Archiv für die ‘Energieberatung’ Kategorie

Energiestrategie: Abbau von Hemmnissen

12. November 2009

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement EVD hat im Rahmen der Energiestrategie des Bundes geprüft, wie beim Hausbau und der Sanierung von Gebäuden hemmende Vorschriften im Bereich erneuerbarer Energien und Energieeffizienz beseitigt werden können. So soll zum Beispiel von einem generellen Verbot von Solaranlagen in Kernzonen abgesehen werden. Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2009 vom Bericht Kenntnis genommen.

Die Kantone bemühen sich seit Jahren, divergierende energetische Vorschriften zu vereinheitlichen und so die Energieeffizienz im Gebäudebereich zu erhöhen. Gemäss den vor einem Jahr revidierten Mustervorschriften dürfen Neubauten zum Beispiel nur noch halb soviel Wärmeenergie verbrauchen wie bisher. Es gibt aber immer noch verschiedene Vorschriften, die einer effizienten Energienutzung entgegenstehen. Sowohl beim Hausbau als auch bei der Sanierung von Gebäuden wird das Potenzial an energiesparenden Massnahmen noch nicht voll ausgeschöpft. Dies obwohl ausgewählte Techniken gemessen an den langfristig erzielbaren Einsparungen inzwischen wirtschaftlich sind.

Das EVD hat als Teil der Energiestrategie des Bundesrats vom 20. Februar 2008 geprüft, welche Hemmnisse bestehen und wie sie sich beseitigen liessen. Die Erkenntnisse basieren auf einer beim Büro ,econcept” in Auftrag gegebenen Studie und den Schlussfolgerungen einer Begleitgruppe bestehend aus Kantons- und Bundesvertretern.

Handlungsbedarf besteht beispielweise im Baurecht bei den Grenzabständen und Baulinien, bei den Ausnützungsziffern sowie den Gebäude- und Geschosshöhen. Bei den planungsrechtlichen Vorschriften könnte mit einer offensiveren Gestaltung von Sondernutzungsplänen ebenfalls einiges im Interesse der Energieeffizienz und des Einsatzes erneuerbarer Energien erreicht werden. Das Spannungsfeld zwischen Ortsbildschutz und der Installation von Solaranlagen ist ebenfalls Thema der Studie. Solaranlagen sollen künftig auch in Kernzonen nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sondern getreu den Vorgaben von Art. 81a Raumplanungsgesetz zugelassen werden. Möglich sind auch Erleichterungen bei den Bewilligungsverfahren.

Die Studie soll den zuständigen Kantonen und Gemeinden als Grundlage dienen, um das Spannungsfeld zwischen den geltenden bau- und planungsrechtlichen Vorschriften und dem energetisch optimalem Bauen zu analysieren und entsprechende Anpassungen in ihren Rechtserlassen vorzunehmen.

Quelle Bundesamt für Energie

Publiziert von: Othmar Helbling

 

15’000 Gebäudeenergieausweise in drei Wochen

24. August 2009

Der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) dokumentiert die energetische Qualität von Gebäuden. Seit dem 3. August 2009 können sich Hausbesitzer einen solchen Ausweis für ihr Gebäude ausstellen lassen. Der Bund unterstützte die Einführung des GEAK mit einer Aktion: Die ersten 15’000 Energieausweise inklusive Expertenbericht waren für 200 statt 1’200 Franken zu haben. Die Aktion war ein voller Erfolg. Alle 15’000 verbilligten GEAK wurden innert nur drei Wochen bestellt. Die Aktion des Bundes ist damit beendet.

Nur drei Wochen brauchte es, bis die ersten 15’000 Gebäudeenergieausweise mit ergänzendem Expertenbericht  ihre Abnehmer fanden. Pro Arbeitstag wurden durchschnittlich 1’000 GEAK bestellt (kantonale Verteilung: siehe Tabelle im Anhang)! Die am 3. August 2009 gestartete Förderaktion des Bundes ist damit beendet.

