Archiv für die ‘Baumängel’ Kategorie

Letzigrundstadion “nur der Riss ist ein Problem”

4. März 2010

Etwas aufgebauscht würden die Baumängel am Letzigrundstadion, sagt Thomas Vogel, Professor für Baustatik und Konstruktion an der ETH Zürich. Solche Stahlträger rosteten nicht einfach durch. …

Nachdem am Stadion ein Riss in einem Stahlträger und weitere Baumängel entdeckt worden sind, sieht sich die Stadt mit dem Vorwurf des «Pfuschs» konfrontiert. Für Thomas Vogel, ordentlicher Professor für Baustatik und Konstruktion an der ETH Zürich, ist die ganze Aufregung etwas übertrieben.
Rost ist normal

«Der Riss ist ein Problem; von Rost und etwas eingelagerter Schlacke hingegen geht keine Gefahr aus», erklärte er auf Anfrage. Rost sei bei Stahlkonstruktionen normal, es würde hundert Jahre dauern, bis ein derartiger Stahlträger durchgerostet wäre. Auch Einlagerungen von Schlacke seien normalerweise kein Problem. Solche Baumängel würden gerne etwas aufgebauscht, weil es jeweils um die Frage gehe, wer am Schluss die Rechnung bezahlen müsse. Der in den Medien geäusserte Vergleich mit dem eingestürzten Dach des Hallenbads Uster hinke stark, sagte Vogel weiter. Bei der Hallenbad-Decke seien feine Stahldrähte durchgerostet, während es beim Letzigrund um äusserst massive Träger gehe.

Im konkreten Fall wird der schwarze Peter zwischen der Stadt Zürich als Auftraggeberin und der Bauunternehmung Implenia hin und her gereicht. Die Implenia sei beim Letzigrund als Totalunternehmerin aufgetreten, erklärt Andrea Holenstein, Sprecherin des städtischen Hochbaudepartements, auf Anfrage. Dies bedeute, dass sie auch für die Planung verantwortlich sei. Sie habe vertraglich zugesichert, dass sie das Stadion nach den Regeln der Baukunde erstellen werde. Sie hafte auch, wenn die Stadionbetreiber oder die Klubs im Letzigrund wegen Baumängeln Ertragsausfälle hätten. Die Implenia hatte in einem Communiqué erklärt, die Pläne stammten von der Stadt.
An die Grenze gegangen

Der Letzigrund sei ein Projekt, bei dem von der Konstruktion und vom Zeitdruck her an die Grenzen gegangen worden sei, hält Vogel weiter fest. Da komme es eher zu Problemen als bei einem konventionellen Bau. Da das Stadion im Jahr 2006 erstellt wurde, als der Stahl auf dem Weltmarkt besonders knapp war, liegt die Frage nahe, ob das verwendete Material minderwertig war. Vogel kennt keine Beispiele für derartige Probleme in der Schweiz. Er weist aber darauf hin, dass es unterschiedliche Stahlqualitäten gibt. Bei anspruchsvollen Bauten sei es üblich, Prüfbescheinigungen zu verlangen, die Materialprüfungen belegten. Dafür werde unter anderem ein Stück gewalztes Stahlblech herausgeschnitten und getestet. Ob eine solche Zertifizierung erfolgt ist, klärt die Stadt zurzeit ab.
«Flicken» bei Stahl einfacher

Vogel ist optimistisch, dass es keine weiteren Risse gibt und nur einer von den 31 Trägern repariert werden muss. «Die Wahrscheinlichkeit, dass noch Risse gefunden werden, nimmt ab, je länger wir suchen», sagt auch Holenstein. Die Behebung von Mängeln sei bei Stahl einfacher als bei Beton, da Stahl geschweisst werden könne, so Vogel. Die Stadt hat eine Tochterfirma des Schweizerischen Vereins für technische Inspektionen sowie den emeritierten ETH-Materialtechnologen Markus Speidel beigezogen für die Untersuchungen am Stadion.

