Archiv für die ‘Energieberatung’ Kategorie

Das Gebäudeprogramm 14′000 Gesuche eingegangen

6. August 2010

Das Gebäudeprogramm ist in den ersten sechs Monaten erfolgreich gestartet. Bis 30. Juni sind rund 14′000 Fördergesuche im Umfang von insgesamt 123 Mio. Franken eingegangen. Rund 7′500 Gesuche mit einer Gesamtfördersumme von gut 61 Mio. Franken wurden bereits bewilligt. Der Gesuchseingang liegt damit über den Erwartungen. Doch niemand saniert von heute auf morgen. Von den zur Verfügung stehenden 133 Mio. Franken wurden erst 430′000 Franken ausbezahlt. Finanziert wird das Gebäudeprogramm aus der CO2-Abgabe und durch Fördergelder der Kantone.

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen unterstützt während zehn Jahren die energetische Sanierung von Gebäuden sowie den Einsatz erneuerbarer Energien, die Abwärmenutzung und Haustechnik (vgl. Kasten). Nach sechsmonatiger Laufzeit ziehen die Verantwortlichen Bilanz und zeigen im Halbjahresbericht den Stand nach den ersten sechs Monaten auf. Hausbesitzer zeigen grosses Interesse, ihre Liegenschaften energetisch zu sanieren und auf erneuerbare Energien umzustellen. Sie profitieren damit von langfristig tiefen Energiekosten und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Die Statistik betrifft den nationalen Teil zur Förderung der Sanierung der Gebäudehülle für die Periode Anfang Januar bis Ende Juni 2010. Die von Bund und Kantonen geförderten Projekte für erneuerbare Energien, Abwärmenutzung und Haustechnik sind in der Statistik nicht enthalten.

Erst 430′000 Franken ausgezahlt

Für Sanierungen der Gebäudehülle stehen während zehn Jahren 133 Mio. Franken pro Jahr aus der CO2-Abgabe zur Verfügung. Im ersten Halbjahr sind schweizweit ca. 14′000 Gesuche mit einer Gesamtfördersumme von etwa 123 Mio. Franken eingegangen. Die Bearbeitungsstellen haben davon rund 7′500 Gesuche im Umfang von insgesamt 61 Mio. Franken geprüft und bewilligt. Ausgezahlt wurden bisher aber erst 152 Gesuche im Umfang von 430′000 Franken. Denn niemand baut von heute auf morgen. Und nach einer Förderzusage haben die Bauherren zwei Jahre Zeit für die Umsetzung der Sanierungsmassnahmen. Die Fördergelder werden daher selten sofort, sondern innerhalb dieses Zeitrahmes ausbezahlt. Die Gesuchssteller nutzen diese Zeitspanne und planen ihre Projekte sorgfältig.

Zum Programmstart wurden vor allem kleinere Projekte realisiert

Bei den ausbezahlten Gesuchen liegt die durchschnittliche Fördersumme pro Gesuch mit 2′824 Franken deutlich tiefer als bei den eingereichten Gesuchen. Dort beträgt sie gut 8′800 Franken und bei den bewilligten Gesuchen 8′156 Franken. Dies liegt daran, dass kleinere Projekte wie der ausschliessliche Fensterersatz im Gegensatz zu umfassenderen Sanierungen in kurzer Zeit realisierbar sind. Die schnelle und einfache Umsetzbarkeit kleinerer Projekte erklärt auch, weshalb knapp 44 Prozent der bewilligten Gesuche, die nur ein Bauteil betreffen, Fenster-Einzelmassnahmen sind.

Sehr hohe Liquidität im 2010
Die Anzahl der eingegangenen Gesuche liegt im Moment über den Erwartungen, die durchschnittliche Fördersumme tiefer. Auswirkungen auf das Programm hat diese Entwicklung keine. Denn es ist absehbar, dass im Jahr 2010 wegen der Realisierungsfrist von zwei Jahren erst ein Teil der reservierten Fördergelder tatsächlich zur Auszahlung kommt. So wurden von den zur Verfügung stehenden 133 Mio. Franken im ersten Halbjahr erst knapp 430′000 Franken ausbezahlt. Zudem zeichnet sich nach einem sehr hohen Gesuchseingang nach Programmstart nun eine leicht rückläufige Entwicklung ab. Falls die Fördersumme im 2010 trotzdem mehr als 133 Mio. Franken betragen würde, wäre eine Überbuchung kein Problem. Denn beim Gebäudeprogramm handelt es sich um ein mehrjähriges Programm. Die Auszahlungen der Gesuche können somit ins nächste Jahr übertragen werden.

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Energieeffizient bauen – gute Beratung spart Zeit und Geld

7. Juni 2010

Energie-Coaching – Wer sein Haus energieeffizient sanieren möchte oder demgemäss einen Neubau plant, wird unterstützt: Viele Gemeinden, Kantone und Unternehmen bieten neben der klassischen Energieberatung auch eine prozessbegleitende an – zum Nutzen des Bauprojektes und der Umwelt.