Das Ende der Förderaktion des Bundes bedeutet aber nicht das Ende des GEAK. Die Hauseigentümer können sich weiterhin Gebäudeenergieausweise von einem der zertifizierten Experten auf der Liste auf www.geak.ch ausstellen lassen. Ein Energieausweis ohne Expertenbericht kostet gemäss Empfehlungen der Kantone zwischen 400 und 800 Franken . Der Experte berechnet die Kosten aufgrund der konkreten Situation.

Der GEAK gibt klar und transparent Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes und ist für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer im Hinblick auf Kauf- oder Mietentscheide von Interesse. Der GEAK schafft für die Mieter Transparenz über die zu erwartenden Energiekosten und ist auch im Zusammenhang mit einer Gebäudesanierung sehr wertvoll. Er zeigt das energetische Verbesserungspotenzial von Gebäudetechnik oder Gebäudehülle auf.

Quelle Bundesamt für Energie

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Ansturm auf Gebäudeenergieausweise

17. August 2009

Seit Anfang August und bis Ende Dezember können Hauseigentümer für ihre Liegenschaften einen Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht für nur 200 Franken erstellen lassen. Der Ansturm auf diese Einführungsaktion ist gewaltig: Über 6000 Bestellungen gingen in den ersten Tagen ein. Doch nun fehlen die Experten.

Der neue Gebäudeenergieausweis (Geak) ist bereits zwei Wochen nach seiner Einführung am 3. August eine Erfolgsgeschichte: «Die Nachfrage stellt alle Erwartungen in den Schatten. Bereits sind mehr als 5000 der insgesamt 15 000 verfügbaren «Gutscheine» reserviert. Und es zeichnet sich ein Mangel an Experten ab», heisst es in einem Schreiben der Geak-Betriebszentrale, das in den ersten Augusttagen an Bau-, Haustechnik- und Energiefachleute in der ganzen Schweiz versandt wurde.

Zur Erinnerung: Der Bund unterstützt Hauseigentümer, die für ihre Liegenschaften einen Geak mit Beratungsbericht (siehe Stichwort) erstellen lassen wollen: An die Kosten von 1200 Franken für die Ausstellung eines Geak zahlt die Bundeskasse 1000 Franken an den Experten, der den Ausweis ausstellt. Dieser bewertet die Qualität der Wärmedämmung von Fassaden, Fenstern, Dach und Kellerdecke sowie die Gesamtenergieeffizienz und gibt Empfehlungen für die Verbesserung des Energiehaushalts. Die Hauseigentümer bezahlen lediglich den Restbetrag von 200 Franken. Die Aktion ist auf 15 000 Geak-Exemplare beschränkt und dauert bis Ende Jahr.

«Ende der ersten Aktionswoche waren schon 6000 «Gutscheine» für die Ausstellung eines Geak samt Beratungsbericht gebucht», sagt Armin Binz, Leiter der zuständigen Minergie Agentur Bau in Muttenz BL. Binz: «In den ersten beiden Tagen der Aktion erhielten wir 2000 Gesuche pro Tag». Der aktuelle Stand der Gesuche liegt bei 10 000. Die Aktion gilt für Gebäude, die vor 1990 erstellt wurden und in den letzten fünf Jahren keine umfassende Sanierung erfahren haben.
So erfolgreich die Aktion des Bundes angelaufen ist, hat sie doch einen Haken: Gebäudeenergieausweise und die dazugehörigen Berichte mit Sanierungsempfehlungen können nur von zertifizierten Experten ausgestellt werden, und davon gibt’s zur Zeit lediglich etwas mehr als 500.

Binz bestätigt die Expertenknappheit unumwunden: «Die Zahl der Experten ist zur Zeit der limitierende Faktor an der ganzen Aktion». Viele der bereits zertifizierten Geak-Experten seien nämlich bereits bis Ende des Jahres ausgebucht. Die letzten Beratungsberichte müssen bis 24. Dezember fertiggestellt sein. «Es ist aber ein gutes Resultat, dass wir in der ersten Woche mit rund 400 Experten in die Aktion einsteigen konnten», betont Binz.

