Archiv für die ‘Allgemein’ Kategorie

Bauen – das grösste Projekt im Leben

19. Juli 2010

Vermutlich ist der Bau eines Gebäudes das grösste Projekt, welches wir in Auftrag geben in unserem Leben. Wir verwenden unser gesamtes gespartes Kapital, setzen unser Vorsorgegeld ein und ver-schulden uns für 80% und mehr der Investitionskosten.

Eigentlich Grund genug, sich intensiv damit auseinander zu setzen. Denn neben der nicht optimal ausgesuchten Küchenfarbe warten Stolperfallen mit weit grösserer Tragweite auf Bauherren.

Auf die Frage an meine Kunden und zukünftigen Bauherren, ob sie persönliche Referenzen ihrer Baupartner eingeholt haben und nicht bloss die Referenzliste gelesen haben, reagiert man nicht sel-ten erstaunt.

Meine Bedenken einer 2008 gegründeten GmbH mit einem Stammkapital von Fr. 20‘000.- bereits 90% des Werkvertrages beim Einbau des Unterlagsbodens zu bezahlen, wo doch erst etwa 60% der Arbeiten vollbracht sind, hat man bei der Vertragsprüfung nicht selten keine Bedeutung zugemessen.

Wer kontrolliert den die Bauqualität meines Hauses? Oftmals bleibt diese Frage bei der Aufarbeitung von Baumängeln und Bauschäden unbeantwortet. Der Zeit- und Kostendruck lassen keine andere Ausführung zu, eine Aussage mit der ich leider regelmässig konfrontiert werde in der Bauwelt.

Die Bauabnahme erfolgt dann unter Führung des Architekten oder Generalunternehmers auch meis-tens wieder unter Zeitdruck. Die grösste Investition im Leben und in weniger als einer Stunde hat man alles genau geprüft und abgenommen? Da geht die Übernahme eines Neu- oder Gebrauchtwagens normalerweise länger.

Den Vergleich Slow down habe ich ebenfalls aus dem Strassenverkehr ausgeliehen, man möge mir dies beim Hausverein nachsehen. Aber dies ist mein Tipp an werdende Bauherren: schaut genau und lasst euch Zeit, Hausbau ist in den meisten Fällen eine einmalige Sache.

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Architekten: Honorar auch ohne schriftlichen Vertrag

17. Juli 2010

Die Projektierungsarbeiten eines Architekten können ohne vertragliche Vereinbarung entschädigungspflichtig sein. Das Bundesgericht stützte einen diesbezüglichen Entscheid auf das Recht der sogenannten Geschäftsführung ohne Auftrag.

Zu beurteilen war folgender Fall: Ein Landeigentümer kontaktierte im Jahr 1997 einen Architekten – wegen einer möglichen Überbauung. In den folgenden Monaten erstellte dieser diverse Überbauungsstudien, Skizzen, Pläne und grobe Kostenberechnungen für das Projekt. Bis Ende 1998 bestand jedoch keine verbindliche Vereinbarung über die Realisierung des Projektes. Trotzdem stellte der Architekt für den bisherigen Aufwand Rechnung in Höhe von rund 68000 Franken.

Der Landeigentümer wies die Forderung zurück. Es bestehe kein Architekturvertrag. Der Architekt klagte und erhielt vor den kantonalen Instanzen teilweise Recht. Die Arbeiten seien auf das Baugrundstück des Eigentümers zugeschnitten gewesen, und dieser habe klares Interesse an der Überbauung gezeigt. Zudem habe er die bisherigen Planungsarbeiten mit einem Schreiben genehmigt.

Dagegen wehrte sich der Eigentümer beim Bundesgericht mit dem Argument, der Architekt habe aus Eigeninteresse gehandelt. Die Bundesrichter aber sagten klar: Die Arbeiten seien genehmigt worden, deshalb seien sie zu entschädigen. Unabhängig davon, in welchem Interesse sie erfolgt seien.

Bundesgericht, Urteil 4A_496/2007 vom 31. März 2008

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Qualitätssicherung Erdwärmesonden Möglichkeiten

15. Juli 2010

Die Qualitätssicherung von Erdwärmesondenanlagen (EWS-Anlagen) umfasst zwei Zielsetzungen:

  • Die Sicherstellung der Bodenparameter für die Dimensionierung des Erdwärmesondenfeldes.
  • Die Sicherstellung der technischen Qualität einer installierten Erdwärmesonde.