Energieeffizient bauen oder sanieren ist für immer mehr Bauherrschaften ein Thema. Dies nicht zuletzt aufgrund einer Vielzahl an Förderprogrammen, die Bund und Kantone in den vergangenen Jahren lanciert haben. Wer einen energieeffizienten Neubau plant oder seine Liegenschaft sanieren möchte, ist gut beraten, sich fachliche Unterstützung zu holen. Viele Kantone und Gemeinden bieten einmalige Erstberatungen oder auch ein den gesamten Bauprozess begleitendes Coaching an, und dies oft kostenlos oder stark vergünstigt. So sparen Bauwillige vielfach Geld und Zeit und können sicher sein, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Angesichts vieler rechtlicher und technischer Aspekte im Bauprojekt ist dies ein nicht zu unterschätzender Wert.

Erstberatung
Die klassische Energieberatung hilft den Bauwilligen, den Ist-Zustand ihrer Liegenschaft zu erfassen. Daraus können Massnahmen abgeleitet werden, die die Energieeffizienz ihrer Liegenschaft wirkungsvoll steigern. Wie ist der Zustand meines Hauses? Welche Massnahmen sind erforderlich? Wie kann die Energieeffizienz kurz- oder langfristig verbessert werden? Die Erstberatung bietet der Bauherrschaft die notwendige Grundlage, um das Bauprojekt mit Blick auf Kosten und Wirkung bestmöglich aufzugleisen.

Begleitendes Coaching
Die prozessbegleitende Beratung, die oft auch als Coaching bezeichnet wird, unterstützt die Bauherrschaft während des gesamten Bauprozesses – von der strategischen Planung über die Bauplanung bis zur Realisierung. Die Umsetzung des Projektes liegt meist in der Hand einer Architektin oder eines Planers. Die Aufgabe des Energie-Coachs ist es, als unabhängige Instanz eine Zweitmeinung zum Energiekonzept zu bieten und bei notwendigen technischen, rechtlichen und teils auch finanziellen Abklärungen zu helfen. «Welche energetischen Massnahmen sind sinnvoll?», «Wie werden die energetischen Ziele erreicht?», «Wie werden Fördergesuche vorbereitet?», «Sind alle rechtlichen Aspekte abgeklärt?» Bei all diesen Fragen sorgen die unabhängigen Energie-Coachs für Entscheidungssicherheit, beurteilen Preis-Leistungsverhältnisse verschiedener Massnahmen und suchen wirkungsvolle Lösungen.

Fallbeispiel: Energie-Coaching in Zürich-Wiedikon
Eine Wärmebildaufnahme machte es deutlich: Das Mehrfamilienhaus in Zürich-Wiedikon verliert über die Fenster und das Dach viel Wärmeenergie. Das Geschwisterpaar Maag hielt deshalb nach neuen Fenstern Ausschau, wusste aber nicht, welchen Ansprüchen diese genügen und welche weiteren Massnahmen berücksichtigt werden müssen. Sie wandten sich deshalb an das unabhängige Energie-Coaching der Stadt Zürich. Die Geschäftsstelle unterstützte die Bauherrschaft mit einem fachkundigen externen Energie-Coach. Gemeinsam mit diesem Fachmann und einem Planer erarbeiteten die Geschwister eine Sanierungsstrategie und suchten nach konkreten Lösungen, um das Gebäude aufzuwerten.

Für die Bauherrschaft hat sich die Zusammenarbeit mit dem Coach ausgezahlt: «Seine spezifischen Kenntnisse über mögliche Massnahmen haben uns sehr geholfen: «Wenn wir ihn brauchen, ist er gut erreichbar. Zudem hat er uns ausgezeichnete Produkte und Handwerker empfohlen.» Energie-Coach und Planer haben sich gut ergänzt und die Zusammenarbeit geschätzt. Bereits haben die Hausbesitzer weitere Sanierungs- und Ausbauideen. Für deren Umsetzung werden sie den Energie-Coach auf jeden Fall wieder zu Rate ziehen.

Quelle www.shev.ch

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Gebäudeprogramm – nun fliesst das Sanierungsgeld

7. März 2010

Gebäudeprogramm schüttet in 10 Jahren 3 Milliarden aus

Der Bundesrat will klimafreundliche und energieeffiziente Sanierungen fördern.

Mit 200 bis 300 Millionen Franken pro Jahr sollen Gebäudesanierungen unterstützt werden. Dies soll helfen, die Klimaziele des Bundesrats zu erreichen.