Quelle NZZ online

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Turnhallen-Einsturz – Stahlträger waren zu schwach

10. Dezember 2009

Haarscharf an der Katastrophe vorbei: Als vergangenen Februar die Turnhalle der Gewerblichen Berufsschule in St. Gallen einstürzte, war noch niemand in der Halle. Nun wurde die Ursache des Einsturzes geklärt.

SCHWEIZ EINSTURZ TURNHALLE ST. GALLEN

Die St. Galler Staatsanwaltschaft informierte am Donnerstag über den 200-seitigen EMPA-Untersuchungsbericht. Danach entsprach die Tragfähigkeit der Hauptträger des Daches nicht der SIA-Norm 263 (Schweizer Norm für die Projektierung von Tragwerken aus Stahl).

Weshalb beim Bau der Halle im Jahr 2006 zu schwache Träger verwendet wurden, wird laut Staatsanwaltschaft weiter untersucht. Bei der Planung der Dreifachturnhalle waren anfänglich Dachträger mit verstärkenden Rippen vorgesehen, wie es heisst. Mit solchen Trägern wäre die Halle laut EMPA nicht eingestürzt.

Pläne wurden geändert
Die Dachkonstruktion wurde aber im Verlauf der Planung geändert. Bei der Ausführung wurden die Verstärkungen weggelassen. Dies führte dazu, dass Schneelast die Hauptträger zusammendrückte, wonach in einer Kettenreaktion das ganze Stahldach einstürzte.
Andere Ursachen für den Hallen-Einsturz schloss die EMPA in ihrem Gutachten aus. Alle Baustoffe (Beton, Mörtel, Stahl, Schrauben) hätten den Qualitätsstandards entsprochen. Die Schneelast habe deutlich unter der Höchstlast gelegen, der das Dach hätte standhalten müssen.

Knapp an Katastrophe vorbei

Das Dach der im Jahr 2006 erbauten Dreifachturnhalle war am vergangenen 24. Februar komplett eingestürzt. Die Berufsschule blieb nur mit Glück von einer Katastrophe verschont. Da sich der Einsturz am frühen Morgen ereignete, befand sich noch niemand in der Halle.
Beim Einsturz entstand ein Millionenschaden. Zum Zeitpunkt des Einsturzes lagen 40 Zentimeter Nassschnee auf dem Hallendach. Zur Klärung der Ursache gab das Untersuchungsamt St. Gallen bei der Eidgenössischen Materialprüfungs-Anstalt EMPA ein Gutachten in Auftrag.
Die EMPA-Spezialisten untersuchten die Unfallstelle, stellten Laborversuche und umfassende Berechnungen an. Auch mögliche Witterungs- und Umwelteinflüsse wurden abgeklärt. Die EMPA prüfte verschiedene Hypothesen und Spekulationen, die nach Unfall geäussert worden waren.

Quelle www.20min.ch

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Kaltluftabfall bei Raumhohen Fenstern

17. November 2009

Das Problem ist allgemein bekannt!

Raumhohe Fenster im Wohnbereich bedeuten, ohne besondere Massnahmen, meist kalte Füsse.

Fenster und Aussentüren vom Boden bis oder nahezu bis an die Decke bringen für den Heizungsplaner meist das Problem – wie kann ich Architekt und Bauherr davon überzeugen das dies ein Problem für die Heizung darstellt.

Bei den heute üblichen Fensterqualitäten (U-Wert 1.0 oder höher) ist der Kaltluftstrom – vom Fenster abwärts – bei tiefen Aussentemperaturen nicht zu verhindern. Die Oberflächentemperaturen bei Bodenheizungen ist zu tief um die Luftströmung umzudrehen und Heizkörper, ausser im Boden versenkte und meist nicht gewünschte Konvektoren,  sind nur neben den Aussentüren/Fenstern möglich.

Mit dem Tool „Kaltluftabfall bei Fenstern berechnen“ ist es mit wenig Aufwand möglich das Problem rechnerisch und grafisch darzustellen.

