Archiv für Mai, 2010

Häuser werden immer bunter

31. Mai 2010

Bauherren und Gebäudebesitzer lassen die Fassaden ihrer Häuser immer farbiger streichen und liegen damit absolut im Trend. In neuen Quartieren reihen sich bunte Einfamilienhäuser aneinander, welche das Einheitsgrau, das Kalkweiss und das Standardbeige älterer Gebäude immer mehr ablösen.

Farben liegen im Trend
Bunte Farben an Gebäudefassaden sind keine neue Erscheinung. Breits in früheren Zeitepochen wur-den unterschiedlich starke Farben verwendet, um den Ausdruck der Gebäude zu verstärken. Erst in der Moderne wurde die Fassadengestaltung immer mehr entfärbt. Der Einsatz von erdfarbigen Tönen, Rot, Orange und Pastelltönen aller Farben verstärkt nun dieses gestalterische Element in der Architektur wieder. Im Kommen sind auch zweifarbig gestaltete Fassaden. Solche Farbvarianten wer-den insbesondere von den Fertighaus- und Systemhausanbietern auf den Markt gebracht. Sie sind die eigentlichen Vorreiter der neu entdeckten Farbenfreude. Bereits entstehen in Anlehnung daran auch Mehrfamilienhäuser, bei denen die Bewohner zum Beispiel die Farbe ihrer Balkonnischen individuell wählen können.

Nicht alles was gefällt, ist erlaubt
Hausfassaden sind Teil des öffentlichen Raumes. Farbgestaltungen von Gebäudefassaden sind daher in den meisten Fällen bewilligungspflichtig und müssen vor deren Ausführung bemustert werden. Obwohl es für die Farbverträglichkeit keine messbaren Kriterien gibt, müssen die Baukommissionen der Gemeinden über die Bewilligungsfähigkeit der Fassadengestaltung befinden. Der Ermessensspielraum der bewilligenden Kommissionen führt dabei hin und wieder zu Meinungsverschiedenheiten, lassen sich doch Geschmäcker nicht in eine Form pressen.

Nicht allen wird es gefallen
Bauherren und Farbberater können es nicht allen Nachbarn und Betrachtern recht machen. Die Dis-kussion über die Ästhetik und die Gestaltung währt schon ewig. Der Einsatz von Farbe als Architek-tursprache ist heikel, denn nur wenn die Farbtöne des gesamten Gebäudes perfekt aufeinander abge-stimmt sind, erreicht das Gebäude die gewünschte Wirkung. Die ungenügende Beachtung kleiner Gestaltungsdetails kann den Gesamteindruck nachhaltig negativ beeinflussen.

Dunkle Farben, was ist machbar
Der Hellbezugswert ist der Reflektionsgrad eines bestimmten Farbtons zwischen dem Schwarzpunkt = 0 und dem Weisspunkt = 100. Dunklere Farbtöne im Aussenbereich unterliegen infolge des andau-ernden Wechsels zwischen Erwärmung durch Sonneneinstrahlung und Abkühlung während der Nachtstunden grösseren Temperaturspannungen als heller eingefärbte Beschichtungen. Dies kann zu kleineren oder grösseren Spannungsrissen an der Fassade führen. Dies gilt vor allem bei Aussen-wärmedämmungen, da darf kein Hellbezugswert kleiner als 30 angewendet werden, ausser der Sys-temlieferant garantiert für einen tieferen Wert.

Farbe hat viele Funktionen
Die Rekonstruktion historischer Farben an Hausfassaden denkmalgeschützter Gebäude trägt zum Erhalt kultureller Tradition bei. Bei neuen Gebäuden kann der funktionelle Einsatz von Farben einen Baukörper optisch zusammenfassen oder unterschiedliche Architekturelemente stärker voneinander abgrenzen, damit die Struktur des Gebäudes stärker erkennbar wird. Ein starkes Gestaltungselement, das von den Architekten gezielt eingesetzt wird. Eine individuelle Farbgebung kann durchaus einen Einfluss auf das Lebensgefühl der Bewohner haben. Ebenso kann es ein Gebäude hervorheben, was die Kennzeichnung und die Orientierung für Kinder und Besucher vereinfacht.