Das lange umkämpfte Gebäudeprogramm hat am Freitag seine letzte und nur noch kleine Hürde genommen. Bund und Kantone unterzeichneten eine während fünf Jahren gültige Vereinbarung zur Gewährung der Finanzhilfe, die zur energetischen Sanierung der Gebäude eingesetzt werden soll. Und der Bundesrat setzte die revidierte CO2-Verordnung, die das Gebäudeprogramm regelt, rückwirkend auf den 1. Januar 2010 in Kraft. Nun können die Gelder fliessen, die aus der CO2-Abgabe auf Brennstoffe stammen. Dies hatte das Parlament im vergangenen Jahr so beschlossen.

10′000 Sanierungen pro Jahr
Jährlich wird der Bund auf diese Weise 200 Millionen Franken abschöpfen, zwei Drittel davon gehen in Sanierungen der Gebäudehüllen, ein Drittel wird den Kantonen als Globalbeiträge für erneuerbare Energien ausbezahlt; Letzteres aber nur, wenn die Kantone mindestens gleich viele Mittel für eigene Programme zur Verfügung stellen. Die Kantone haben sich bisher bereit erklärt, jedes Jahr zusätzlich 80 bis 100 Millionen beizusteuern. In den kommenden 10 Jahren kommen also rund 3 Milliarden Franken zusammen.

Man erhoffe sich, dass das Geld pro Jahr 10 000 Gebäudesanierungen auslöse, sagte Bundesrat Moritz Leuenberger vor den Medien. Allerdings gab er zu bedenken, dass nicht diese finanziellen Anreize allein entscheidend seien, um die Hauseigentümer zur Verbesserung der Energieeffizienz ihrer Gebäude anzuhalten. Auch andere Faktoren, wie die konjunkturelle Lage oder der Erdölpreis, spielten eine Rolle.

Aber nicht nur Hauseigentümer können sich über die sogenannte Teilzweckbindung der CO2-Abgabe freuen, sondern auch das Energie- und Baugewerbe. Die Gebäudeprogramm-Millionen könnten über 1 Milliarde Franken an Investitionen erzeugen, schätzt Leuenberger, der das Programm als einen wichtigen Pfeiler der nationalen Klimapolitik betrachtet. Das CO2-Gesetz wird gerade revidiert. Der Bundesrat strebt an, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 20 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Da 40 Prozent des CO2-Ausstosses in der Schweiz beim Heizen von Gebäuden entstehen, ist die Gebäudesanierung ein entscheidender Weg, das Klimaziel zu erreichen. 1,5 Millionen Häuser bedürften der energetischen Sanierung, sagte Leuenberger. Das Gebäudeprogramm helfe zudem, die Abhängigkeit von Erdöllieferanten zu verringern.

Erwartungen übertroffen
Das Programm, das dasjenige des Klimarappens ablöst, sei gut gestartet, sagte Stefan Engler, Bündner Regierungsrat und Präsident der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren. Seit Anfang Jahr seien 5200 Unterstützungsgesuche bei den kantonalen Fachstellen eingegangen. Damit seien die Erwartungen weit übertroffen worden. Mit einer zentralen Plattform im Internet wolle man den sanierungswilligen Bürgern eine «unkomplizierte» Anlaufstelle bieten, sagte Engler. Hauseigentümer könnten damit rechnen, dass 10 bis 20 Prozent der Sanierungskosten übernommen würden.

Quelle www.nzz.ch

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Beiträge an Gebäudesanierungen

14. Februar 2010

«Sanieren und profitieren» – mit dieser Formel wirbt das nationale Gebäudeprogramm bei Hauseigentümern für die thermische Haussanierung mit Bundesbeiträgen. Das gemeinsam von den Kantonen und den Bundesämtern für Energie und Umwelt getragene Programm leistet Beiträge an den Ersatz bzw. die Nachrüstung von Bauteilen der thermischen Gebäudehülle, also von Fenstern und Fassaden, von Dächern und Kellerdecken. Ansätze und Bedingungen der neuen Förderung sind jenen der Stiftung Klimarappen ähnlich. Das neue Programm soll möglichst lückenlos an das alte anknüpfen; die beiden Beiträge sind aber nicht kumulierbar. Hingegen lassen sich Beiträge aus der Bundeskasse mit einer Förderung durch den Standortkanton kombinieren. Dabei beschränkt sich die nationale Förderung auf die Gebäudehülle, die kantonalen Programme setzen die Schwerpunkte – je nach Kanton unterschiedlich – bei Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien sowie bei Gesamtsanierungen nach Minergie oder bei Ersatzneubauten nach Minergie-P.

Die Förderansätze betragen 70 Fr. für Fenster und 40 Fr. für opake Aussenbauteile, jeweils pro Quadratmeter. Daraus ergibt sich für ein Einfamilienhaus ein Beitrag zwischen 10 000 Fr. und 20 000 Fr., sofern die gesamte Hülle saniert wird. Damit decken die Beiträge zwischen 7% und 18% der effektiven Bauteilkosten. Der Vergleich basiert auf den von der Stiftung Klimarappen statistisch erhobenen Kosten für Fassadensanierungen und für neue Fenster, unter Ausschluss aller Planungs- und Nebenkosten (Zahlen 2008). Etwas höher veranschlagt das Gebäudeprogramm den Förderanteil an den Gesamtkosten. Nimmt der Hausbesitzer die nicht amortisierbaren Mehrkosten der energetischen Sanierung als Basis, soll der Bundesbeitrag gemäss Programm sogar 30% betragen. So oder so – mit einigen Stunden Arbeit kommen bauwillige Hausbesitzer zu einem willkommenen Zuschuss. Denn besondere Fachkenntnisse sind für das Ausfüllen des achtseitigen Gesuchformulars nicht nötig.

