmittel, der Ruf der Gegend oder Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe. Zudem sollten Käufer darauf achten, ob sie das Objekt gegebenenfalls zu einem ähnlich hohen Preis wieder verkaufen könnten. Bei Bieterwettbewerben rät Wenger dazu, im Vorhinein für sich einen Preis festzulegen, eine Offerte einzureichen und sich dann im Bietprozess eher zurückzuhalten. Bei Bieterwettbewerben gibt es laut Beobachtern oft «Spielchen» der Anbieter mit nicht existenten Personen, die angeblich noch höhere Preise für die Immobilie zahlen wollen. Dies geschieht, um den Preis noch weiter nach oben zu treiben.

Am Markt ist zu hören, dass viele Wohnungen etwa in Zürich nur gegen Zahlung eines Handgelds an den jeweiligen Anbieter oder Immobilienmakler verkauft werden. Bei begehrten Liegenschaften kommt es anscheinend häufig vor, dass zusätzlich zum im Vertrag festgelegten Kaufpreis eine hohe Summe an Bargeld verlangt wird, die anschliessend nicht versteuert wird.

Verschiedene Schätzungsarten
Um den Preis einer Immobilie richtig einzuschätzen, gibt es mehrere Methoden. Kaufinteressenten sollten zunächst eine gewisse Geduld mitbringen, die Preise von Immobilien vergleichen und ein Gefühl für diese entwickeln. Eine erste Hilfe bei der Einschätzung von Immobilienpreisen sind Internet-Rechner – beispielsweise von dem Onlinedienst Comparis –, die den Wert von Wohnungen und Häusern in bestimmten Gegenden einschätzen. Comparis bewertet zudem das Preis-Leistungs-Verhältnis von Wohnobjekten, die in den gängigen Immobilienbörsen angeboten werden. Der Vergleichsdienst ermittelt dabei Richtpreise, die dem durchschnittlichen Preis für vergleichbare Objekte mit derselben Postleitzahl entsprechen.

Auch Immobilienfachleute in Banken können bei der Preis-Einschätzung oft helfen. Eine weitere Möglichkeit ist es, einen professionellen Immobilienschätzer zu engagieren. Je nach Grösse des Objekts beträgt dessen Honorar aber 1000 Fr. bis 2000 Fr. Günstiger als diese klassische Methode der Immobilienschätzung ist die hedonische Methode, die zwischen 300 Fr. und 500 Fr. kostet. Dabei werden einzelne Kriterien bewertet, die beim Kauf einer Liegenschaft wichtig sind. Die Angaben zu der Immobilie werden mit denen von Tausenden anderen verglichen, die in jüngster Vergangenheit den Eigentümer gewechselt haben.

Quelle www.nzz.ch

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Es droht ein 20-Millionen-Loch im Letzigrund

8. März 2010

Die Kosten für den Bau des Stadions sind weitaus höher als bisher bekannt: Hinter den Kulissen streiten sich die Stadt Zürich und die Baufirma Implenia um Ausstände von bis zu 20 Millionen Franken.

Riss im Stadiondach, Rost an den Stahlträgern: Das Stadion Letzigrund sorgt seit Wochen für Schlagzeilen. Nun kommt ein weiteres Problem ans Licht – mit möglicherweise erheblichen finanziellen Folgen für die Stadt. Laut der Generalunternehmung Implenia stehen für den kurz vor der Euro 2008 fertiggestellten Bau noch Zahlungen «in erheblicher Höhe» aus.

Detaillierter will sich die Baufirma nicht äussern, man will keine Schlammschlacht mit der Stadt. Inoffiziell verlautet aber, dass gegenüber dem von FDP-Stadträtin Kathrin Martelli geführten Hochbaudepartement als Auftraggeber ein «zweistelliger Millionenbetrag» geltend gemacht werde. Ein ehemaliger Kadermann beziffert den offenen Anspruch von Implenia gegenüber der Stadt auf rund 20 Millionen Franken.