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Mit regelmässigen Kontrollen Baumängel verhindern

19. Oktober 2009

Nicht immer läuft bei den Arbeiten auf der Baustelle alles wie geplant. Der Termin- und der Kos-tendruck haben immer mehr direkten Einfluss auf die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle und die Bauqualität. Eine regelmässige Kontrolle der Bauarbeiten macht sich für Bauherren bezahlt, trägt sie doch zur langfristigen Werterhaltung des Gebäudes bei.

Täglich werden auf der Baustelle Arbeiten ausgeführt, deren Qualität sich auf das Bauwerk aus-wirken. Dabei werden unterschiedlichste Materialien und Konstruktionen von Unternehmern verbaut, die in dieser Konstellation meistens noch nicht zusammengearbeitet haben. Daraus entstehen Nahtstellen, die sehr genau geplant und geprüft werden müssen.

Die Baubehörde prüft die Einhaltung der Bauvorschriften

Die Gemeinden prüfen während der Bauarbeiten die Einhaltung der Auflagen aus der Baubewilligung und den kantonalen und kommunalen Bauvorschriften. Üblicherweise werden dabei die Massgenauigkeit des Schnurgerüsts, das korrekte Verlegen der Kanalisationsleitungen, die Um-setzung der brandschutztechnischen Massnahmen sowie die Geländer und Absturzsicherungen geprüft. Sind diese Anforderungen erfüllt, erteilt die Gemeinde in der Regel die Bezugsbewilligung für ein Gebäude.

Regelmässige Baukontrolle schon während der Bauphase
Sämtliche übrigen Arbeiten müssen vom Bauherrn oder von dessen Vertreter auf der Baustelle, dem Architekten oder dem Generalunternehmer geprüft werden. Unter dem verbreiteten Zeitdruck auf den Baustellen werden diese Kontrollen nicht immer vorgenommen. So werden Prüfungen und Abnahmen von einzelnen Bau- oder Werkteilen unterlassen, die nach Abschluss der Arbeiten nicht mehr sichtbar sind. Entsprechend dem Baufortschritt geplante Baukontrollen tragen zur Sicherstellung der Bauqualität bei, sind aber auf den meisten Baustellen ein Fremdwort. Die langfristigen Konsequenzen daraus trägt nicht selten der Bauherr.

Vertrauen ist gut, Baukontrollen sind besser!
Nicht alle Bauteile können anlässlich der Bauabnahme auf ihre korrekte Ausführung und die Einhaltung der Regeln der Baukunde geprüft werden. Mängel verbergen sich nicht selten in den nicht mehr sichtbaren Bereichen. Eine unsachgemässe Dampfsperre im Dachbereich wird unter Umständen erst ein paar Jahre nach der Fertigstellung der Arbeiten einen Bauschaden nach sich ziehen. Für Bauherren, die oftmals Baulaien sind, kann sich der Beizug eines Baufachmanns für Baukontrollen empfehlen.

Die 5 wichtigsten Punkte
Aus den Erfahrungen aus Bauabnahmen und Mängeln, die anlässlich der 2-jährigen Garantieabnahmen festgestellt wurden, zeigen sich nachfolgende 5 Gebäudeteile, die sorgfältig geprüft werden sollten. 1. Kellerabdichtung: Wie ist die Abdichtung zwischen der Bodenplatte und der Kellerwand sowie den einzelnen Arbeitsfugen im Beton geplant? Wurden diese korrekt ausgeführt? 2. Dachkonstruktion: Sind die Flachdächer gemäss den Anforderungen der SIA-Normen geplant und mit ausreichend Gefälle ausgeführt? Wurden bei den Steildächern die Dampfbremsen luftdicht angeschlossen und die Wärmedämmung vollständig und sauber verarbeitet? 3. Fassadenkonstruktion: Wurden die Platten korrekt verarbeiten oder sind zwischen den einzelnen Platten grössere Fugen erkennbar? 4. Rohbaukontrolle vor den Gipserarbeiten: Sind die haustechnischen Installationen wie Elektro-, Wasser- und Lüftungsanschlüsse an der korrekten Position? Werden überall, wo notwendig, Gewebenetze eingebettet vom Gipser, um Rissbildungen im Verputz vorzubeugen?  5. Ca. 5 Wochen vor Fertigstellung. Noch sind nicht alle Bauteile verkleidet oder gestrichen und es lässt sich mit Hinblick auf die Bauabnahme noch Einfluss auf die Arbeiten nehmen oder es lassen Korrekturen anbringen.