Nicht ganz unerwartet fördert das Gebäudeprogramm nur Baumassnahmen, die hinsichtlich ihrer energetischen Wirkung über das gesetzlich definierte Mass hinausgehen. Während für Sanierungen gemäss dem Energiegesetz Fenster mit Zweifachverglasungen in sehr guten Rahmen gerade noch zulässig sind, bedingen finanzielle Zuschüsse ausnahmslos Produkte mit drei Gläsern. Zudem darf der – gut sichtbare – Randverbund zwischen den Gläsern nicht aus Aluminium gefertigt sein; Edelstahl oder Kunststoff ist Bedingung. (Alu leitet Wärme besser, was grössere Wärmeverluste entlang des Fensterrahmens verursacht.)

Eine ähnliche Struktur weisen die Förderkriterien für Bauteile an der Fassade und im Dach auf. Einen Wärmedurchlass von höchstens 0,25 Watt pro Quadratmeter und Grad schreiben die meisten kantonalen Energiegesetze für Sanierungen von Fassaden und Dächern vor. 0,20 Watt – oder weniger – setzt die Förderung durch das nationale Programm voraus. Bei einer üblichen Backsteinmauer sind für diese Zielwerte im Wärmedurchlass gemäss Gesetz 14 cm bzw. für die Förderung 18 cm Wärmedämmung notwendig. Beiträge werden nur für Bauteile ausgerichtet, die bisher zur thermischen Gebäudehülle zählten, die dazugehörigen Räume also beheizt sind. Demnach sind Erweiterungen wie Aufstockungen und Anbauten nicht zuschussberechtigt. Geld gibt es dagegen für den Ausbau bereits bestehender, auch unbeheizter Dachräume. Keine Auflagen stellt das Programm bezüglich Art und Grösse des Gebäudes. Beiträge unter 1000 Fr. werden nicht bewilligt. Diese Bagatellgrenze entspricht dem Beitrag an 14 m² neue Fenster.

Quelle: www.nzzdomizil.ch

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Energieberatung: Der erste Schritt zum effizienten Gebäude

8. Februar 2010

Energieberater wissen, wo ein Gebäude am meisten Energie verbraucht und was dagegen unternommen werden kann. Ob einfacher Fensterersatz oder Gesamtsanierung: Die Energieberatung sollte jeder Bautätigkeit vorangehen.

Eine gute Energieberatung zeichnet sich durch eine ganzheitliche Betrachtungsweise aus.

Es zieht durch die Stube, der Fussboden ist kalt und der Heizölverbrauch schnellt nach oben: In den kalten Monaten zeigen sich die Schwachstellen an Altbauten besonders deutlich – und verursachen hohe Energiekosten. Braucht das Haus neue Fenster? Oder gar eine Gesamtsanierung? Fragen, die sich vielen Eigentümern von Altbauten aufdrängen.

Eine Energieberatung gibt Aufschluss. Sie sollte einem allfälligen Fensterersatz oder anderen energetischen Massnahmen vorhergehen. Denn jeder Altbau ist zunächst einmal ein Einzelfall; Patentrezepte zum Energiesparen gibt es nicht. Eine gute Energieberatung zeichne sich durch eine ganzheitliche Betrachtungsweise aus.

Wer sich für eine Energieberatung entscheidet, sollte bei der Wohngemeinde nachfragen: Oftmals gibt es dafür Fördergelder oder die Gemeinde betreibt eine eigene, kostenlose Energieberatung.

Als Basis für Energieausweis
Es ist empfehlenswert, mit der Energieberatung einen Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) auszustellen. Der Energieausweis bescheinigt als amtliches Dokument, wie viel Energie ein Gebäude im Normbetrieb benötigt. Der Energiebedarf wird in Klassen von A bis G in einer Energieetikette angezeigt. Damit ist eine Beurteilung der energetischen Qualität des Gebäudes möglich. Ebenfalls zeigt der GEAK das energetische Verbesserungspotenzial von Gebäuden auf und nennt gebäudetechnischen Massnahmen.

Die Kosten für eine GEAK betragen laut offizieller Seite für ein Einfamilienhaus zwischen 400 und 600 Franken und für ein Mehrfamilienhaus zwischen 500 und 800 Franken. Energieberatungen können aber auch umfassender als ein GEAK sein, dementsprechend höher fällt das Beratungshonorar aus.

