Bewilligungen für Umbauarbeiten nicht vergessen
30. Oktober 2010
Vor dem Beginn der detaillierten Planung für einen Umbau oder eine Erweiterung müssen die baurechtlichen Aspekte geprüft werden. Auch für kleinere Veränderungen, wie etwa den Einbau eines Dachfensters, braucht es in den meisten Fällen eine Baubewilligung.
Wie und in welchem Umfang gebaut werden kann, darüber geben diverse Vorschriften Auskunft. Auflagen und Vorgaben für einen Umbau befinden sich unter Umständen im Raumplanungs- und im Um-weltschutzgesetz des Bundes, in den Planungs- und Baugesetzen der Kantone sowie in Bau- oder Zonenordnungen der Gemeinden. Nicht einfach für den Eigenheimbesitzer sich darin zurechtzufinden und die Bewilligungsfähigkeit seines Bauvorhabens selber abzuschätzen.
Baurechtliche Vorgaben
Wie gross, mit welchen Materialien darf gebaut werden? Welche Grenzabstände gelten? Wie ist die maximale Ausnützungs- oder Baumassenziffer bestimmt? Auch für kleinere Bauarbeiten sind diese Fragen relevant. Informieren Sie sich daher vorgängig beim Bauamt der Gemeinde über die Vorgaben aus den Bauvorschriften oder Zonenplänen. Denn auch wenn die Vorschriften für Um- und Anbauten in den vergangenen Jahren mehrheitlich gelockert wurden, gilt es noch einiges zu beachten.
Einschränkungen im Grundbuch
Bestehen auf dem Grundstück Dienstbarkeiten wie Wegrechte, Näherbaurechte, Durchleitungsrechte oder Mitbenutzungsrechte? Ein aktueller Grundbuchauszug gibt darüber Auskunft und bewahrt vor unliebsamen Überraschungen. Reicht der geplante Anbau zu nahe an die Grenze des Nachbarn, be-steht die Möglichkeit, ein Näherbaurecht mit dem Einverständnis des Eigentümers des betroffenen Grundstücks zu vereinbaren und im Grundbuch einzutragen. Diese Dokumente müssen dann zu-sammen mit dem Baugesuch eingereicht werden. Auch gibt das Grundbuch Auskunft darüber, ob eine Liegenschaft unter Denkmal- oder Ortsbildschutz steht. Entsprechend gelten ergänzende Vorschriften und Auflagen für mögliche Veränderungen und Umnutzungen, die berücksichtigt werden müssen.
Braucht es eine Baubewilligung?
Veränderungen an einem Gebäude, die ohne die entsprechende Bewilligung ausgeführt werden, kön-nen eine Klage nach sich ziehen oder müssen unter Umständen wieder rückgängig gemacht werden. Ein Risiko, das sich sicherlich nicht bezahlt macht. Da die Vorschriften je nach Kanton und Gemeinde abweichen können, müssen sie von Fall zu Fall geprüft werden.
Baurechtsermittlung als Vorentscheid
Es kann sich durchaus bezahlt machen, bei den Behörden erst einmal um einen Vorentscheid anzu-fragen, bevor ein aufwendiges Baugesuch eingereicht wird. So kann der Aufbau einer Dachlukarne oder der Anbau eines Wintergartens vorweg geprüft werden und erst dann muss ein komplettes und aufwendiges Projekt ausgearbeitet werden. Informationen für den Ablauf und den Erhalt eines Vorent-scheides macht das zuständige Bauamt.
Nachbarn informieren
Das Vorstellen des geplanten Bauprojektes bei Ihren Nachbarn ist eine gute Möglichkeit, Fragen und Bedenken auszudiskutieren und auszuräumen. Erfahren die Nachbarn erst aus der Zeitung oder durch das Aufstellen von Bauvisieren von einem Bauvorhaben, stellen sie diese Fragen unter Umständen in Form einer Einsprache direkt an die Gemeinde. Auch wenn diese abgewiesen wird, verliert man Zeit bis zum Erhalt der Baubewilligung. Der Einbezug der Nachbarn ist auch für die Ausführung der Arbeiten notwendig. Lärm und Staub können bei den Arbeiten entstehen. Lager und Parkiermög-lichkeiten müssen geschaffen werden, was selten ohne Entgegenkommen der Nachbarn möglich ist.
Baugesuch einreichen
Das Gesuch wird bei der Gemeindeverwaltung eingereicht. Auf den Wegleitungen zu den Bauge-suchsformularen ist ersichtlich, welche Unterlagen und Dokumente eingereicht werden müssen. Für sichtbare Fassadenveränderungen oder Erweiterungen müssen Bauprofile erstellt werden, welche die Grösse der geplanten Veränderung abstecken. Sind alle Dokumente vollständig und die Bauvisiere aufgestellt, wird das Baugesuch zu Bekanntmachung ausgeschrieben. Während dieser Auflagefrist können Einsprachen gegen das Gesuch gemacht werden. Ist dies nicht der Fall und ergibt die Prüfung durch die Baukommission keine Einwände, erhalten Sie die Baubewilligung. In der Baubewilligung werden in den meisten Fällen Auflagen gemacht denen es vor Baubeginn oder während der Ausfüh-rung der Arbeiten nachzukommen gilt.
Fördergelder vor dem Baustart beantragen
Fördergelder und Subventionen für energetische Sanierungen sollen frühzeitig in die Überlegungen einbezogen werden. In den meisten Fällen müssen diese vor dem Beginn der eigentlichen Bauarbeiten beantragt und bewilligt werden. Eine frühzeitige Information kann sich finanziell lohnen.