Teure Zusatzinstallationen

Laut ehemaligen Beteiligten sind die Zusatzkosten unter anderem darauf zurückzuführen, dass mehr Armierungsstahl eingesetzt werden musste als geplant. Auch die Installationen für die TV-Übertragungen der drei Euro-08- Gruppenspiele seien deutlich teurer geworden als erwartet. Diese Anpassungen haben offenbar zu einer dritten Kostenüberschreitung des von den Zürcher Stimmberechtigten einst in Höhe von 110 Millionen Franken bewilligten Stadionkredits geführt. Einen ersten Zusatzkredit von 11,3 Millionen Franken haben die Stimmberechtigten für den Auf- und Rückbau zusätzlicher Sitzplätze genehmigt, damit während der Euro–08 Gruppenspiele ausgetragen werden konnten. Ein weiterer vom Gemeinderat abgesegneter Kredit ermöglichte unter anderem den Einbau einer Rasenheizung, damit auch in der kalten Jahreszeit in Zürich Spiele der Super League ausgetragen werden können.

Für die nun bekannt gewordenen Kostenüberschreitungen will die Stadt nicht mehr aufkommen. Das Hochbaudepartement sieht keinen Grund für weitere Zahlungen. Laut Pressesprecherin Andrea Holenstein sind sämtliche finanziellen Verpflichtungen aus dem Werkvertrag «vollumfänglich erfüllt». Ein dritter Zusatzkredit würde wohl auch auf grossen politischen Widerstand stossen. Martellis Sprecher Urs Spinner hatte vor der Gemeinderatsdebatte über den zweiten Nachtragskredit im Juni 2007 betont, es würden nun bestimmt keine weiteren Kreditwünsche der Stadt mehr folgen.

Jetzt droht ein Rechtsstreit
Die Generalunternehmerin macht sich im Nachhinein den Vorwurf, die Arbeiten nicht unterbrochen zu haben, als der Baukredit ausgeschöpft war. Eine solche Verzögerung hätte den Standort Zürich als Austragungsort der Euro 08 allerdings ernstlich in Frage gestellt. Implenia hat die Mehrkosten gemäss TA-Informationen schon nach Fertigstellung bei der Stadt angemeldet. Sie hat lange auf den Verhandlungsweg gesetzt, weil man das Verhältnis zur Stadt im Hinblick auf neue Bauvorhaben nicht trüben wollte. Nun treffen sich Implenia und Stadt wohl vor Gericht wieder. Um den offenen Betrag zeichnet sich ein Rechtsstreit ab. Das Hochbauamt will sich dazu aktuell nicht äussern, die Sache scheint der abtretenden Stadträtin Kathrin Martelli zu heikel.

Gut möglich auch, dass sich beide Parteien nun mit Forderung und Gegenforderung in Stellung bringen für die ebenfalls offene Auseinandersetzung um die Kosten für die bevorstehende Dachsanierung. Nach einem Riss in der Stahlkonstruktion wurde das Dach in der letzten Woche mit Stützpfeilern abgesichert, am Sonntag bestreitet der FC Zürich das erste Heimspiel im Letzigrund nach der Winterpause. Bis Ende Juli soll das Dach so weit saniert sein, dass die Stützpfeiler abgebrochen werden können. Das Hochbauamt hat eine Mängelrüge deponiert – und wird bei Implenia Schadenersatz für die Sanierungskosten geltend machen.

Implenia hat im Gegenzug vorsorglich bestritten, dass Werkmängel bestanden hätten. Die Firma betont, dass sie «das Stadion auf der Grundlage der von der Stadt gelieferten Pläne und Berechnungen gebaut hat». Im Falle einer Schadenersatzpflicht könnte sie als Generalunternehmerin allenfalls auf Lieferanten und Unterakkordanten Rückgriff nehmen.