Nächster Schritt: Bauabnahme was gilt es zu beachten?

Lassen Sie sich genügend Zeit, sämtliche Bauteile anlässlich der Bauabnahme sorgfältig zu prüfen. Verlangen Sie im Vorfeld ausreichend Zeit dafür, denn je nach Komplexität braucht es für eine Eigentumswohnung 2-3 Stunden und für ein Einfamilienhaus 3-4 Stunden. Zeit, die gut investiert ist. Denn alles, was anlässlich der Bauabnahme sicht- und prüfbar ist und was Sie nicht bemängeln, gilt aus baurechtlicher Sicht als abgenommen. Ein Bauberater kennt die SIA-Normen sowie die Bauvorschriften und kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche und Rechte während der Bauabnahme durchzusetzen.

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Was schiefgehen konnte, ging auch schief

20. September 2009

Schulhaus UsterOhne ein verbindliches Raumprogramm und ohne eine klare Projektorganisation kann die Planung eines Schulhausneubaus in einer Sackgasse enden. Diese schmerzliche Erfahrung hat unlängst die Stadt Uster ZH gemacht. Dort musste ein weit gediehenes Projekt vorläufig begraben werden.

Ende Oktober 2008 informierte die Primarschulpflege der Zürcher Oberländer Stadt Uster die Öffentlichkeit über den Abbruch des Neubauprojekts Schulhaus Krämeracker. Gleichzeitig wurde die Zusammenarbeit mit dem Architekten des Siegerprojekts gekündigt. Das neue Schulhaus sollte 2011 eingeweiht werden – nun sind kostspielige Provisorien notwendig.

Die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) wurde zwar Ende Januar im Gemeinderat (Parlament) von Uster abgelehnt, dafür wurde die «Kommission öffentliche Dienste und Sicherheit» (KÖS) von der Geschäftsleitung des Stadtparlaments beauftragt, eine Untersuchung über die Ursachen vorzunehmen, die zur Kündigung der Zusammenarbeit mit dem Architekten sowie zum Abbruch des Projekts führten. Ende Juni veröffentlichte die KÖS ihren Untersuchungsbericht. Als sachverständige Gutachter wurde das Ingenieurbüro Ernst Basler + Partner beigezogen. Gleichzeitig gab die Primarschulpflege bei Brandenberger + Ruosch ein Audit in Auftrag.

Die beiden Berichte kommen laut KÖS hinsichtlich Projektablauf, Organisation, Information und Kosten zu den selben Schlussfolgerungen:
- Mangelhafte Schulraumplanung, die als langfristige Planungsgrundlage ungeeignet ist.
- Wesentliche Fehler bei der Gestaltung des Architekturwettbewerbes.
- Ständige Überarbeitung des Raumprogramms während des Projekts.
- Ungenügendes Bauprojektmanagement.

Ursprünglich sah das Raumprogramm für den Schulneubau neun Klassenzimmer vor, sechs für die Primarschule und drei für die Oberstufe. Wie aus dem KÖS-Bericht hervorgeht, wurde im Hinblick auf die Ausschreibung des Architekturwettbewerbs das Raumprogramm um drei weitere Klassenzimmer erweitert. Schliesslich wurde noch eine Ausbauoption mit nochmals drei Klassenzimmern ins Projekt aufgenommen. Als verhängnisvoll sollte sich erweisen, dass bei den Kostendiskussionen mindestens zu Beginn nicht ganz klar war, auf welche Ausgangslage sich die verschiedenen Einschätzungen bezogen.