Einen GEAK können nur zertifizierte Energieberater ausstellen. Generell ist es empfehlenswert, sich für eine Energieberatung – mit oder ohne GEAK – an ausgebildete Fachpersonen zu wenden. Jules Pikali empfiehlt als erste Anlaufstelle die Kantonalen Energiefachstellen. Diese seien in der Lage, qualifizierte Fachpersonen zu vermitteln, damit die Beratung seriös ausfällt.

Info für Planer und Architekten
Wie weit eine Energieberatung gehen soll, bleibt dem Hauseigentümer überlassen. Üblicherweise studiere ein Energieberater erst die Pläne und Heizkostenabrechnungen eines Gebäudes, um dieses dann mit der Hauseigentümerschaft zu besichtigen. Eine Schlussbesprechung und auf Wunsch ein schriftlicher Bericht bilden den Abschluss der Energieberatung. «Mit den gewonnenen Erkenntnissen kann man zum Architekten oder zum Planer gehen und die konkreten Massnahmen besprechen.»

Wichtig ist, dass die Sanierungsmassnahmen – zum Beispiel Fensterersatz, Wärmedämmung oder eine neue Heizung – aufeinander abgestimmt sind. Denn die Sanierung einzelner Bauteile nimmt Einfluss auf das ganze Haus. In falscher Reihenfolge saniert, können Bauteile nicht mehr zu einander passen. So kann ein Heizkessel nach einer Sanierung überdimensioniert sein, oder es bildet sich wegen neuer, dichterer Fenster Kondenswasser an den Wänden. «Eine umfassende Energieberatung bildet die Voraussetzung für die Sanierungsstrategie».

Quelle www.hausinfo.ch

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Solar Dachziegel

21. Januar 2010

Nachfolgender Dachziegel ist mir an der diesjährigen Swissbau in Basel ins Auge gesprungen.

Der sdp-Solar-Dachpfannen-Kollektor ist ein thermischer Solar-Kollektor, welcher von einer normalen Dachpfanne oder einem normalen Dachziegel optisch nicht zu unterscheiden ist.
Um dies zu ermöglichen werden herkömmliche Dachpfannen 4 mm dünner hergestellt. Dann wird der sdp-Solar-Dachpfannen-Kollektor, welcher aus Aluminium besteht und 4 mm dick ist, mit der speziell angefertigten Pfanne sicher verschraubt.
Der Kollektor erhält die gleiche Farbe, welche auch die übrigen Dachpfannen Ihres Daches zeigen. Daher ist er auf dem Dach nicht zu erkennen.

Jedoch liegen die Vorteile neben der schönen Optik vor allem in der Leistungsentfaltung!

Der sdp-Solar-Dachpfannen-Kollektor ist ein Aluminium-Vollflächen-Absorber mit eloxierter Oberflächenbeschichtung und einem enorm hohen Wirkungsgrad. Diese Kombination ermöglicht es, dass bereits nach sehr kurzer Zeit eine hohe Kollektortemperatur erreicht wird. Selbst bei schlechtem oder kälterem Wetter oder selbst bei Dunkelheit wird die “Weltneuheit” sdp-Solar-Dachpfannen-Kollektor 6-10 K unterhalb der Umgebungsluft gefahren, so dass der Kollektor aufgrund des Temperaturunterschiedes (Egalisierung der Lufttemperatur mit der Kollektortemperatur) Wärmeenergie aufnimmt.
Die sdp-Solar-Dachpfannen-Kollektoren sind durch ein geniales Stecksystem miteinander verbunden und werden von unten nach oben permanent mit Kollektorflüssigkeit durchströmt.

Der sdp-Solar-Dachpfannen-Kollektor ist auf jedem Dach aufzubringen, da er vormontiert geliefert wird, so dass einer unserer Dachdecker-Partner einfach einen Teil Ihres Daches neu eindeckt.

Zur Markteinführung gibt es den Kollektor für die Finkenberger Pfanne in verschiedenen Farben. Im Laufe des Jahres werden weitere Formen folgen.

Weitere Infos unter www.sdp-solardachpfannen.de

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Minergie – nachhaltige Wirtschaftlichkeit

20. Januar 2010

MINERGIE®-Bauten sind nur auf der Investitionskostenseite teurer als konventionelle Gebäude. Die Mehrkosten belaufen sich auf 3 % bis maximal 10 %. Sehr viel besser schneiden MINERGIE®-Objekte bei den Betriebskosten (Wartungs- und Energiekosten), im Unterhalt sowie in der Werthaltigkeit ab. Die gesamten Jahreskosten, Investitions- und Betriebskosten, sind tiefer als bei konventionellen Bauten. Deshalb sind in der Regel MINERGIE®-Investitionen nach sieben Jahren amortisiert. Fazit: MINERGIE®-Bauten sind auch bezüglich Kosten konkurrenzfähig. Einige Kantone gewähren finanzielle Beiträge an MINERGIE®-Bauten. Zudem bieten Banken Hypothekarkredite zu Vorzugskonditionen an.

