Bau-Wissen – Thema Baukosten

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Zustandsanalyse Gebäude: Hinsehen, planen, handeln, sparen

Zustandsanalyse Gebäude: Hinsehen, planen, handeln, sparen

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Wie viel kostet ein Haus? Da ist erst einmal der fixe Verkaufspreis, eine Art Startpunkt. Dann kommen weitere Kosten dazu. Diese sind nicht fix, sondern abhängig davon, wie der Zustand des Gebäudes ist und in Zukunft bleiben wird. Es handelt sich um Kosten für die Wert- und Qualitätserhaltung des Hauses oder öffentlicher Gebäude wie Schulhäuser, Gemeindezentren, Altersheime etc. Eine laufende Zustandsanalyse von Gebäuden lohnt sich darum sehr.
Grundstückkauf: Das müssen Sie beachten!

Augen auf beim Grundstückskauf. Gut vorbereitet sein!

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Bauland in der Schweiz ist rar, die Nachfrage dagegen gross. Das verleitet den ein oder anderen dazu, vorschnell ein Baugrundstück zu kaufen. Dabei gilt es einige Punkte beim Grundstückauf vorab zu berücksichtigen und abzuklären.

Wohneigentum finanzieren

Beim Erwerb von Wohneigentum nehmen Sie so viel Geld in die Hand wie sonst kaum einmal in Ihrem Leben. Dabei werden Sie wohl oder übel nicht darum herumkommen, zusätzliches Kapital zu organisieren. Die Ausgangslage ist klar: Damit Sie den Kauf von Wohneigentum überhaupt ins Auge fassen können, müssen Sie mindestens 20 Prozent Eigenkapital aufbringen. Erfüllen Sie diese Voraussetzung, so finanzieren die Banken in der Regel weitere 65 Prozent der Bausumme mit einer 1. Hypothek und die restlichen 15 Prozent mit einer Hypothek im 2. Rang.
Bauherrenberatung und ihre Vorteile.

Regiearbeiten und deren Verrechnung

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Es gibt verschiedene Wege, wie die Vergütung von Bauarbeiten abgerechnet werden kann. Relativ häufig ist die Vergütung nach Aufwand – die sogenannte Regiearbeit. Während bei kleineren Bauvorhaben häufig ein reiner Regievertrag zum Zuge kommt, ist bei den grösseren ein Vertrags-Mix die Regel. D.h. man vereinbart einen Einheitspreis für das fertige Bauwerk, lässt aber Raum für «Unvorhergesehenes», welches in Regie verrechnet wird.
Haftet der Architekt bei einer Kostenüberschreitung?

Haftet der Architekt bei einer Kostenüberschreitung?

Beim Hausbau nehmen Menschen so viel Geld in die Hand, wie meist für kein anderes Projekt in ihrem Leben. Umso schlimmer, wenn die Kosten ausufern und weit über dem Kostenvoranschlag des Architekten liegen. Doch halt: Hat der Architekt mit seiner Offerte nicht eine verbindliche Angabe gemacht? Das Bundesgericht hatte sich in den letzten Jahren mit einigen solchen Fällen auseinanderzusetzen.
Haftet der Architekt bei einer Kostenüberschreitung?

Zahlungsfristen beim Bauen

Für Bauten des Bundes gelten Zahlungsfristen von 30 Tagen. Das ist eine markante Verbesserung für die beteiligten Handwerker, Unternehmer, Architekten und Ingenieure. Bisher galt in den Verträgen des Bundes eine Zahlungsfrist von in der Regel 60 Tagen, in Ausnahmefällen sogar länger. Die Weisung gilt nur für den sogenannten Baubereich des Bundes, nicht für andere öffentliche Bauherren wie SBB, Kantone und Gemeinden.
Haftet der Architekt bei einer Kostenüberschreitung?

Unterhaltsarbeiten von den Steuern abziehen

Bei jeder Liegenschaft müssen von Zeit zu Zeit Unterhaltsarbeiten ausgeführt werden, damit der Wert des Objekts erhalten bleibt. Nachfolgende Ausführungen zeigen, dass vor grösseren Bauvorhaben unbedingt auch die steuerlichen Aspekte beachtet werden sollten.
Haftet der Architekt bei einer Kostenüberschreitung?

Haftung für Kostenvoranschläge

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«Im Rahmen der Planung unseres Eigenheims, haben wir von unserem Architekten einen ersten Kostenvoranschlag für das Projekt erhalten. Wie verbindlich ist dieser?» A.M. aus W. Ein Überblick.
Haftet der Architekt bei einer Kostenüberschreitung?

Kostenüberschreitung Bauherr nicht machtlos

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Planer zur Kasse gebeten. Kostenüberschreitungen sind das Schreckgespenst der Bauherrschaft und können auch manchem seriösen Planer Kopfzerbrechen bereiten. Wer seiner Informationspflicht gegenüber dem Auftraggeber nicht nachkommt, kann, wie ein Bundesgerichtsentscheid zeigt, ganz schön zur Kasse gebeten werden.

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