Quelle www.baublatt-online.ch

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Vorkehrungen gegen Baumängel und Kostenüberschreitungen

13. August 2009

Wer ein Haus bauen lässt, tut dies oft das erste Mal und hat kaum Erfahrung bei der Überwachung der Bauarbeiten oder bei der Abnahme des Hauses. Handelt es sich um Baupfusch, wenn die Plättli im Badezimmer nicht ganz regelmässig.

Wer ein Haus bauen lässt, tut dies oft das erste Mal und hat kaum Erfahrung bei der Überwachung der Bauarbeiten oder bei der Abnahme des Hauses. Handelt es sich um Baupfusch, wenn die Plättli im Badezimmer nicht ganz regelmässig und glatt verlegt sind, oder liegt das noch im Rahmen der «üblichen Toleranzwerte»? Wie verhält es sich, wenn die Farbmischungen der Wandanstriche bei hellem Licht in einem Raum nicht völlig übereinstimmen? Und darf man verlangen, dass die Holzmaserung in der Küche genauso schön ist, wie man es in der Ausstellung gesehen hat? Dies sind noch die harmloseren Fragen, wenn es um die Qualität des neuen Hauses geht. Es gibt bedrohlichere und härter umkämpfte Mängel, etwa Parkettböden, die wegen Feuchtigkeit aufquellen, bröckelnder Verputz oder fehlende Sickereinrichtungen.

Wann handelt es sich um einen Garantiefall, wann sollte eine Expertise eingeholt werden, was darf man von Verträgen erwarten? Zahlreiche Fragen dieser Art bilden die Grundlage des Buches «Baupfusch muss nicht sein», das der Hausverein Schweiz in der Reihe Casa nostra kürzlich herausgegeben hat (80 S., 23 Fr.). Die Publikation ist als Ratgeber angelegt, der Bauherren zeigen soll, wie sie sich gegen allfällige Baumängel und Kostenüberschreitungen wappnen können. Luzius Theiler, Autor und langjähriger Leiter des Hausvereins Schweiz, hat eine Mischung aus praktischen Fragen, Fällen und Erläuterungen vertraglicher Regeln zusammengestellt, die insgesamt in ziemlich zurückhaltendem Ton und gut verständlich formuliert ist. Die Ausführungen über SIA-Normen, Privatrecht, Werkvertrag, Architektenvertrag, Generalunternehmervertrag oder Kaufvertrag sind weitgehend auf praktische Fragen von Bauherren ausgerichtet.

Als eine Art abschreckendes Beispiel wird der Fall eines Neubaus mit 720 Baumängeln dargestellt, aber im Prinzip konzentriert sich das Buch darauf, die möglichen Missverständnisse, Mängel und Zielkonflikte zwischen den am Bau beteiligten Gruppen in normaleren Fällen zu erklären und vorbeugende Massnahmen zu skizzieren.

Quelle NZZ online

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Schädlingsbekämpfung

15. Juli 2009

Die Beratungsstelle Schädlingsbekämpfung der Stadt Zürich hält auf Ihrer Website Merkblätter zu den einzelnen Hausschädlingen bereit.

Link zu den Merkblättern

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Publiziert von: Othmar Helbling

 

Radonprävention

14. Juli 2009

Radongas fordert in der Schweiz jährlich 240 Todesopfer und ist nach dem Rauchen die häufigste Ursache für Lungenkrebs. Radon stellt somit den gefährlichsten Krebserreger im Wohnbereich dar.

Um die Bevölkerung über die Gefahr zu informieren, hat das Bundesamt für Gesundheit eine neue Broschüre mit Informationen für Bauherren zu radonsicherem Bauen und Sanieren herausgegeben. Auch wurde eine Broschüre mit rechtlichen Informationen für Immobilien- und Baufachleute erstellt.