ZKB-Studie «MINERGIE® macht sich bezahlt»

Weitere Informationen zum Thema auf der Website der Minergie Link

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Was zeigen IR-Gebäudeaufnahmen?

12. Januar 2010

Wärmebilder zeigen Unsichtbares. Dank solchen Infrarotaufnahmen lassen sich thermische Schwachstellen in der Gebäudehülle erkennen und in begrenztem Rahmen können Aussagen zur Dämmqualität eines Bauteils gemacht werden.

Es ist Winter, es ist kalt. Jetzt haben die Thermografen wieder Hochsaison, denn viele Gebäudebesitzer wollen wegen zunehmendem ökologischem und ökonomischem Druck endlich einmal wissen, wie ihre Liegenschaft bezüglich Energieverbrauch dasteht. Sehr populär für eine energetische Analyse ist zur Zeit der GEAK® (siehe Kasten). Diese Methode ist eine ganzheitliche Analyse und zeigt dem Gebäudebesitzer, wo sein Gebäude bezüglich Energieeffizienz steht. Der GEAK® kann durch Wärmebilder (auch IR-Bilder oder Thermogramme genannt) unterstützt werden. Es gibt Fälle, in denen nur ein Thermografiebild verrät, dass zum Beispiel beim Übergang zum Dach schwerwiegende Luftleckagen vorhanden sind, die auch zu einem Bauschaden führen können.
Zweifelhafte IR-Aufnahmen

Einige Kunden und Energiefachleute haben aber auch schon zweifelhafte Erfahrungen mit IR-Bildern gemacht. Sei es, dass Fehlinterpretationen auf Grund übertriebener Bildeinstellungen gemacht wurden, oder dass gewisse Bewertungen oder Aussagen bauphysikalisch schlicht nicht nachvollziehbar sind. Eng verbunden mit der Qualität einer Thermografieanalyse ist natürlich der Zeitaufwand, um all die wesentlichen Randbedingungen bei Gebäudeaufnahmen gebührend beachten zu können (www.thech.ch, Downloads, QS-Richtlinien, TheCH Richtlinie für Bauthermografie). So ist es nicht verwunderlich, dass Fragen und Klagen zu Bildinterpretationen primär da auftauchen, wo der Aufwand und damit der Preis der IR-Dienstleistung gegen Null gehen.
Skalierung

Ein Kernthema für den Gebäudethermografen ist die Skalierung der IR-Bilder. Skalierung heisst: Festsetzen der oberen und unteren Temperatur auf dem Farbkeil (siehe Bilder). Je kleiner diese Temperaturdifferenz ist, desto höher ist die Bild-Empfindlichkeit, womit Schwachstellen stärker in Erscheinung treten. Es gibt bis heute aber keinerlei Normen oder Regelungen, die aussagen, wie intensiv eine Schwachstelle auf einem IR-Bild dargestellt werden soll. Deshalb kann der Thermograf je nach Einstellung aus Mücken Elefanten machen oder umgekehrt.

Vor allem wenn energierelevante Aussagen bzw. Hinweise zur Dämmqualität von Bauteilen abgegeben werden, sollten IR-Bilder von Gebäuden vergleichbar dargestellt sein, auch wenn die Temperaturverhältnisse bei den Aufnahmen unterschiedlich waren. Eine mögliche Methode für standardisierte Darstellungen wurde entwickelt (Qualithermo®) und wird zur Zeit im Rahmen eines Projektes des Bundesamtes für Energie (BFE) weiter untersucht und validiert.
Bedingungen für qualitativ gute IR-Aufnahmen

Wärmebilder eignen sich sehr gut für eine Zustandsanalyse der Gebäudehülle. Mehr und mehr werden sie aber auch bei Neubauten oder Sanierungen als Qualitätsprüfung bzw. als Abnahme verlangt, womit dann ein sichtbarer Beleg vorliegt.

Aber Vorsicht: Trotz den vielfältigen Möglichkeiten sind dem IR-Verfahren auch Grenzen gesetzt. Nicht nur spezielle Wetterbedingungen sind für gute Aufnahmen notwendig, sondern auch möglichst gleichmässige Innentemperaturen. Zudem sollte der Thermograf schon vor den Aufnahmen Informationen zur Gebäudekonstruktion einholen, denn nicht alle Materialien und Konstruktionen eignen sich gleich gut für Wärmebildanalysen. Für verschiedene Fragestellungen können auch IR-Innenaufnahmen sinnvoll sein, evtl. kombiniert mit weiteren Messmethoden (z.B. Lecksuche mit BlowerDoor).

Der Thermografie Verband Schweiz (www.thech.ch) gibt nun mit der 3. Auflage die vollständig überarbeitete Informationsbroschüre «Infrarotaufnahmen von Gebäuden» heraus.