Messung der Bodentemperatur in Erdwärmesonden
Je kleiner der Unterschied zwischen Bodentemperatur und Nutztemperatur ist, desto wichtiger ist die Kenntnis der Bodentemperatur für eine richtige Dimensionierung einer EWS-Anlage. Üblicherweise wird die Messung ca. 8 Tage nach der Hinterfüllung der ersten EWS eines Feldes vorgenommen.

Messung mittlere Wärmeleitfähigkeit / thermischer Bohrlochwiderstand
Um das thermische Verhalten von Erdwärmesonden unter Wärmeeintrag, resp. -entzug berechnen zu können, wird die mittlere Wärmeleitfähigkeit des Bodens entlang der Sondenlänge benötigt. Für eine erste Abschätzung kann ein Wert anhand einer angenommenen Lithologie verwendet werden.Nach SIA 384/6 muss ein solcher Wert mit einem Sicherheitszuschlag versehen werden.

Bei grösseren Anlagen ist es aber sinnvoll, die Wärmeleitfähigkeit des Bodens mittels eines Thermal Response Tests (TRT) zu bestimmen. Dabei wird bei der ersten EWS eines Feldes während ca. 3 Tagen dauerhaft bis zu 8 kW Wärmeleistung eingebracht und die Temperatur des Sondenfluids kontinuierlich gemessen. Anhand der Entwicklung der Fluidtemperatur lässt sich dann die mittlere Wärmeleitfähigkeit des Bodens sowie der thermische Bohrlochwiderstand (Effekt der U-Rohrkonfiguration und Hinterfüllung) bestimmen.


Messung Wärmeleitfähigkeitsprofil / Identifikation Grundwasserströmung

An Standorten mit komplexen geologischen Verhältnissen, zum Beispiel bei sprunghafter Zunahme der Wärmeleitfähigkeit beim Übergang von Quartär zu Tertiär oder Kristallin, bieten wir ein neues Verfahren zur Durchführung und Auswertung von Thermischen Response Tests (TRT) an. Das Ergebnis des sogenannten erweiterten Thermischen Response Tests (eTRT) ist ein tiefenabhängiges Profil der vertikalen Wärmeleitfähigkeit. Zudem lassen sich damit auch Grundwasserströmungen identifizieren. Bei diesem neuen Verfahren kommt der kabellose Temperatur-Datenlogger NIMO-T zum Einsatz, mit welchem vor und nach dem TRT kontinuierliche Temperatur-Tiefenprofile aufgezeichnet werden.

Das eTRT-Verfahren dient der optimierten Planung von komplexen Erdwärmesondenfeldern, da Anzahl und Tiefe der Erdwärmesonden an die lokalen Gegebenheiten angepasst werden können.


Dichtigkeit / Druckverlust einer Erdwärmesonde

Das massgebliche Qualitätsmerkmal einer Erdwärmesonde ist ihre Dichtigkeit. Die Dichtigkeit einer Erdwärmesonde kann durch ein „Kontraktionsverfahren“ unmittelbar nach der Verfüllung geprüft werden. Das DPG-805 der GEOWATT AG ist ein automatisches Druckprüfgerät, mit welchem die Druckprüfung gemäss SIA 384/6 (nach Norm EN SN 805 W400-2) sowie der Durchflusstest durchführt werden kann. Ein manipulationssicheres Messprotokoll wird erstellt.


Längenbestimmung einer Erdwärmesonde

Die Länge einer installierten Erdwärmesonde ist entscheidend für die Funktionsfähigkeit einer EWS-Anlage. Es kann vorkommen, dass darüber Unklarheit besteht. Falls es die Gegebenheiten vor Ort erlauben, führen wir für Sie eine Längenschätzung einer installierten Erdwärmesonde durch.

Weitere Infos auf der Seite der Firma Geowatt

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Badewannenkartell 622 Millionen Euro Busse

24. Juni 2010

Führende Anbieter von Badezimmer-Ausstattungen in Europa müssen für ein jahrelanges Kartell büssen und gemäss einem Entscheid der EU-Kommission über 600 Millionen Euro Strafe bezahlen. Nicht davon betroffen ist der Schweizer Sanitärtechnikkonzern Geberit.

