Archiv für die ‘Allgemein’ Kategorie

Hohe Kosten zur Verhinderung von Naturkatastrophen

1. September 2009

Die Kosten zur Verhinderung von Naturkatastrophen betragen in der Schweiz jährlich annähernd 500 Millionen Franken, sagte Bundespräsident Hans-Rudolf Merz am Montag in Genf. Mit einer Rede eröffnete er die dritte Internationale Klima-Konferenz der Weltorganisation für Meteorologie (OMM).

Merz erinnerte an die Überschwemmungen vor vier Jahren, die in der Schweiz einen “heilsamen Schock” hervorgerufen hätten. “Die extremen meteorologischen Ereignisse und der Klimawandel betreffen uns alle”, sagte Merz vor 1500 Delegierten aus 150 Ländern, die noch bis am Freitag in Genf tagen. Die Klimavorhersagen seien die Grundlage für präventive Massnahmen, sagte der Bundespräsident weiter. Sie beträfen die Lebensmittelsicherheit, den Umgang mit Wasser, die Gesundheit sowie den Tourismus.

Die Präventionskosten würden in der Schweiz vor allem für die Wasserdämmung, für Ausgleichsbecken und für Schutznetze gegen Steinschlag eingesetzt. Weltweit müsse ein zweistelliger Milliardenbetrag in die Prävention investiert werden, die Hälfte davon in Entwicklungsländern, forderte Merz.

Er erinnerte daran, dass die Schweiz eine weltweite CO2-Abgabe vorgeschlagen habe. “Um das Übel an der Wurzel zu packen, braucht es eine spürbare Reduktion der Treibhausgase und ein ambitiöser Vertrag an der nächsten UNO-Klimakonferenz”, sagte er im Hinblick auf die in drei Monaten stattfindende Konferenz in Kopenhagen. Auch die Umweltorganisation Greenpeace appellierte zu Beginn der Konferenz an die Forscher, die Regierungschefs zu den “dringend nötigen Klimaschutzmassnahmen” zu bewegen. Als “Zeichen der Unterstützung” servierten die Aktivisten den Klimaforschern in Genf Schweizer Gletscherwasser.

Quelle www.diebaustelle.ch

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Schädlingsbekämpfung

15. Juli 2009

Die Beratungsstelle Schädlingsbekämpfung der Stadt Zürich hält auf Ihrer Website Merkblätter zu den einzelnen Hausschädlingen bereit.

Link zu den Merkblättern

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Publiziert von: Othmar Helbling

 

Stockwerkeigentum- Tiefgaragenplätze kaufen oder nicht?

4. Juli 2009

Die Anzahl der zu erstellenden Parkplätze bei neuen Wohnbauten wird durch die Bauvorschriften geregelt. Vor allem bei Mehrfamilienhäusern werden diese aus Platzgründen in einer Tiefgarage untergebracht. Welche Überlegungen beeinflussen einen Kaufentscheid und was gilt es zu beachten.

Vorschriften für die Erstellung von Parkplätzen
Die kantonalen und kommunalen Bauvorschriften regeln die Anzahl der zu erstellenden Parkplätze. Pro Wohnung werden die Parkplätze und der Anteil Besucherplätze bestimmt. Die VSS-Normen des Schweizerischen Verbandes der Strassen- und Verkehrsfachleute regeln die Abmessungen und Anordnung der Parkfelder sowie den Platz für Zu- und Ausfahrt. Sind die Parkplätze im rechten Winkel oder leicht schräg zur Einfahrt angeordnet oder stösst der Parkplatz seitlich an einen anderen Platz oder eine Garagenwand. Alle diese Punkte haben einen Einfluss auf die Dimensionierung eines Parkplatzes. Prüfen Sie die Abmessungen und Anordnungen der Abstellplätze in den Verkaufsunterla-gen und Plänen.