Quelle www.baublatt.ch

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Energieberatung – Berechnungstools und Vollzugshilfen

16. August 2009

Vollzusghilfen
In den thematischen Vollzugshilfen finden Sie zusammengefasst sowohl die energierechtlichen Bestimmungen der kantonalen Gesetzgebung als auch deren Interpretationen und Erläuterungen. Somit kann es als einfaches, übersichtliches Hilfsmittel für Planer/Planerinnen als auch für Ausführende der Baubranche genutzt werden.

U-Wert-Berechnung und Bauteilekatalog
Der Wärmedurchgangskoeffizient U – vereinfacht U-Wert und früher k-Wert genannt – ist im Zusammenhang mit dem Wärmeschutz im Hochbau eine der wichtigsten Rechengrössen. Der U-Wert wird vor allem verwendet, um einen Bauteil hinsichtlich seiner Wärmedämmfähigkeit beurteilen zu können und so den Nachweis zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu erbringen.
Die Bauteilekataloge für Neubauten und Umbauten, sowie der Wärmebrückenkatalog können hier angeschaut und herunterladen werden.

Wärmeverluste durch Glas und Rahmen
Der Wärmedurchgang durch Verglasung ist ein komplexes Zusammenspiel von Wärmeleitung, Konvektion und Wärmestrahlung und wird ausserdem nicht unwesentlich durch die Randverbindung der einzelnen Gläser beeinflusst. Fensterrahmen und Rahmenverbreiterungen weisen nicht nur schlechtere U-Werte auf, sie schmälern auch die Einstrahlungsgewinne durch die Sonne. Fensterrahmen und Rahmenverbreiterungen sind dadurch zu den eigentlichen Schwachstellen in der Gebäudehülle moderner Bauten geworden.
Auch im Systemnachweis ist der Rahmenanteil zu berücksichtigen (Abminderungsfaktor für Fensterrahmen). Der Faktor ergibt sich aus dem Verhältnis der durchsichtigen Fläche zur Fensterfläche Aw. Sofern in den Berechnungen kein anderer Wert nachgewiesen ist, muss der Wert FF=0.7 verwendet werden.
Da an Bauten meist mehrere Varianten von Fenstertypen vorkommen, muss der Berechnungen der einzelnen U-Werte dieser Fenster besondere Beachtung geschenkt werden. Es wird empfohlen, das folgende Berechnungstool anzuwenden.

Diverse Vorlagen und Berechnungstools auf der Website des Kantons St. Gallen

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Denkmalschutz und Minergie unter einem Hut?

17. Juli 2009

Wie können bei Gebäudesanierungen energetische Massnahmen und der Schutz der historischen Bausubstanz in Einklang gebracht werden? Das Bundesamt für Energie BFE und die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege EKD haben dazu Empfehlungen erarbeitet, die den beteiligten Hauseigentümern, Planern und Behörden bei der Interessensabwägung und der Festlegung von optimalen, individuellen Lösungen dienen sollen.

Mit energetischen Gebäudesanierungen kann der Gesamtenergieverbrauch des heutigen Gebäudebestands längerfristig um zwei Drittel reduziert und der restliche Energiebedarf durch erneuerbare Energien gedeckt werden, zum Beispiel durch Solarkollektoren und Photovoltaikanlagen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen vor jeder Gebäudesanierung solche energetischen Massnahmen geprüft werden – auch bei historischen Einzelbauten oder bei Gebäuden in geschützten Ortsbildern. Bei Letzteren braucht es jedoch eine sehr sorgfältige Abwägung zwischen den Interessen der Energie und den Anliegen des Denkmalschutzes. Das Bundesamt für Energie und die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege haben Empfehlungen dazu erarbeitet, wie die Abwägung dieser beiden wichtigen öffentlichen Interessen erfolgen kann. Die Empfehlungen richten sich an Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden, an Fachleute aus den Bereichen Planung, Energie und Denkmalpflege sowie an Hauseigentümer/innen.