1. Informationen für Bauherren zu radonsicherem Bauen und Sanieren
Die Broschüre richtet sich insbesondere an Bauherren, also all jene, die ein Haus bauen oder umbauen wollen. Aber auch Hauseigentümer finden darin nützliche Informationen. In einfachen Worten wird auf rund acht Seiten erklärt, was Radon ist, wie es gemessen werden kann und was man dagegen tun kann. Die Broschüre ist praxisorientiert und zeigt Schritt für Schritt welche Präventionsmassnahmen bei Neubauten ergriffen werden können. In Bezug auf bestehende Bauten befasst sich die Broschüre mit Messmethoden und Sanierungsmöglichkeiten. Auch rechtliche Aspekte werden angeschnitten.

2. Rechtliche Informationen für Immobilien und Baufachleute
Diese Broschüre von 20 Seiten richtet sich an Spezialisten der Bau- und Immobilienbranche und befasst sich insbesondere mit rechtlichen Fragen, die sich aus der Strahlenschutzgesetzgebung, dem Grundstückkaufvertragsrecht, dem Werkvertragsrecht und dem Mietrecht ergeben. Die Broschüre enthält auch die wichtigsten Auszüge aus der Strahlenschutzgesetzgebung und verweist auf alle anderen relevanten Normen und Rechtsquellen. Sie ersetzt die vergriffene Broschüre «Radon – ein Thema beim Liegenschaftshandel» und enthält zahlreiche Neuerungen und Konkretisierungen.

Sie Broschüren können unter www.ch-radon.ch heruntergeladen werden:

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Aus Baumängeln und Bauschäden klug werden

25. Juni 2009

Schäden und Mängel am Bau sind teuer und ärgerlich, und vielen Bauherren fehlen Erfahrungen im Umgang damit. Die Autorin des folgenden Beitrags legt dar, dass der Aufwand zum Vermeiden der Fehler viel geringer wäre als der Reparaturaufwand im Nachhinein.

Rund 3 Prozent der Summe des Neubauvolumens werden für Baumängel und Bauschäden aufgewendet. Ein Grossteil dieser Kosten lässt sich jedoch durch eine verbesserte Qualitätssicherung im Vorfeld des Bauens einsparen. Die Gründe und Ursachen für Bauschäden sind vielseitig. Zum einen erfordern die heute oft sehr aufwendigen Konstruktionsarten eine präzise Planung und Ausführung, zum anderen kann auch die immense Auswahl an Baumaterialien zu Problemen an den Schnittstellen führen. Zudem verleitet finanzieller und zeitlicher Druck häufig dazu, bei Ausschreibungsverfahren eher auf Kosten denn auf Qualität zu achten und den Bauprozess beispielsweise unabhängig von Witterungseinflüssen möglichst schnell voranzutreiben.
Hektik beim Bauen mit teuren Folgen

Laut Angaben von Roland Büchli, Geschäftsleiter der QC-Expert AG, einer Spinoff-Firma der Empa, die eine neutrale Beratung bei Bauschäden anbietet, sind rund drei Viertel der Bauschäden auf Ausführungsfehler zurückzuführen, während nur etwa ein Viertel auf Planungsfehlern basiere. Ausführungsfehler entstehen oft auch durch ungenaues Arbeiten etwa bei Kondensatschäden im Dachbereich aufgrund einer nicht vollkommen flächendeckend verklebten Luftdichtigkeitsschicht. Auch unzulässige Einsparungen haben negative Folgen, wie beispielsweise zu dünn aufgetragener Fassadengrundputz, der zur Rissbildung im Deckputz führen kann.

Während Ausführungsfehler mehr oder weniger leicht behoben werden können, handelt es sich bei Planungsfehlern häufig um konstruktive Mängel, deren Sanierung wesentlich aufwendiger ist. Nach den Erfahrungen der QC-Expert tritt ein Grossteil der Bauschäden im Bereich der Gebäudehülle auf. Diese Schäden sind besonders heikel, da sie zum Teil schwerwiegende Auswirkungen auf andere Bauteile haben. So können Risse im Putz dazu führen, dass Wasser ins Mauerwerk eindringt. Bei Bauschäden im Innenbereich, beispielsweise in Form von Schimmelpilzen, besteht vor allem die Gefahr einer gesundheitlichen Beeinträchtigung.