Parkplätze tragen zur Werterhaltung bei
Im Sinne der Wiederverkäuflichkeit und Werterhaltung der Immobilie empfiehlt Patrick Rieben von der Rieben & Partner Immobilien AG in Eschenbach, mindestens einen Tiefgaragen Einstellplatz zu erwerben und je nach Ort und Region bzw. Anbindung an die öffentlichen Bus- und Bahnverbindungen sogar einen 2. Tiefgaragenplatz oder Aussenparkplatz zuerwerben.
Da sich in den letzten Jahren die Mobilitätsbedürfnisse in Beruf, Ausbildung und im privaten Umfeld stark verändert haben, ist es insbesondere in Randregionen ohne ÖV-Anschluss ratsam, sich einen 2. Parkplatz käuflich zu sichern. Eine alternative Miete von Parkplätzen ist aufgrund der fehlenden Nachhaltigkeit (Mietverhältnisse sind kurz- oder langfristig kündbar) nicht zu empfehlen.Bei fehlenden Parkplätzen kann sich der Wert einer Immobilie gegenüber den ursprünglichen Anlagekosten um einiges verringern bzw. der Wiederverkauf kann nach Aussagen von Patrick Rieben mitunter nur mit einem grösseren Kaufpreisabschlag “erfolgreich” vollzogen werden.
Im Allgemeinen ist die Nachfrage nach Tiefgarage Einstellplätzen oder gedeckten Autounterständen grösser als nach Parkplätzen im Freien. Dies widerspiegelt sich nebst den höheren Anlagekosten auch im höheren Kaufpreis.

Lagerung und Unterhalt
Tiefgaragenplätze würden sich sehr wohl zur Lagerung und Aufbewahrung von Materialien und Ge-genständen eignen. Aus feuerpolizeilichen Vorschriften ist dies jedoch nicht oder nur sehr bedingt erlaubt. Zugelassen ist oftmals nur das Anbringen eines feuerfesten Schrankes an der Wand, in dem die Zweitreifen des Autos und kleinere Gegenstände untergebracht werden können. Eine klare Rege-lung im Stockwerkeigentümer Reglement und eine klare Information an die Eigentümer verhindert da im Vorfeld die Lagerung von Cheminéeholz und anderen brennbarer Materialien.

Auch Parkplätze können Baumängel aufweisen

In der Praxis können auch Parkplätze Baumängel aufweisen. Nicht selten werden diese von den Bauherren oder Käufern anlässlich der Bauabnahme nicht oder zu wenig genau kontrolliert. Dabei trifft man in der Baupraxis immer wieder auf Einstellhallen mit Parkplätzen, die nicht die gesetzlich vorgegebenen Abmessungen aufweisen, sei es durch einen Planungsfehler oder weil während der Bauausführung eine Betonstütze grösser dimensioniert wurde. Ein leidiges Thema sind auch ein unzu-reichendes Gefälle des Garagenbodens, welches ein kontrolliertes Abfliessen von Wasser nicht erlauben, unzureichend angeordnete Bodenabläufe oder das Fehlen eines Entwässerungskonzeptes, wo diese infolge der Bauvorschriften nicht zugelassen sind. Der schmelzende Schnee der Autodächer produziert in einigen neu erstellten Garagen stehende Wasserpfützen von mehr als 2 cm Tiefe. Ärgerlich, wenn diese dann über Tage liegen bleiben und das Auto ohne Gummistiefel nicht mehr trockenen Fusses zu erreichen ist.

Haftung der Eigentümer
Die Instandhaltung der Bauwerke gehört zur Sorgfaltspflicht der Eigentümer. Der Einsturz der Tiefgarage in Gretzenbach im Jahre 2004 hat das Ausmass und die Folgen für die Eigentümer aufgezeigt. Die Tragwerkskonstruktion von Bauwerken wie einer Tiefgarage muss in regelmässigen Abständen überprüft werden. Diese Massnahme gehört zwingend ins Pflichtenheft für den Liegenschaftenunterhalt.

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Baustellenwebcam

26. Juni 2009

Das Grundprinzip ist bei allen Varianten dasselbe: Die Bilder werden in einem von Ihnen bestimmten Rhythmus von der Kamera aufgenommen und via GPRS-Handynetz auf einen vordefinierten Internetserver abgelegt. Ein ausgeklügeltes Softwaresystem (nur wir haben das Original!) erkennt die bereits gespeicherten Bilder und erstellt daraus bei Aufruf im Internet blitzschnell ein Menu für den Betrachter.

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Wir stellen Ihnen die Bilder mit einem einzigen einfachen Link zur Verfügung und Sie können den Baufortschritt quasi “live” verfolgen und überwachen. Sie können mit dem Browser einzelne Bilder durchsehen, Animationen erstellen oder direkt von Tag zu Tag springen (Demos finden Sie hier >>). Selbstverständlich können wir auf Wunsch das Bilderverzeichnis passwortgeschützt vor der Öffentlichkeit verschliessen.