Die richtige Farbe schützt die Fassade
Der Fassadenanstrich bestimmt nicht nur die Optik eines Hauses, er erfüllt auch eine wichtige Schutz-funktion. Er weisst Wasser und Schmutz ab und schützt gegen Algen und Pilzbefall. Grundsätzlich sollten 2 Anstriche aufgetragen werden für einen optimalen Schutz, denn wie sagen die Maler: „Ein Anstrich ist kein Anstrich“.

Fassadenveränderungen sind bewilligungspflichtig

Informieren Sie sich in jedem Fall bei Ihrer Gemeinde bevor Sie die Farbwahl der Hausfassade ab-schliessend bestimmen. Denn nicht alles was gefällt wird unbedingt bewilligt. Der Ortsbildschutz oder denkmalgeschützte Gebäude in der Nachbarschaft können einen Einfluss haben auf die Zustimmung und die Bewilligung der Behörden haben. Die Bemusterung mit einem grosszügigen Farbmuster kann dabei sicherlich eine sehr hilfreiche Entscheidungsgrundlage sein, für sämtliche beteiligten Parteien.

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Geländer – Neue Norm SIA 358

21. Mai 2010

Zur Eindämmung von Fehlinterpretationen in Sachen Ausnahmen wurde die SIA-Norm Geländer und Brüstungen einer Teilrevision unterzogen. Neu wird der Spielraum bei der Umsetzung der Norm durch fallbezogene Präzisionen geregelt.

Die Norm SIA 358 Geländer und Brüstungen (1996) wurde im vergangenen Jahr einer Teilrevision unterzogen. Hauptsächlich ging es darum, den Interpretationsspielraum in Sachen Ausnahmen einzudämmen. Der Zweck des Abschnitts war es gewesen, die Anforderungen der Norm im Einzelfall den spezifischen Umständen anzupassen. Dies hatte vielerorts aber den Eindruck erweckt, die Ausnahmen vermöchten ganz allgemein vor der Einhaltung der Norm zu befreien. Hinzu kam, dass die Auslegung dieses Abschnitts aus juristischer Sicht nicht eindeutig war und damit Haftungsunsicherheit bei allen beteiligten Parteien mit sich brachte. Dies führte häufig zu der gefährlichen Interpretation, dass sich die an der Planung und dem Bau Beteiligten leicht ihrer Verantwortung entziehen und diese mit Bezugnahme auf Art. 58 OR Haftung des Werkeigentümers an den Werkeigentümer delegieren könnten.

Neue Ziffer 0.3 Abweichungen
Die Ausnahmen von den Bestimmungen der Norm SIA 358 waren gemäss der Ausgabe von 1996 in folgenden drei Fällen zulässig und nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Werkeigentümers:
- Bei Wohnbauten, die der Eigentümer selbst nutzt
- Bei Veränderungen in bestehenden Bauten, in denen die vorhandenen Schutzelemente die Sicherheit gewährleisten und durch die Veränderung keine neue Gefährdung entsteht
- Wo das Schutzziel nachweislich durch andere Massnahmen erreicht wird.

Die neue Ziffer Abweichungen sieht nunmehr vor, dass Abweichungen von den Bestimmungen der Norm nur zulässig sind, wenn das Schutzziel nach dieser Norm nachweislich durch andere Massnahmen erreicht wird. Diese Abweichungen sind in den Bauwerksakten mit nachvollziehbarer Begründung zu dokumentieren. Für Neubauten bleiben die Bestimmungen unverändert und richten sich nach dem Stand der Technik für Absturzsicherungen. Eine Norm über Geländer und Brüstungen kann nie alle technischen und gestalterischen Möglichkeiten abbilden oder vorwegnehmen. Die Revision enthält jedoch fallbezogene Präzisionen zu den allgemeinen Anforderungen, wodurch eine dem konkreten Einzelfall angemessene Umsetzung begünstigt wird.