Während innerhalb der Bauzeit noch der Unternehmer für allfällig auftretende Schäden verantwortlich ist, läuft mit der Bauabnahme die Garantiezeit für die einzelnen Bauteile an. Daher ist die Abnahme eines Gebäudes entscheidend für die rechtliche Abklärung von Baumängeln beziehungsweise Bauschäden, und dieser Vorgang sollte gemeinsam von Bauherrschaft, Bauleitung und Unternehmer schriftlich festgehalten werden. Aus rechtlicher Sicht wird ein Mangel als eine Abweichung vom Vertrag definiert, während ein Schaden erst infolge eines Mangels entsteht. Bildet die Norm SIA 118 «Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten» Bestandteil des Vertrags, so ist die Verjährungsfrist für Mängelrechte bei allen Bauteilen auf fünf Jahre festgelegt, und die Beweislast liegt bei dem Unternehmer.
Aussergerichtliche Einigung suchen

Gilt dagegen das allgemeine Obligationenrecht, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr für bewegliche Teile und fünf Jahre für unbewegliche Teile, und die Beweislast liegt bei dem Bauherrn. In der Praxis hat sich mittlerweile die Norm SIA bewährt, schon allein um rechtliche Diskussionen darüber zu vermeiden, welche Bauteile als beweglich gelten und welche nicht. Im Fall eines Bauschadens sollten die beteiligten Parteien zur Einschränkung von Zeit- und Kostenaufwand zunächst eine aussergerichtliche Einigung anstreben. Gelingt dies nicht, kann immer noch vor Gericht eine vorsorgliche Beweisaufnahme erzwungen oder, im nächsten Schritt, eine Klage eingereicht werden.

Im Fall eines optischen Baumangels kann der Bauherr alternativ zur Nachbesserung auch einen Minderwert in der Höhe der Sanierungskosten geltend machen. Für einen späteren Verkauf wäre ein Preisnachlass damit abgegolten. Handelt es sich dagegen um einen technischen Baumangel, so muss dieser zur Vermeidung von Folgeschäden möglichst rasch behoben werden. Die Abklärung der Schadensursache ist jedoch oft nicht einfach. Lässt sich der garantiepflichtige Unternehmer nicht eindeutig feststellen oder lehnt er die Verantwortung ab, kann der Bauherr eine neutrale Expertise in Auftrag geben. Der Gutachter legt von Fall zu Fall fest, ob die Bauuntersuchung zerstörungsfrei vor Ort erfolgen kann oder ob anhand von Materialproben weitere Laboranalysen benötigt werden.

Analog dem jeweiligen Untersuchungsergebnis werden die notwendigen Massnahmen bestimmt. Laut Hansjörg Epple, Mitinhaber der Tecnotest AG, die solche Laboruntersuchungen durchführt, stehen viele Bauschäden in Zusammenhang mit Feuchtigkeit, die schon während des Bauprozesses verarbeitet oder im Bau eingeschlossen wird. Für die Minimierung von Bauschäden seien deshalb eine angemessene Zeitplanung und Bauweise unter Berücksichtigung der Witterungseinflüsse unabdingbar.

Eine weitere prophylaktische Massnahme stellt die Qualitätskontrolle während des Bauprozesses dar. Professionelle Bauherren wie das Amt für Hochbauten und teilweise auch Grosskonzerne und Banken führen diese Kontrolle in Form eines internen Qualitätsmanagements durch. Da private Bauherren diese Leistung meist nicht selbst erbringen können, wenden sie sich inzwischen immer häufiger an externe Bauherrenberater, deren Honorar in der Regel zwischen 1 bis 2,5 Prozent der Bausumme, in Spezialfällen bis zu 4 Prozent beträgt.

