Schallschutz mehr Aufklärung nötig
5. Januar 2012
Bedauerlich ist, dass die Bedeutung der akustisch wichtigen Massnahmen auch noch heute einigen Architekten und Handwerkern zu wenig bewusst ist und deshalb grobe Fehler in der Planung und Ausführung gemacht werden.
Die alte SIA Norm von 1988 bis 2005
Die bisherige Formulierung der Norm verwies lediglich auf die gesetzliche Pflicht, die Mindestanforderungen einzuhalten. Die erhöhten Anforderungen waren vertraglich zu vereinbaren. Wenn Kaufverträge lediglich summarisch „Einhaltung der Vorschriften nach SIA-181“ vermerkten, waren automatisch die Mindestanforderungen gemeint. Für viele Eigentümer hat dies zu einem traurigen Erwachen in der juristischen Sackgasse geführt.
Die neue SIA Norm ab 2006
Die wichtigsten Neuerungen bei haustechnischen AnlagenDie Mindestanforderungen sind jetzt um 2 dB(A) tiefer.Ebenfalls neu ist, dass bei haustechnischen Anlagen und Einrichtungen bei Doppel- und Reihen- Einfamilienhäusern sowie bei neu gebautem Stockwerkeigentum die erhöhten Anforderungen zwingend eingehalten werden müssen.
Anforderungsstufen
Mindestanforderungen
Die Mindestanforderungen gewährleisten einen Schallschutz, der lediglich erhebliche Störungen zu verhindern vermag.
Erhöhte Anforderungen
Die erhöhten Anforderungen bieten einen Schallschutz, bei dem sich ein Grossteil der Menschen im Gebäude behaglich fühlt. Bei Doppel- und Reihen- Einfamilienhäusern sowie bei neu gebautem Stockwerkeigentum gelten die erhöhten Anforderungen.
Spezielle Anforderungen
Bei besonderen Nutzungen oder bei besonderen Schallschutzansprüchen (auch für einzelne Räume oder Lärmarten) sind spezielle Anforderungen festzulegen und zu vereinbaren. Spezielle Verhältnisse sind insbesondere dann gegeben, wenn die Lärmempfindlichkeit und / oder der Grad der emissionsseitigen Lärmbelastung erheblich nach oben oder unten von den angegebenen Beschreibungen abweicht.
Weitere sehr gute Informationen auf der nachfolgenden Webseite.