Verantwortlich sind alle
Grundsätzlich gilt es Festzuhalten, dass normative Festlegungen von sicherheitsrelevanten Bauteilen auf der Grundlage von Erfahrungen verfasst werden und auf das erwartbare, allenfalls die individuelle Gefährdung erhöhende, Verhalten von Benützern abgestimmt sein müssen. Die Anforderungen an die baulichen Massnahmen bezwecken, die Gefährdung auf ein gesellschaftlich akzeptiertes Mass zu beschränken. Mit baulichen Massnahmen wird die angesprochene Gefährdung verringert. Ohne rigorose, meist unverhältnismässige, Vorkehrungen lässt sie sich ein Unfall jedoch nie vollständig ausschliessen. Die Einhaltung von normativen Festlegungen zur Verminderung von Gefahren kommt aber nicht nur der Schadenseindämmung zugute, sondern liegt auch im eigenen Interesse aller am Bau Beteiligten. So enthält der Art. 58 OR nämlich nicht nur den Hinweis auf die Haftung des Werkeigentümers (Abs. 1), sondern auch den Satz: Vorbehalten bleibt ihm [dem Werkeigentümer] der Rückgriff auf andere, die ihm hierfür verantwortlich sind. Damit wird die Frage nach der allfälligen Haftung von Planern und Unternehmern auch im Gesetz aufgeworfen.

Quelle: www.sia.ch

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Fenster Schallschutz und Montage sind wichtig

5. Mai 2010

Die Frage, ob das Fenster mit zwei oder drei Gläsern ausgerüstet ist, hat sich mittlerweile erledigt. Denn für Wohnbauten sind Dreifachverglasungen heute Standard. Die Mehrkosten gegenüber zwei Gläsern sind derart gering, dass das kein Thema mehr ist. Zudem subventioniert das Gebäudeprogramm (www.dasgebaeudeprogramm.ch) aus­schliesslich Dreifachverglasungen. Kurze Diskussionen ergeben sich auch bei der Materialwahl. Selbstverständlich geht es beim Abwägen die Materialpalette (Grafik rechts) rauf und runter – um dann schnell beim Holz-Metall-Fenster zu landen. Jedenfalls für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Bei Mietwohnungen werden dagegen häufiger Kunststoffprodukte eingebaut. Übrigens: Vollmetallfenster gibt es seit einigen Monaten auch für Wohnbauten. Sie sind aus getrennten Alu-Rahmen gefertigt, um den Wärmedurchgang zu minimieren. Ziemlich edel, aber auch teurer als Holzfenster.

Was sind die wichtigen Fragen?
Zwei wichtige Entscheidungen bleiben dem Hauseigentümer gleichwohl: Welche Schallschutzanforderungen sollen die Fenster erfüllen? Und zweitens, wo wird das Fenster montiert? Beides hat viel mit Bauphysik zu tun und sollte, wenn möglich, mit Fachleuten erörtert werden. Beispielweise mit Josef Knill, Ko-Prä­sident des Schweizerischen Fens­terverbandes: «Schallschutzfenster ohne Sanierung des Rollladenkastens machen wenig Sinn.» Der Experte warnt vor einer mangelhaften Ausführung, bei der das Fenster eine gute Schalldämmung bringt, der Schall aber über den Rollladenkasten eindringt. Die Fachleute nennen diese Schwachstellen Schallbrücken. Um einen umfassenden Schutz gegenüber Lärm von der Strasse oder aus dem Luftraum zu gewährleisten, sollte das Gebäude auf Schallbrücken abgeklopft werden. Im Dachbereich beispielsweise hat es viele akustische «Löcher» (Durchführungen wie Kamine, Abluftrohre, Befestigungselemente).