WC-Schüsseln, Waschbecken und Badewannen sind für Millionen EU-Bürger jahrelang überteuert gewesen. Die EU-Kommission hat am Mittwoch eine Strafe von 622 Millionen Euro gegen ein Kartell von 17 Badezimmereinrichtern verhängt, das von 1992 bis 2004 illegal Preise abgesprochen hat. Deutschland war die Hochburg des Kartells, dort trafen sich Vertreter der Firmen mehr als 100 Mal.

Unter den beteiligten Unternehmen ist das Who is Who der deutschen Sanitäreinrichter: Villeroy & Boch, Dornbracht, Duravit, Grohe, Hansa und Kludi. Das höchste Bussgeld unter ihnen muss Villeroy & Boch  zahlen, 71,5 Millionen Euro. Die Firma prüft ebenso wie Grohe, gegen die Kommissionsentscheidung zu klagen.

«Das Kartell hat Bauunternehmern, Installateuren, aber letzten Endes auch zahlreichen Familien geschadet», sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. Es war neben Deutschland in Österreich, Italien, Belgien, Frankreich und den Niederlanden aktiv. Die konspirativen Treffen wurden unter dem Deckmantel der nationalen Dachverbände abgehalten. Dabei wurden Preiserhöhungen, Mindestpreise und Rabatte für die gesamte Badeinrichtung festgesetzt und vertrauliche Geschäftsinformationen ausgetauscht.

Almunia beklagte «sehr schwere Verstösse gegen die EU-Wettbewerbsregeln». Neben den genannten Firmen waren den Angaben zufolge rund 70 Subunternehmen verstrickt. Mehr als die Hälfte der Gesamtbusse wurde gegen das US-Unternehmen Ideal Standard verhängt, 326 Millionen Euro.
Strafe ermässigt aus wirtschaftlichen Gründen

Im Rahmen der Kronzeugenregelung der Kommission wurde der amerikanischen Firma Masco die Geldbusse vollständig erlassen, da sie als erste auspackte. Die Strafen für fünf Unternehmen wurden ermässigt. Die betreffenden Firmen wären vermutlich nicht in der Lage gewesen, die volle Geldbusse zu bezahlen, erklärte Almunia. Das Ziel der Kartellbekämpfung bestehe nicht darin, den Niedergang von Unternehmen mit finanziellen Schwierigkeiten zu beschleunigen. Insgesamt hätten zehn Kartellmitglieder angegeben, das Bussgeld würde sie in den Ruin treiben.

Nicht von der Busse der EU betroffen ist der St. Galler Sanitärtechnikkonzern Geberit. Das Verfahren gegen Geberit sei ohne Verhängung einer Busse eingestellt worden, gab der Konzern am Mittwoch bekannt.

Quelle www.nzz.ch

Publiziert von: Othmar Helbling

 

KOF-Barometer signalisiert langsameren Aufschwung

28. Februar 2010

Der Aufschwung in der Schweizer Wirtschaft hält zwar an, verliert aber an Tempo: Das Barometer der Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (KOF) erhöhte sich im Februar nur um 0,06 Punkte auf 1,87 Zähler. Somit werde das Schweizer Bruttoinlandprodukt (BIP) in den kommenden Monaten im Vorjahresvergleich voraussichtlich wachsen, wenn auch zunehmend weniger kräftig, teilte die KOF am Freitag mit.

Das KOF-Barometer hatte im April 2009 einen Tiefpunkt erreicht und anschliessend stark zugelegt. Seit Oktober schwächt sich der positive Trend ab. Vom Kredit- und Baugewerbe geht eine leicht negative Dynamik aus, wie es heisst. Die Gesamtwirtschaft ohne diese beiden Sektoren entwickle sich positiv, die Wachstumskurve dürfte sich hier aber immer mehr verflachen. Die Signale aus der Schweiz Industrie und für die Exporte in die EU sind positiv, der Konsum in der Schweiz lässt hingegen nach.

Quelle www.diebaustellen.ch

Publiziert von: Othmar Helbling

 

e-BKP-H der neue Baukostenplan vom CRB

22. Januar 2010

Komplexer werdende Bauvorhaben und wachsender Kostendruck haben in den letzten Jahren die Anforderungen an die Kostenplanung erhöht. Bauherrschaften fordern eine verbesserte Kostensicherheit und Transparenz.

