Archiv für die ‘Bauversicherungen’ Kategorie

Bauen mit Sicherheit

10. Oktober 2009

Immer wieder kann bei der Umsetzung aber auch Unvorhergesehenes passieren. Wer ein Haus baut, sollte rechtzeitig daran denken, sich für die Zeit des Baus und auch danach gut zu versichern, um unliebsame finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Denn obwohl bei einem Um- oder Neubau immer mehrere Personen und Firmen beteiligt sind, liegt die Verantwortung immer beim Bauherren respektive der Bauherrin selbst.

Um sich und Ihren Bau im Schadenfall vor den wirtschaftlichen Folgen zu schützen, gibt es die Bauwesen-Versicherung sowie die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung. Diese zwei Produkte werden in der Schweiz von den Privatversicherern angeboten.

Die Bauherrenhaftpflicht
Diese Versicherung schützt vor Schäden, die man als Bauherr Dritten zufügt. Bei der Bauherrenhaftpflicht sind (im Gegensatz zur normalen Privathaftpflichtversicherung) spezifisch die Schäden versichert, die im Zusammenhang mit den Arbeiten rund um den Neu- oder Umbau entstehen. Der Bauherr wird gesetzlich haftpflichtig, auch wenn er selbst den Schaden nicht verursacht hat. Als Beispiel: Wenn Baugrubenwände gesichert werden, können Vibrationen auch auf das Erdreich des Nachbargrundstücks wirken. Dies kann soweit gehen, dass sich das Nachbargrundstück absenkt und die Stützmauer des Nachbarn in Schieflage gerät. In so einem Fall kommt die Bauherrenhaftpflicht zum Einsatz. Ebenso, wenn sich der Bauherr bei einem Kontrollgang an Bretter lehnt, diese vom Gerüst auf die Strasse stürzen und dort einen Passanten verletzen oder ein Fahrzeug beschädigen. Und auch wenn keine Personen involviert sind, können Schäden entstehen, welche die Bauherrenhaftpflicht betreffen, beispielsweise wenn während der Bauphase ein Windstoss einen Ziegel vom Dach löst und dieser dem Gesetz der Schwerkraft folgt.
Ein weiterer Punkt, der die Bauherrenhaftpflicht unverzichtbar macht, ist, dass diese nicht nur bei erfolgten Ereignissen finanziell aufkommt, sondern auch präventiv unmittelbar bevorstehende Gefahren abzuwenden hilft: Wenn der Baukran wegen schlechtem Baugrund aus der Vertikalen gerät und umzufallen droht, muss dieser umgestellt werden. Die Bauherrenhaftpflicht übernimmt in diesem Fall die Kosten für die Demontage und die Wiedermontage, um einen sehr wahrscheinlichen Unfall abzuwenden. Bei Forderungen von Dritten an den Bauherrn, klären die Experten der Bauherrenhaftpflicht ausserdem ab, ob die Forderungen berechtigt sind, indem sie unter anderem die angewandten Baumethoden oder die Geologie beurteilen.

Die Bauwesen-Versicherung
Diese Versicherung übernimmt Folgekosten, die aus unvorhergesehener und plötzlicher Beschädigung des Bauvorhabens entstehen. Es geht dabei also um Schäden, die von Aussen auf den Bau treffen. Beispielsweise kann die Baugrube durch starken Regen in Mitleidenschaft gezogen werden. Das Leerpumpen und Reinigen vom Schlamm verursacht oft hohe Mehrkosten, welche die Bauwesen-Versicherung deckt. Oder der Schadenhergang ist unklar und es ist kein Verantwortlicher ausgemacht. In diesem Fall bevorschusst die Bauwesen-Versicherung anfallende Kosten, damit keine Terminverzögerungen entstehen.
Es kann auch vorkommen, dass Unbekannte verbotenerweise im Rohbau eine wilde Party veranstalten und dabei grössere Schäden anrichten. Da die Unbekannten nicht haftbar gemacht werden können, übernimmt die Bauwesen-Versicherung die Kosten, damit das Budget für das Eigenheim nicht durch solch unangenehme Fälle aufgebraucht wird.
Es gibt sogar Bauwesen-Versicherungen, bei denen Feuer- und Elementarereignisse eingeschlossen werden können. Sollte das fast fertige Haus also – aus welchem Grund auch immer – abbrennen, steht der künftige Besitzer zwar ohne Haus da, hat aber die finanzielle Möglichkeit, es wieder aufzubauen.