Quelle: www.tagesanzeiger.ch

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Gebäudeprogramm – nun fliesst das Sanierungsgeld

7. März 2010

Gebäudeprogramm schüttet in 10 Jahren 3 Milliarden aus

Der Bundesrat will klimafreundliche und energieeffiziente Sanierungen fördern.

Mit 200 bis 300 Millionen Franken pro Jahr sollen Gebäudesanierungen unterstützt werden. Dies soll helfen, die Klimaziele des Bundesrats zu erreichen.

Das lange umkämpfte Gebäudeprogramm hat am Freitag seine letzte und nur noch kleine Hürde genommen. Bund und Kantone unterzeichneten eine während fünf Jahren gültige Vereinbarung zur Gewährung der Finanzhilfe, die zur energetischen Sanierung der Gebäude eingesetzt werden soll. Und der Bundesrat setzte die revidierte CO2-Verordnung, die das Gebäudeprogramm regelt, rückwirkend auf den 1. Januar 2010 in Kraft. Nun können die Gelder fliessen, die aus der CO2-Abgabe auf Brennstoffe stammen. Dies hatte das Parlament im vergangenen Jahr so beschlossen.

10′000 Sanierungen pro Jahr
Jährlich wird der Bund auf diese Weise 200 Millionen Franken abschöpfen, zwei Drittel davon gehen in Sanierungen der Gebäudehüllen, ein Drittel wird den Kantonen als Globalbeiträge für erneuerbare Energien ausbezahlt; Letzteres aber nur, wenn die Kantone mindestens gleich viele Mittel für eigene Programme zur Verfügung stellen. Die Kantone haben sich bisher bereit erklärt, jedes Jahr zusätzlich 80 bis 100 Millionen beizusteuern. In den kommenden 10 Jahren kommen also rund 3 Milliarden Franken zusammen.

Man erhoffe sich, dass das Geld pro Jahr 10 000 Gebäudesanierungen auslöse, sagte Bundesrat Moritz Leuenberger vor den Medien. Allerdings gab er zu bedenken, dass nicht diese finanziellen Anreize allein entscheidend seien, um die Hauseigentümer zur Verbesserung der Energieeffizienz ihrer Gebäude anzuhalten. Auch andere Faktoren, wie die konjunkturelle Lage oder der Erdölpreis, spielten eine Rolle.

Aber nicht nur Hauseigentümer können sich über die sogenannte Teilzweckbindung der CO2-Abgabe freuen, sondern auch das Energie- und Baugewerbe. Die Gebäudeprogramm-Millionen könnten über 1 Milliarde Franken an Investitionen erzeugen, schätzt Leuenberger, der das Programm als einen wichtigen Pfeiler der nationalen Klimapolitik betrachtet. Das CO2-Gesetz wird gerade revidiert. Der Bundesrat strebt an, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 20 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Da 40 Prozent des CO2-Ausstosses in der Schweiz beim Heizen von Gebäuden entstehen, ist die Gebäudesanierung ein entscheidender Weg, das Klimaziel zu erreichen. 1,5 Millionen Häuser bedürften der energetischen Sanierung, sagte Leuenberger. Das Gebäudeprogramm helfe zudem, die Abhängigkeit von Erdöllieferanten zu verringern.

Erwartungen übertroffen
Das Programm, das dasjenige des Klimarappens ablöst, sei gut gestartet, sagte Stefan Engler, Bündner Regierungsrat und Präsident der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren. Seit Anfang Jahr seien 5200 Unterstützungsgesuche bei den kantonalen Fachstellen eingegangen. Damit seien die Erwartungen weit übertroffen worden. Mit einer zentralen Plattform im Internet wolle man den sanierungswilligen Bürgern eine «unkomplizierte» Anlaufstelle bieten, sagte Engler. Hauseigentümer könnten damit rechnen, dass 10 bis 20 Prozent der Sanierungskosten übernommen würden.