Die neuen Baukostenpläne
Die Einführung der Baukostenpläne Hochbau eBKP-H SN 506 511 und Tiefbau eBKP-T SN 506 512 sind ein weiterer Schritt hin zu einer durchgängigen und einheitlichen Entwicklung der Arbeitsmittel.
Die neuen Baukostenpläne vereinen die Vorteile des BKP 2001 und der Elementkosten- gliederung EKG 1995. Voraussetzung dafür war eine Überarbeitung der BKP-Struktur, damit die normierte Systematik auch auf Infrastruktur- anlagen wie Trassen-, Kunst- und Untertagbau anwendbar ist.

Mit der Anbindung der Leistungsbeschreibung an die neuen Baukostenpläne in Form von Elementarten wurde ein neues Instrument für die Kostenplanung geschaffen.

Die neu geschaffenen Begriffs-, Kosten- und Bezugsgrössendefinitionen verhelfen zu mehr Klarheit und Effizienz in der Kostenplanung und bilden die Basis für standardisierte Kennwerte. Indem Elementarten mit Leistungspositionen beschrieben werden, wird die Rückführbarkeit von Kosteninformationen aus der Realisierung in die Planung erstmals möglich. Die bisherige aufwendige und fehlerhafte Umschlüsselung zwischen BKP-Elementkosten und Leistungsbeschreibung entfällt.

Ziel der Kostenplanung
ist es, innerhalb des Budgets die wirtschaftlich beste Lösung für ein Projekt zu finden – und zwar bezüglich der Erstellungs- und der Nutzkosten sowie der Nachhaltigkeit. Die Gesamtkosten sollen so gestaltet werden, dass für den Auftraggeber das beste Verhältnis zwischen Kosten, Nutzen und Ertrag erreicht wird. Des Weiteren soll die Kostenplanung ein möglichst zuverlässiges Bild der zu erwartenden Kosten eines Bauvorhabens liefern.

Weitere Infos auf der Website des CRB Link

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Probleme mit dem Grundstück

9. Januar 2010

Welche Probleme könnten nach einem Grundstückskauf auftreten und wie lassen sich diese vor Unterzeichnung des Kaufvertrags in Erfahrung bringen?»

Ihre Frage ist durchaus berechtigt. Unsere Erfahrung zeigt, dass oft erst nach dem Kauf grundlegende Probleme erkannt werden, welche zu erheblichen Kostenfolgen führen oder im schlimmsten Fall sogar Ihrem Bauvorhaben im Wege stehen können.

Als erstes empfiehlt sich der genaue Blick in den Grundbuchauszug und dabei besonders auf allfällige Anmerkungen und Dienstbarkeiten. Bestehen Baubeschränkungen, welche Ihnen eine Bebauung der Parzelle in der von Ihnen geplanten Weise verbieten? Existieren Näherbau- oder Wegrechte und Ähnliches, welche Ihre Nutzungsrechte und damit auch den Landwert tangieren? Klarheit verschafft hier in den meisten Fällen erst das Studium des zu jeder Anmerkung im Grundbuch existierenden Wortlauts, der durch den Verkäufer beim Notariat beschafft werden kann.
Aufgrund der geografischen Lage des Grundstücks ist abzuschätzen, ob auf der Parzelle Baugrundrisiken, z.B. aufgrund einer Hanglage, einem hohen Grundwasserspiegel oder schlechten Baugrundverhältnissen vorliegen könnten. Besteht ein solcher Verdacht, kann dieser oft nur mittels eines kostspieligen Gutachtens bestätigt oder widerlegt werden. Alternativ können aber auch die Erfahrungen beim Bau bestehender Nachbarbauten ausreichende Hinweise auf entsprechende Risiken geben.

Im Weiteren ist zu prüfen, ob das Erdreich Ihres zukünftigen Grundstücks durch sogenannte Altlasten, d.h. umweltgefährdende Stoffe, belastet ist. Dies kann beispielsweise schon der Fall sein, wenn Ihre Parzelle früher einmal zum Anbau von Weinreben verwendet wurde. Eine gute Quelle hierfür ist der Kataster der belasteten Standorte (KdS), welcher bei der Standortgemeinde, resp. dem Kanton, meistens im Internet, öffentlich einsehbar ist. Es ist jedoch zu beachten, dass der Kataster keine absolute Gewähr bietet, dass während dem Aushub der Baugrube nicht doch noch etwas Unerwartetes auftaucht.