Versicherungsschutz nach der Erstellung des Eigenheimes
Angenommen, die Bau- oder Umbauphase ist abgeschlossen, das Parkett ist verlegt, die sanitären Einrichtun-gen installiert, die Heizung läuft. Mit dem Einzug erlöschen Bauherren- und Bauwesenversicherungen. Als Nachfolgeversicherung gibt es in der Schweiz die Gebäudeversicherung. Angeboten werden sowohl eine Gebäudesachversicherung sowie eine Gebäudehaftpflicht. Erstere deckt Schäden am Gebäude, die durch Feuer oder Elementarschäden wie Hochwasser, Sturm, Hagel etc. entstehen. Die Gebäudehaftpflicht deckt Schäden, welche Dritte durch Ihr Gebäude erleiden, wenn beispielsweise Ihre Wegbeleuchtung umfällt und ein Passant bei Dunkelheit darüber stolpert. In der Schweiz bieten 19 Kantone eine obligatorische Gebäudeversicherung an. Nur in den übrigen Kantonen (das sind: Genf, Uri, Schwyz und Tessin sowie Appenzell-Innerrhoden, Wallis und Obwalden) dürfen die Privatversicherer Gebäudeversicherungen anbieten. Hier lohnt sich der Vergleich der Angebote einzelner Gesellschaften.

Quelle www.traumhaus.ch

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Solardächer bald ohne Versicherungsschutz

1. August 2009

Die heftigen Gewitter von letzter Woche haben an Gebäuden Schäden in Millionenhöhe hinterlassen. Den Unwettern besonders ausgesetzt sind die Solarzellen auf Hausdächern. Schäden an diesen werden aber nicht mehr vorbehaltlos übernommen.

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Laut einer Bilanz des interkantonalen Rückversicherungsverbandes IRV betragen die vom grossen schweizweiten Hagelsturm der letzten Woche verursachten Gebäudeschäden 80 bis 120 Millionen Franken. Dies entspricht der gesamten Schadenssumme des Jahres 2007. Den Stürmen besonders ausgesetzt sind die immer beliebteren Solar-Panels auf den Hausdächern. 11 000 Hausbesitzer entschlossen sich 2008 laut Swisssolar, dem Fachverband für Solarenergie, zur Umrüstung auf Solarwärme.

In Widerstandsklassen einteilen
«In den meisten Kantonen sind die Unwetterschäden an Solardächern durch die kantonalen Gebäudeversicherungen gedeckt, sofern die Anlagen nicht gewerblich genützt werden», sagt IRV-Sprecher Rolf Meier. In Zukunft werden die kantonalen Gebäudeversicherungen aber prüfen, ob sie weiterhin alle Schäden übernehmen werden. Laut Meier sind Bestrebungen im Gang, alle Fotovoltaik-Anlagen auf ihre Widerstandsfähigkeit gegen Hagel zu überprüfen und im Hagelschutzregister (HSR) in die Klassen 1 bis 5 einzuteilen. «Die Versicherungsdeckung ist ab Hagelwiderstandsklasse 3 anzustreben», so Meier. Der Entscheid obliegt jedoch den einzelnen Kantonen. Eine gesamtschweizerische Lösung ist in den nächsten zwei Jahren zu erwarten.

Solardach in Versicherungssumme berücksichtigen
Nicht in allen Regionen ist die Gebäudeversicherung Aufgabe des Kantons. So kennen Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell-Innerrohoden, das Wallis und Obwalden keine staatliche Gebäudeversicherung. Die Privatversicherer in den Kantonen ohne staatliche Gebäudeversicherung planen gemäss dem Schweizer Versicherungsverband SVV bei Schäden an Solardächern aber keine Änderungen. «In den Kantonen ohne staatliche Gebäudeversicherung ist bei Hagelschäden an Solardächern grundsätzlich Deckung gegeben», sagt Sophia Schor von der Nationale Suisse. Wichtig ist laut der Mobiliar, dass das Solardach in der Versicherungssumme berücksichtigt wurde, insbesondere dann, wenn es nachträglich erstellt wurde.