Quelle www.nzz.ch

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Letzigrundstadion “nur der Riss ist ein Problem”

4. März 2010

Etwas aufgebauscht würden die Baumängel am Letzigrundstadion, sagt Thomas Vogel, Professor für Baustatik und Konstruktion an der ETH Zürich. Solche Stahlträger rosteten nicht einfach durch. …

Nachdem am Stadion ein Riss in einem Stahlträger und weitere Baumängel entdeckt worden sind, sieht sich die Stadt mit dem Vorwurf des «Pfuschs» konfrontiert. Für Thomas Vogel, ordentlicher Professor für Baustatik und Konstruktion an der ETH Zürich, ist die ganze Aufregung etwas übertrieben.
Rost ist normal

«Der Riss ist ein Problem; von Rost und etwas eingelagerter Schlacke hingegen geht keine Gefahr aus», erklärte er auf Anfrage. Rost sei bei Stahlkonstruktionen normal, es würde hundert Jahre dauern, bis ein derartiger Stahlträger durchgerostet wäre. Auch Einlagerungen von Schlacke seien normalerweise kein Problem. Solche Baumängel würden gerne etwas aufgebauscht, weil es jeweils um die Frage gehe, wer am Schluss die Rechnung bezahlen müsse. Der in den Medien geäusserte Vergleich mit dem eingestürzten Dach des Hallenbads Uster hinke stark, sagte Vogel weiter. Bei der Hallenbad-Decke seien feine Stahldrähte durchgerostet, während es beim Letzigrund um äusserst massive Träger gehe.

Im konkreten Fall wird der schwarze Peter zwischen der Stadt Zürich als Auftraggeberin und der Bauunternehmung Implenia hin und her gereicht. Die Implenia sei beim Letzigrund als Totalunternehmerin aufgetreten, erklärt Andrea Holenstein, Sprecherin des städtischen Hochbaudepartements, auf Anfrage. Dies bedeute, dass sie auch für die Planung verantwortlich sei. Sie habe vertraglich zugesichert, dass sie das Stadion nach den Regeln der Baukunde erstellen werde. Sie hafte auch, wenn die Stadionbetreiber oder die Klubs im Letzigrund wegen Baumängeln Ertragsausfälle hätten. Die Implenia hatte in einem Communiqué erklärt, die Pläne stammten von der Stadt.
An die Grenze gegangen

Der Letzigrund sei ein Projekt, bei dem von der Konstruktion und vom Zeitdruck her an die Grenzen gegangen worden sei, hält Vogel weiter fest. Da komme es eher zu Problemen als bei einem konventionellen Bau. Da das Stadion im Jahr 2006 erstellt wurde, als der Stahl auf dem Weltmarkt besonders knapp war, liegt die Frage nahe, ob das verwendete Material minderwertig war. Vogel kennt keine Beispiele für derartige Probleme in der Schweiz. Er weist aber darauf hin, dass es unterschiedliche Stahlqualitäten gibt. Bei anspruchsvollen Bauten sei es üblich, Prüfbescheinigungen zu verlangen, die Materialprüfungen belegten. Dafür werde unter anderem ein Stück gewalztes Stahlblech herausgeschnitten und getestet. Ob eine solche Zertifizierung erfolgt ist, klärt die Stadt zurzeit ab.
«Flicken» bei Stahl einfacher

Vogel ist optimistisch, dass es keine weiteren Risse gibt und nur einer von den 31 Trägern repariert werden muss. «Die Wahrscheinlichkeit, dass noch Risse gefunden werden, nimmt ab, je länger wir suchen», sagt auch Holenstein. Die Behebung von Mängeln sei bei Stahl einfacher als bei Beton, da Stahl geschweisst werden könne, so Vogel. Die Stadt hat eine Tochterfirma des Schweizerischen Vereins für technische Inspektionen sowie den emeritierten ETH-Materialtechnologen Markus Speidel beigezogen für die Untersuchungen am Stadion.

Quelle NZZ online

Publiziert von: Othmar Helbling