Nicht unwesentlich ist auch das Studium der umliegenden Bauzonen und Liegenschaften. Was bietet sich in direkter Nachbarschaft für ein Entwicklungspotential, beispielsweise zur Erstellung einer direkt angrenzenden, mehrgeschossigen Grossüberbauung, welche Ihnen dann für die nächsten 50 Jahre vor der Abendsonne steht? Die Bauordnung und der dazugehörige Zonenplan können Sie bei jeder Gemeinde einsehen und auch erläutern lassen.
Zuletzt sind beim Landkaufvertrag allenfalls durch die Verkäuferschaft zu bezahlende Grundstücksgewinnsteuern sicherzustellen. Die Sicherstellung ist am einfachsten, indem der durch das Steueramt vorgängig geschätzte Steuerbetrag, in Anrechnung am vereinbarten Kaufpreis, direkt an das Steueramt bezahlt wird.

Quelle www.traumhaus.ch

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Baukostenplan BKP

16. November 2009

Der BKP ist ein Anlagekontenplan für sämtliche Kosten, die bei der Erstellung einer baulichen Anlage anfallen. Dieses ausführungsorientierte Instrument mit weitgehender Gliederung nach Arbeitsgattungen überzeugt durch hohe Flexibilität: Nutzen Sie es zur Gliederung von Kostenvoranschlägen, für Ausschreibungen und Werkverträge, für die Kostenkontrollen und für Abrechnungen. Oder als Basis von statistischen Auswertungen nach Arbeitsgattungen.

Eine Übersicht findet sich auf www.baulinks.ch

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Dachformen

26. Oktober 2009

Flachdach
Als Flachdächer werden Dächer bezeichnet, die keine oder eine geringe Neigung bis zu 20 Prozent aufweisen. Sie zeichnen sich durch optimale Raumnutzung, wenig Eigengewicht und vielfältige Ausgestaltungsmöglichkeiten aus, von denen die Dachterrasse eine ist. Die bei Steildächern übliche Dachdeckung fehlt. Allerdings verhindert eine mehrschichtige Abdichtung den Wärmeverlust und das Eindringen von Feuchtigkeit (Regen, Tau).

Satteldach
Die wohl am häufigsten verwendete Dachkonstruktion ist das Satteldach, bei welchem sich zwei gegeneinander geneigte, rechteckige Flächen an der oberen Kante treffen und so einen Dachfirst bilden. Die dabei entstehenden, senkrechten Giebel ermöglichen eine allfällige Einplanung von Fenstern und verhelfen Ihnen so zu einer natürlichen Belichtung des Dachgeschosses. Das Satteldach ist nicht zuletzt aufgrund seines einfachen Aufbaus, der keine arbeitsaufwändige Detailausführungen abverlangt, sowie aufgrund der Möglichkeit eines späteren Ausbaus sehr beliebt.
Eine Variante stellt das ungleichseitige Satteldach dar, bei welchem die beiden Dachschrägen verschieden grosse Flächen aufweisen und unterschiedlich steil angelegt sind, sich aber nach wie vor beim Dachfirst berühren.

Pultdach
Im Gegensatz zum Satteldach besitzt das Pultdach nur eine einseitig abgeschrägte, rechtwinklige Dachfläche, die gegen oben vom Dachfirst und gegen unten von der Dachtraufe abgeschlossen wird. Meist wird die Dachfläche zur Wetterseite hin ausgerichtet, um die Fassade vor rauen Witterungen zu schützen. Auf der gegenüberliegenden, unbedachten Hausseite besteht die Möglichkeit, grosse Fensterfronten einzuplanen.

Zeltdach
Symmetrie und klare Linien herrschen beim Zelt- oder Turmdach vor. Es ist gekennzeichnet durch mehrere, gegeneinander geneigte Dreiecksflächen, die pyramidenähnlich in eine Spitze zusammenlaufen. Allerdings eignet sich diese Dachform nur für Gebäude mit annähernd gleichseitigem, oder sogar quadratischem Grundriss.

Walmdach
Beim Walmdach ersetzen dreiecksförmige Dachschrägen, sogenannte Walme, die Giebelbereiche des Satteldachs. Dadurch werden genau wie beim Zeltdach alle Hausfassaden von einer Dachfläche überdeckt. Der Dachfirst bleibt als integraler Bestandteil der Konstruktion erhalten.
Eine etwas eigenwilligere Optik entwickelt der Krüppelwalm, auch Schopfwalm genannt. Im Unterschied zum normalen Walmdach sind die Dachschrägen in der Giebelpartie bei dieser Ausführung nur im oberen Bereich angelegt und reichen nicht bis zur Traufe der seitlichen Dachflächen. Die kleine Bedachung schirmt den Giebel an der exponiertesten Stelle vor Regen, Wind und Schnee ab. Zudem wird durch die Konstruktion eine grössere Fläche unter dem Dach begehbar.
Ist nur der untere Teil des Giebelbereichs von einem Walm überdeckt, so dass der Giebel im oberen Teil bis zum Dachfirst sichtbar bleibt, spricht man von einem Fusswalm.