Keine separaten Zahlen
Welche Grössenordnung die Hagelschäden an Solarzellen auf den Hausdächern jährlich erreichen, lässt sich laut Aussagen mehrerer grosser Versicherern und dem IRV nicht sagen. Diese Zahlen würden nicht explizit erhoben. Laut Axa-Winterthur-Mediensprecher Olivier Michel dürften es bisher keine grösseren Schäden gewesen sein, sonst wäre dies bekannt. Ähnlich sieht es die Nationale Suisse: «Wir werten die Schäden an Solardächern nicht explizit aus, da wir sehr wenige haben», so Sprecherin Sophia Schur. Das liege unter anderem auch an der technischen Konstruktion der Solardächer, die bekanntlich witterungsbedingt einiges aushalten müssten. Laut Schur fällt der Hagel steiler als im 90-Grad-Winkel auf die Oberfläche und verliert damit an Durchschlagskraft.

Quelle www.20min.ch

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Erdwärmesondenversicherung

19. April 2009

Tritt bei einer Erdwärmesonde ein Schadenfall ein, handelt es sich nicht selten um einen Totalschaden. Eine Versicherung schützt vor finanziellen Folgen.

Heizen mit Erdwärme ist ökologisch, kostengünstig und zeitgemäss. Trotz der im Gegensatz zu einer Öl- oder Gasheizung etwas teureren Anschaffungskosten lohnt sich diese Investition bereits nach wenigen Betriebsjahren. Dies zeigt auch die immer grössere Anzahl solcher Anlagen (Statistiken unter www.fws.ch).

Doch die fest im Boden vertiefte Erdwärmesonde ist einigen Gefahren ausgesetzt. Eine im November 2006 von der Schweizerischen Vereinigung für Geothermie veröffentliche Studie hält vor allem folgende Gefahren fest: Einfrierung, schlechte oder fehlende Hinterfüllung der Erdwärmesonde, fehlerhafte Hydraulik und Leckagen.

Tritt eine Beschädigung der Erdwärmesonde ein, beispielsweise infolge von Erdverschiebungen oder Erschütterungen, handelt es sich meistens um einen Totalschaden. Um diesen zu beheben, wird die bestehende Sonde still- und auf dem Grundstück eine neue angelegt. Dabei muss erneut gebohrt werden, wobei Kosten zwischen Fr. 80 und 100 pro Bohrmeter entstehen, was bei einer durchschnittlichen Bohrtiefe von zwischen 100 und 180 Metern bereits teuer zu stehen kommt. Hinzu kommen die Aufwendungen für die Freilegung der Zufahrt auf das entsprechende Grundstück. Handelt es sich beispielsweise um ein schwer zugängliches Terrain, muss das tonnenschwere Bohrgerät in Teilen, mittels Pneukran oder gar per Helikopter an die Bohrstelle verschoben werden. Ebenfalls entstehen Kosten für die Baustelleneinrichtung sowie die Wiederherstellung der Umgebung, welche durch die bis zu 20 Tonnen schwere Maschine und deren Betrieb beschädigt wurde. Insgesamt kann die Schadenhöhe für ein solches Ereignis mehrere Fr. 10’000, bei Objekten mit grösserer Bohrtiefe und/oder schwieriger Zugänglichkeit gar bis zu Fr. 100’000 betragen.

Schäden an Erdwärmesonden und Erdregistern zum Beispiel als Folge von Erdverschiebungen oder Einfrierung sind in der Regel weder über die kantonale Gebäudeversicherung noch über die private Gebäudewasserversicherung abgedeckt. Auch die Garantie der Hersteller ist meist beschränkt und die Beweislast (z. B. bei einem Materialfehler) liegt beim Geschädigten. Diese Tatsachen führen im Schadenfall für die Eigentümer solcher Anlagen sehr oft zu kostenintensiven Überraschungen.

Die Versicherung deckt unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von Erdwärmesonden und -registern zu einer Prämie (abhängig von der Versicherungssumme) zwischen Fr. 189 bis 525 pro Jahr ab. Der Versicherungsschutz ist somit eine Art Sondenkasko, wobei neu installierte sowie ältere Anlagen versichert werden können.

Infos: www.erdsondenversicherung.ch

Publiziert von: Othmar Helbling