Am Ende Ihres Projektes können wir Ihnen sogar aus allen Bildern eine CD brennen oder einen Film herstellen. Das hat allerdings seinen Preis (da wir die Nachtbilder rausfiltern…)

Der Clou am ganzen System ist die Fernwartbarkeit (und dadurch ist unser System anderen Lösungen um Längen voraus). Wenn Sie also wünschen, dass – als Beispiel – statt alle 30 Minuten ein Bild, besser alle 15 Minuten ein Bild gemacht werden soll, dann ändern wir das von unseren Leitsystemen aus mit wenigen Mausklicks. Keine unnötigen Autofahrten, keine Verzögerungen, keine Warterei, keine komplizierten  Terminkoordinationen vor Ort. Einfach nur easy.

www.baustellencam.ch

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Der Begriff “Elektrosmog”

17. Juni 2009

Das Wort “Elektrosmog” hat sich im deutschen Sprachraum als Sammelbezeichnung für alle technisch erzeugten elektrischen und magnetischen Felder durchgesetzt.

Der Begriff “Smog” steht für eine unerwünschte Verschmutzung der Atmosphäre mit Luftschadstoffen. Im Gegensatz zu diesen Schadstoffen wird die elektromagnetische Strahlung zumindest teilweise absichtlich erzeugt, dient sie doch beim Mobilfunk und Rundfunk als Transportmittel zur Informationsübertragung. Der Begriff “Elektrosmog” ist deshalb etwas irreführend. Wir verwenden ihn hier trotzdem, weil er sich im Alltag als populäre Bezeichnung etabliert hat.

Das Bundesamt für Umwelt hält eine wirklich lesenswerte Broschüre zum Thema bereit.

Die Broschüre beschreibt die wichtigsten Quellen von Elektrosmog, nimmt eine Einschätzung der Risiken vor, erklärt das Schutzkonzept der Verordnung, zeigt bestehende Forschungslücken auf und gibt Tipps für die Reduktion der individuellen Belastung

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Der nachfolgende Link führt direkt zur Bröschüre des BAFU

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Lärm von Wärmepumpen

16. Juni 2009

Mögliche Konflikte
Luft/Wasser-Wärmepumpen führen gelegentlich zu störenden Immissionen in der Nachbarschaft. Schallquellen sind Verdichter, Ventilatoren und Rohrleitungen. Wird die Wärmepumpe im Freien aufgestellt, ist in der Regel der abgestrahlte Luftschall von Bedeutung. Im Gebäudeinnern muss der Luft- als auch der Körperschall beachtet werden. Durch eine konsequente Körperschalldämmung und die Wahl eines günstigen Aufstellungsortes lassen sich diese Probleme in der Regel vermeiden.

Zuständigkeiten
Änderungen an bestehenden Bauten und Anlagen, einschliesslich baulichen Veränderungen im Innern einer Baute, sind bewilligungspflichtig, sofern Auswirkungen auf die Umgebung zu erwarten sind. Über Bewilligungspflicht und -verfahren beim Einbau einer Luft/Wasser-Wärmepumpe entscheidet das Bauamt der entsprechenden Gemeinde. Wir empfehlen Ihnen, die zuständige Stelle rechtzeitig zu kontaktieren.

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Die EMPA hat auf Ihrer Website dazu weitergehende Informationen zum Thema.

Die Schallleistungspegelmessungen werden bei uns im Labor und im Feld nach den internationalen Normen EN ISO 9614-1 und 9614-2 durchgeführt. Dabei sind alle Geräte mit elektrischem Antrieb, die konstante Betriebsbedingungen aufweisen, mit dieser Schallmessmethode geeignet.
Die Messungen werden vom Wärmepumpen Testzentrum WPZ vorgenommen.

Emissionen und Massnahmen
Es gibt grosse Unterschiede bei den verschiedenen Wärmepumpen. Diese hängen sowohl vom Typ als auch vom verwendeten Gerät ab.
Luft-Wasser-Wärmepumpen erzeugen Innenlärm und Aussenlärm. Mit einer aussen installierten Wärmepumpe kann der Innenlärm vermieden werden. Eine laute Luft-Wasser-Wärmepumpe kann aber mehrere Häuserblocks mit ihrem Lärm belästigen.

Die Lärmemission von Wärmepumpen bewegt sich zwischen 45 und 80 dB, unabhängig von der Wärmeleistung der Pumpe. Der Luftschall von Wärmepumpen kann relativ einfach gemessen und berechnet werden, im Gegensatz zum Körperschall. Die Körperschallabstrahlung wird nicht bei jedem Bauprojekt berechnet, muss aber immer durch bauliche Massnahmen unterdrückt werden.

Infos auf der Website der Fachstelle Lärmschutz.

Publiziert von: Othmar Helbling