Grundsatzentscheid: mit Wärmedämmung?
In der Grafik nebenan sind Stufen der Schalldämmung aufgelistet. Sie beziehen sich auf das Schalldämmmass der Verglasung. Achtung: Im eingebauten Zustand hat ein Fenster eine um mindestens 2 dB (A) geringere Schalldämmung. Verglasungen mit Schalldämmwerten über 40 dB (A) sind nur an besonders lauten Standorten sinnvoll. In jedem Fall sollte der Hausbesitzer – oder der beauftragte Architekt – ein Schallattest der bestellten Fenster verlangen.

Die ideale Lage des Fensters in der Laibung setzt einen Grundsatzentscheid voraus. Sofern der Hausbesitzer aus Gründen des Denkmalschutzes oder wegen gestalterischen Ansprüchen auf eine Wärmedämmung langfristig verzichtet, sollte die Fensterposition nicht (oder nur geringfügig) verändert werden. In diesen Fällen können Renovationsfenster zum Einsatz kommen, was den Vorteil hat, dass keine Maurerarbeiten anfallen. Bei diesen Produkten wird der neue Rahmen auf den alten aufgeschraubt. Nachteilig ist allenfalls, dass der alte Rahmen als thermische Schwachstelle wirkt. Wer den Aufwand nicht scheut, erweitert die Fensternische durch Abfräsen der Laibung. «Dadurch lässt sich das Fenster weiter aussen montieren, was die Kondenswassergefahr vermindert», meint Josef Knill. Die ideale Lösung bleibt aber, das Fenster von aussen anzuschlagen und den Blendrahmen zu überdämmen, so der Experte.

Neues Minergie-Modul
Die Minergie-Agentur Bau lanciert, zusammen mit den Fachverbänden, für Minergie-P- und Passiv-Häuser geeignete Fenster als Minergie-Modul (www.minergie.ch). Sie sind bezüglich Wärmeschutz in der gleichen Qualitätsklasse wie die Topfenster (www.topfenster.ch); das P-Modul bewertet allerdings die Aspekte der Tageslicht- und Solarenergienutzung nicht. Alle drei Bewertungssysteme – Minergie, Minergie-P und Topfenster – basieren auf Dreifachverglasungen, sie weisen aber im Vergleich zu anderen Produkten die besseren Rahmen auf.

Ist damit die Fensterbestellung komplett?

Noch zwei Punkte: Bezüglich Einbruchsicherheit sind die Fenster in Klassen eingeteilt. Für Fenster im Erdgeschoss oder an zugänglichen Balkonen ist eine erhöhte Sicherheit unverzichtbar, was mit Fenstern der Widerstandsklasse 2 garantiert ist. Und schliesslich ein wichtiges Detail: Eine zweite – raumseitige – Dichtung am Flügelrahmen kostet wenig und bringt viel.

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Ein effizienter Sonnenschutz ist unerlässlich

2. Mai 2010

Sie schützen Häuser und Wohnungen im Sommer vor Überhitzung. Und sorgen auch dafür, dass der Mensch bequem im Schatten sitzen kann. Richtig installiert, können sie eine Klimaanlage überflüssig machen. Neu sind Sonnenschutzsysteme auch als Minergie-Standard erhältlich.

Die beiden Hitzesommer 2003 und 2006 haben gezeigt: Hochwertiger Sonnenschutz wird für den Komfort in Gebäuden immer zentraler. Viele Menschen leiden unter der Hitze und ihre Produktivität bei der Arbeit sinkt wesentlich. Klimageräte sorgen an Hitzetagen zwar für Komfort, verbrauchen aber Strom. Dem wirkt ein fachgerecht installiertes Sonnenschutz-System entgegen. Denn gelangt die Hitze erst gar nicht ins Gebäude, muss sie nicht wieder aufwändig abgeführt werden.


Solarwärme nutzen

Was im Sommer nicht erwünscht ist, ist es im Winter umso mehr: Grosse Fenster sollen möglichst viel Sonnenlicht und damit Wärme ins Gebäudeinnere lassen, damit der Energieverbrauch für die Heizung tief gehalten werden kann. Der Trend, Solarwärme zu nutzen, macht bewegliche Sonnenschutz-Systeme für zeitgemässe Bauten unabdingbar. Unter diesem Aspekt werden hochwertige Sonnenschutz-Systeme immer komplexer.