Mansarddach
Beim Mansarddach, dessen Namen auf den französischen Architekten J. H. Mansart zurückgeht, weisen die walmdachartig angeordneten Dachflächen einen Knick auf: das Dach gestaltet sich im unteren Bereich wesentlich steiler als im oberen. Dadurch entsteht zusätzlich nutzbarer Wohnraum für eines oder mehrere Dachzimmer, sogenannte Mansarden.

Tonnen- und Bogendach
Das Tonnendach ist eine gewölbte Dachkonstruktion in der Form eines partiellen Kreisbogens. Im Gegensatz dazu ist das Bogendach viel flacher gewölbt und stellt deshalb eine beliebte Alternative zum Flachdach dar.
Die aus Metall gefertigten Tonnen- und Bogenüberdachungen werden bis anhin vorwiegend für Gewerbebauten oder moderne, öffentliche Gebäude verwendet. Allerdings sind sie in jüngster Zeit auch vermehrt im Bereich der experimentierfreudigen Wohnhausarchitektur anzutreffen.

Quelle www.traumhaus.ch

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Wohngifte

22. Oktober 2009

Der Bund hat den Auftrag, die Bevölkerung über Schadstoffe in der Innenraumluft zu informieren (Chemikaliengesetz, Art.29, ChemG, «Informationen zur Innenluft»). Auf den folgenden Seiten der Fachstelle Wohngifte erfahren Sie, welche Schadstoffe in Wohn- und Aufenthaltsräumen vorhanden sein können und durch welche Massnahmen sich gesundheitsgefährdende Belastungen vermeiden lassen. Bei den langen Aufenthaltszeiten in Wohnräumen muss eine möglichst gute, gesunde Raumluft angestrebt werden.

Die Fachstelle Wohngifte verweist auf diesen Seiten auch auf diverse Internetseiten anderer Institutionen. Dabei kann das BAG weder für die Inhalte solcher Seiten, noch für deren Verfügbarkeit in mehreren Landessprachen Verantwortung übernehmen.

Schadstoffe in der Raumluft
Die Schadstoffe in der Raumluft entstammen sehr verschiedenen Quellen. Entsprechend vielfältig müssen auch die Bemühungen sein, um die Freisetzung der Schadstoffe zu verhindern oder zu reduzieren. Unvermeidliche Innenraumbelastungen müssen durch Lüften gesenkt werden.

Gesund Bauen
Mit gesundem Bauen werden die baulichen Voraussetzungen für schadstoffarme Innenräume und eine gute Raumluftqualität geschaffen. Gesundes Bauen beginnt bereits bei der Planung. Die wichtigsten Massnahmen sind die Minimierung der Schadstoffemissionen in Innenräumen und die Gewährleistung eines ausreichenden Frischluftwechsels.

Gesund Wohnen
Gesundes und behagliches Wohnen bedeutet Lebensqualität. Sind die Baumaterialien einmal getrocknet und ausgehärtet, ermöglicht das Gebäude in den meisten Fällen ein gesundes Raumklima. Die Schadstoffbelastungen in den Innenräumen lassen sich durch die Wahl der persönlichen Einrichtungsgegenstände wie Vorhänge, Teppiche und Möbel und zu einem wesentlichen Teil mit einem geeigneten Benutzerverhalten niedrig halten.

Gesundheitliche Beschwerden
Beim Aufenthalt in Gebäuden können Beschwerden oder Befindlichkeitsstörungen auftreten. In diesen Fällen gilt es zu klären, ob Innenraumbelastungen die Ursache sein könnten. Mit geeigneten Abklärungen können Innenraumprobleme identifiziert und Verbesserungsmassnahmen getroffen werden. Gesundheitliche Beschwerden am Arbeitsplatz müssen den Verantwortlichen im Betrieb gemeldet werden. Denn der Arbeitgeber ist verpflichtet, die nötigen Abklärungen und Massnahmen zu veranlassen.

Die gesamten Informationen auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit.

Publiziert von: Othmar Helbling