Quelle www.shev.ch

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Gebäudeprogramm 2010 – sanieren und profitieren

21. Dezember 2009

Anfang 2010 starten Kantone und Bund das Gebäudeprogramm. Es dauert zehn Jahre und unterstützt in der Schweiz die energetische Sanierung von Gebäuden und den Einsatz erneuerbarer Energien. Aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe stehen fürs Gebäudeprogramm pro Jahr 200 Millionen Franken zur Verfügung. Zusammen mit den kantonalen Förderprogrammen sind es insgesamt 280 bis 300 Millionen Franken pro Jahr, die eingesetzt werden können. Auf www.dasgebaeudeprogramm.ch stehen ab dem 4. Januar die Gesuchsunterlagen bereit. Die Förderbeiträge werden ab März 2010 bewilligt.

Für innovative Immobilienbesitzende lohnt sich ab nächstem Jahr eine Investition in Energieeffizienz und erneuerbare Energien gleich dreifach: Sie profitieren von Fördergeld, langfristig tiefen Energiekosten und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Über 40 Prozent des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen in der Schweiz fallen im Gebäudebereich an. Wer seine Liegenschaft intelligent und effizient saniert, kann den Wärmebedarf und den damit verbundenen CO2-Ausstoss um bis zur Hälfte reduzieren. Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer profitieren so nicht nur von deutlich tieferen Heizkosten, sondern erhöhen auch den Marktwert ihrer Liegenschaft. Zudem leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Trotz dieser Vorteile wird in der Schweiz bisher jährlich nur etwa ein Prozent des Gebäudebestandes energetisch saniert. Hauptgrund: Energieeffiziente Sanierungen belasten das Portemonnaie. Hier setzt das Gebäudeprogramm an. Kantone und Bund sind bestrebt, damit bis ins Jahr 2020 im Gebäudebereich den CO2-Ausstoss um ca. 2,2 Millionen Tonnen zu reduzieren.

280 bis 300 Millionen Franken für Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Das Gebäudeprogramm startet Anfang 2010. Es löst das Ende 2009 auslaufende Gebäudeprogramm des Klimarappens ab. Neu fördert das Gebäudeprogramm auch die Sanierung von Einzelbauteilen wie zum Beispiel den Ersatz veralteter Fenster oder die Wärmedämmung von Wänden, Dach und Böden. Für die Sanierung der Gebäudehülle stellt der Bund aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe 133 Millionen pro Jahr zur Verfügung. Je nach Kanton bestehen ergänzende Förderprogramme für erneuerbare Energien, Abwärmenutzung und Haustechnik. Die Kantone stellen hierfür 80 bis 100 Millionen Franken pro Jahr bereit. Die kantonalen Programme werden zusätzlich mit rund 67 Millionen Franken aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe unterstützt. Während zehn Jahren können somit insgesamt über 280 bis 300 Millionen Franken pro Jahr für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien eingesetzt werden.

www.dasgebaeudeprogramm.ch: einfach und kundenfreundlich
Das Gebäudeprogramm ist einfach und kundenfreundlich: Ab dem 4. Januar 2010 besteht auf www.dasgebaeudeprogramm.ch eine zentrale Anlaufstelle. Dort erfahren Interessierte mehr und gelangen in wenigen Schritten zu den Gesuchsformularen. Zeitdruck für das Einreichen der Gesuche besteht nicht. Die Gesuche können schon im Januar eingereicht werden. Nach einer Prüfung der Gesuche erfolgen die Bewilligungen ab dem 1. März 2010. Es ist geplant, dass der Bundesrat bis Anfang März die rechtlichen Grundlagen verabschiedet.

Gemeinschaftswerk von Kantonen und Bund
Hinter dem Gebäudeprogramm stehen sowohl die Kantone als auch der Bund. Entwickelt wurde es von den Kantonen, vertreten durch die Konferenz kantonaler Energiedirektoren (EnDK), gemeinsam mit dem Bundesamt für Energie (BFE) und dem Bundesamt für Umwelt (BAFU). Die Hauptverantwortung für eine erfolgreiche Realisierung des Programms liegt bei den Kantonen.

Quelle Bundesamt für Energie

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Aktionsprogramm EnergieSchweiz soll bis 2020 weiterlaufen

16. Dezember 2009

Das Aktionsprogramm EnergieSchweiz soll bis Ende 2020 weiterlaufen. Der Bundesrat hat heute grünes Licht für die Vorbereitung der nächsten zehn Programmjahre gegeben. Das Programm für Energieeffizienz und erneuerbare Energien soll überarbeitet und stärker auf die aktuellen energie- und klimapolitischen Herausforderungen ausgerichtet werden. Es soll sich dabei auf die Schwerpunkte Information, Beratung, Sensibilisierung für Energiefragen sowie die Aus- und Weiterbildung konzentrieren. Zum bereits bestehenden umfangreichen Netzwerk sollen ausserdem auch neue Partnerschaften mit der Wirtschaft aufgebaut werden. Das überarbeitete Programm für die Jahre 2011 bis 2020 wird vom Bundesrat Mitte 2010 verabschiedet, so dass der Neustart von EnergieSchweiz im Januar 2011 erfolgen kann.