Gerade bei zeitgemässen, energieeffizienten Gebäuden erfüllen einfache Sonnenstoren die Standards nicht mehr. Denn Sonnenschutz-Systeme dienen nicht mehr nur der Beschattung, sie sind mittlerweile aktive Bauteile, die einen wesentlichen Einfluss auf den Energiehaushalt eines Gebäudes haben – und damit auch auf den Wohnkomfort.


Installation entscheidend

Die Wirkung des Sonnenschutzes hängt wesentlich vom eingesetzten System, vom Material und von der Positionierung ab. Aussen liegende Storen oder Jalousien schützen am besten. Nach einer Berechnung der Empa aus dem Jahre 2001 lassen innere Schutzelemente dreimal mehr Energie passieren als äussere. Mit innen liegenden Storen ist ein gut besonnter Wohnraum – ohne zusätzliche Massnahmen – nicht ausreichend gegen Überhitzung geschützt.
Rafflamellenstoren sind weit verbreitet; sie kombinieren einen guten Sonnenschutz mit vielfältiger Anwendung. Lamellenstoren eignen sich auch für die Nachrüstung von Häusern, sinnvollerweise in Verbindung mit einer Aussenwärmedämmung. Dadurch kann der Storenkasten ausserhalb der Fensternische montiert werden, was die Tageslichtnutzung erleichtert.


Schutz vor UV-Strahlung

Textile Storen, von vielen Anbietern als Markisen bezeichnet, beschatten Balkone und Aussensitzplätze, seltener auch Fenster. Sie sind überwiegend aus Acrylfasern, einem robusten Kunststoff, gefertigt und werden häufig mittels Gelenk- oder Scherenarmen ausgefahren. Auswahlkriterien sind, neben gestalterischen Aspekten, die Lichttransmission, der Energiedurchlass sowie die Filterwirkung gegenüber Ultraviolettstrahlung (UV).
Guten Schutz vor UV-Strahlung ermöglichen auch mehrschichtige Folien mit dem Trägermaterial Polyethylen (PE), die auf die äussere Oberfläche von Verglasungen aufgebracht werden. So lassen sich ältere Fenster kostengünstig nachrüsten. Bei Sonnenschutzverglasungen dagegen sind die relevanten Beschichtungen auf der Innenseite des äusseren Glases aufgedampft und dadurch besser geschützt.


Minergie als Qualitätsgarant

Um die Qualität und Effizienz von Sonnenschutz-Systemen besser auszuweisen, lassen sich diese nun nach Minergie zertifizieren. Laut Heinrich Huber von der Minergie Agentur Bau ist damit eine technisch und planerisch optimale Lösung garantiert, weil das System als Ganzes – also Storen, Rollläden und Steuerung sowie deren Montage – zertifiziert ist.

Bauherrschaften, Architekten und Planer bekommen dadurch eine klare Orientierungshilfe und einen Garanten für Sicherheit, Komfort und optimalen Sonnen- und Blendschutz. Für den Sonnenschutz in Wohnbauten und Nicht-Wohnbauten bestehen unterschiedliche Anforderungen, bedingt durch die meist unterschiedlichen Fenstergrössen und unterschiedlichen Anforderungen an den Blendschutz.

Es existieren deshalb zwei verschiedene Modul-Typen: das Minergie-Modul Sonnenschutz Home für Wohnbauten und das Minergie-Modul Sonnenschutz Business für Nicht-Wohnbauten. Die Minergie-Zertifikate für Sonnenschutz-Systeme erfüllen strenge Anforderungen und unterliegen regelmässiger Prüfung durch den Verein Minergie. Bauherrschaften können sich so auf die hoch stehende Qualität verlassen.

Quelle: www.shev.ch

Publiziert von: Othmar Helbling