Um die Qualität der ausführenden Baufirmen zu sichern, rät Roland Büchli von der QC-Expert dazu, bei den Referenzen auch die Angaben zu Bauschadensfällen zu verlangen. Denn jede Firma verfüge über Erfahrungen in der Schadensbehebung, und im Zweifelsfall sei es sehr aussagekräftig, wie kulant und nachhaltig eine Firma einen Schaden behebe. Mit einer Optimierung von Planung, Bauleitung und der Zusammenarbeit mit Unternehmern seien nach seiner Einschätzung etwa 80-90 Prozent aller Bauschäden vermeidbar.

Qulle NZZ online

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Baulöwe lässt Bauherren auf Ruinen sitzen

3. Mai 2009

Ein Thurgauer Bauunternehmer liess zahlreiche Häuslebauer auf halbfertigen Ruinen mit einem Schuldenberg sitzen. Nun steht er zum zweiten Mal vor Gericht, wo er einen Freispruch erreichen will.

Ein wegen mehrfacher Veruntreuung verurteilter Bauunternehmer aus Egnach TG, hat das Urteil aus der ersten Instanz weitergezogen und Freispruch gefordert. Der Staatsanwalt plädierte am Donnerstag für eine Verurteilung wegen Betrugs.

Das Bezirksgericht Arbon hatte den Angeklagten nicht wegen Betrugs verurteilt, weil seiner Ansicht nach die arglistige Täuschung gefehlt hatte. Der Bauunternehmer hatte Bauherren auf halbfertigen Häusern aber dafür mit einem Schuldenberg sitzen lassen. Die Zeitschrift «Beobachter» und die TV-Sendung «Kassensturz» hatten mehrfach über ihn berichtet.

Der Freispruch vom Betrug sei zu Unrecht erfolgt, sagte der Staatsanwalt vor dem Thurgauer Obergericht. Der Bauunternehmer habe vertragswidrig Vorschüsse kassiert, obwohl er gewusst habe, dass das Bauwerk nicht abgeschlossen werde.

Das Vorgehen des Bauunternehmers «hat System», sagte der Staatsanwalt und erinnerte an ähnliche Fälle aus Deutschland, Österreich und anderen Gebieten in der Schweiz, in die der Bauunternehmer verwickelt ist. Die Vorgehensweise sei immer dieselbe: Verwirrung stiften und Vorschüsse kassieren.

Daher forderte er nicht nur eine Verurteilung wegen Veruntreuung sondern wegen Betrugs. Statt der Geldstrafe in Höhe von 300 Tagessätzen zu je 60 Franken aus der ersten Instanz verlangte er eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Falls es nicht zur Verurteilung wegen Betrugs komme, solle der Bauunternehmer für 20 Monate hinter Gitter.

Noch kein Urteil gefällt
Die Ausführungen des Staatsanwalts könne er nicht nachvollziehen, sagte der Bauunternehmer. Er habe nie Geld kassiert, wo keine Arbeit ausgeführt wurde. Die erste Instanz habe gar nicht geprüft, ob Handwerker tatsächlich nicht bezahlt wurden, sagte sein Anwalt.

In der ersten Instanz sei nur belastendes Material herangezogen worden aber kein entlastendes. «Die Staatsanwaltschaft muss die Schuld beweisen und nicht der Angeklagte die Unschuld,» sagte er und forderte Freispruch für seinen Mandanten.

Im Publikum sassen weitere Bauherren aus dem Aargau und dem Baselbiet, die gegenüber den Medien schwere Vorwürfe gegen den Bauunternehmer erhoben. Das Obergericht hat jedoch noch kein Urteil gefällt. Der Bauunternehmer wurde bereits in Deutschland und Österreich wegen Konkursvergehen verurteilt.

Den ganzen Artikel im 20Minuten online unter diesem Link.

Publiziert von: Othmar Helbling