Die beiden Aktionsprogramme Energie2000 (1990-2000) und EnergieSchweiz (2001-2010) waren und sind vom Geist ihrer Zeit geprägt, der die Lösung der energie- und klimapolitischen Probleme fast ausschliesslich in freiwilligen Massnahmen sah. Die beiden Programme wurden deshalb zunächst auch kaum durch gesetzliche Vorschriften unterstützt. Dennoch erzielten sie beachtliche energetische Wirkungen, indem sie umfassende Netzwerke mit Partnern aus Wirtschaft, Gemeinwesen und Politik aufbauen und diese mit Vereinbarungen und Kooperationen einbinden konnten.

Heute, ein Jahr vor Ende des laufenden Programms EnergieSchweiz, stehen die Themen Energieversorgungssicherheit und Bekämpfung des Klimawandels zuoberst auf der politischen Agenda. In der Schweiz wurde deshalb in den letzten fünf Jahren eine Vielzahl neuer energie- und klimapolitischer Massnahmen beschlossen und auf gesetzlicher Basis verbindlich eingeführt. Dazu gehören beispielsweise die CO2-Abgabe auf Brennstoffen, die kostendeckende Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien, strenge Verbrauchsvorschriften für Geräte und Lampen, der Gebäude-Energieausweis der Kantone oder das ab 2010 laufende Gebäudesanierungsprogramm, das aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen finanziert wird.
Weiterführung von EnergieSchweiz in der Anhörung mit grosser Mehrheit begrüsst

Welche Aufgaben EnergieSchweiz in diesem neuen Umfeld ab 2011 übernehmen soll, hat die Strategiegruppe des Programms im September 2009 im Konzept “EnergieSchweiz nach 2010″ festgelegt. Dieses Konzept war Kantonen, politischen Parteien, Wirtschaftsverbänden, Energie-, Umwelt- und Konsumentenorganisationen, den bisherigen Partnern von EnergieSchweiz sowie weiteren Interessierten Anfang 2009 zur Anhörung unterbreitet worden. In den rund 120 eingegangenen Stellungnahmen zeigte sich eine grosse Mehrheit von mehr als 90% überzeugt, dass EnergieSchweiz als zentrale Plattform zur Vernetzung, Koordination, Information und Motivation fortzuführen sei. Auch in Zukunft brauche es neben den gesetzlichen freiwillige Massnahmen. EnergieSchweiz mit seinem umfassenden Netzwerk sei Garant dafür, dass dieser bewährte Massnahmenmix durch den Einbezug von Kantonen, Gemeinden, Städten, der Wirtschaft und wichtiger Energie-, Umwelt- und Konsumentenorganisationen auch weiterhin erfolgreich sein wird.

Effizientere Organisation
Die Leitung von EnergieSchweiz soll weiterhin vom Bundesamt für Energie wahrgenommen werden, das dem Programm für den Neustart ab 2011 eine noch effizientere Organisationsstruktur mit klar definierten Aufgaben für alle Partner geben wird. Insbesondere soll der Fokus auf Information, Beratung und Sensibilisierung sowie auf die Aus- und Weiterbildung gelegt und neue Kooperationen mit der Energiewirtschaft, Wirtschaftsorganisationen, Branchendachverbänden, Immobilienverwaltungen oder auch mit einzelnen Unternehmen im Sinne von ,Public Private Partnerships” aufgebaut werden. Durch den vermehrten Einbezug der Partner bei der Finanzierung, kann das Gesamtbudget von EnergieSchweiz in der bisherigen Höhe von rund 40 Millionen Franken pro Jahr belassen werden.
Bundesrat setzt auf Energieeffizienz und erneuerbare Energien

Der Bundesrat hat heute von den Ergebnissen der Anhörung und vom Konzept “EnergieSchweiz nach 2010″ Kenntnis genommen und grünes Licht für die Vorbereitungsarbeiten zur Weiterführung des Programms um zehn Jahre von 2011 bis Ende 2020 gegeben. Das Programm soll auch in Zukunft einen massgeblichen Beitrag zum Ausbau der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien leisten.

Das UVEK nimmt nun die Arbeiten zur Detailplanung des Nachfolgeprogramms auf. Dieses stützt sich auf das Konzept der Strategiegruppe und wird auf die aktuellen energiepolitischen Herausforderungen und Instrumente ausgerichtet. Der Bundesrat wird Mitte 2010 über das neue Detailprogramm entscheiden, so dass danach die Ausschreibungen für Projekte und Partnerschaften gestartet werden können. Der Neustart des Programms erfolgt im Januar 2011.

Quelle Bundesamt für Energie

Publiziert von: Othmar Helbling