Die wichtigsten Schritte bei der energetischen Sanierung von Baudenkmälern sind zunächst die Abklärung, ob das Gebäude schützenswert oder geschützt ist sowie die Festlegung des energetischen Standards, der nach der Sanierung erreicht werden soll. Nun werden das historische Gebäude als Ganzes, seine besonders wichtigen Teile innen und aussen sowie in seiner Umgebung bezeichnet, dann die möglichen energetischen Verbesserungsmassnahmen festgestellt und quantifiziert und beides schliesslich zu einer Gesamtschau verbunden. Die optimale Lösung für die energetische Sanierung soll dann gemeinsam von den jeweiligen Fachstellen für Denkmalpflege und Energie unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Erfordernisse und der finanziellen Verhältnismässigkeit erarbeitet werden. Ziel ist, während der Planungs- und Ausführungsphase eine einvernehmliche Lösung zwischen der Bauherrschaft und den beiden Fachstellen zu definieren und umzusetzen.

Broschüre zum Thema Minergie-Objekte unter Denkmalschutz

Quelle BFE

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Ein Fünftel des Stroms ist unbekannter Herkunft

9. Juli 2009

Der Strom, den die Schweizerinnen und Schweizer aus ihren Steckdosen beziehen, stammt zu 41% aus Kernenergie, zu 36% aus Wasserkraft und zu rund 2% aus Abfällen und neuen erneuerbaren Energiequellen. Für 19% des gelieferten Stroms sind Herkunft und Zusammensetzung nicht überprüfbar. Dies zeigt der heute vom Bundesamt für Energie veröffentliche Bericht zur Stromkennzeichnung im Jahr 2007.

In der Schweiz wird Strom zu rund 55% aus Wasserkraft, zu 40% aus Kernkraft und zu 5% aus fossilen und neuen erneuerbaren Energien produziert (= Schweizer Produktionsmix). Die jährliche Produktionsmenge stimmt dabei ziemlich genau mit dem Stromkonsum überein. An die Schweizer Steckdosen wird aber nicht nur Strom aus Schweizer Produktion geliefert: Es herrscht ein reger Handel mit dem Ausland, bei dem Strom exportiert und importiert wird. Aus diesem Grund stimmt der Produktionsmix nicht mit der durchschnittlichen Zusammensetzung des gelieferten Stroms (= Schweizer Liefermix) überein. Für den Konsumenten ist es aber wichtig, über den Mix seines Lieferanten informiert zu sein. Nur so kann er sich bewusst für ein bestimmtes Stromprodukt entscheiden.

41% des im Jahr 2007 gelieferten Stroms wurde in Kernkraftwerken produziert (2005: 41%). Dies entspricht ziemlich genau dem Anteil der Kernenergie am Schweizer Produktionsmix (40%), obwohl rund ein Drittel dieses Kernenergiestroms aus dem Ausland stammte. Das bedeutet, dass ein Teil des Schweizer Kernenergiestroms exportiert oder für Pumpspeicherwerke verwendet wurde.

36% (2005: 34%) des gelieferten Stroms stammte aus Wasserkraft, der zudem zu 93% (2005: 94%) in der Schweiz produziert wurde. Wie bereits 2005 wurden rund 40% des Schweizer Wasserkraftstroms ins Ausland exportiert.

19% (2005: 21%) des gelieferten Stroms stammte aus nicht überprüfbaren Energieträgern. Die Herkunft dieses Stroms ist aus buchhalterischen Gründen nicht mehr nachvollziehbar. Es darf aber vermutet werden, dass grosse Mengen an Schweizer Wasserkraftstrom ins Ausland verkauft und im Gegenzug auf internationalen Strombörsen Strom eingekauft wurde, der mehrheitlich aus fossilen und nuklearen Quellen stammt.

In geringen Mengen stammte der 2007 gelieferte Strom aus fossilen Energieträgern (1.9%, 2005: 2.2%), aus Abfällen (2.0%, 2005: 2.0%) und aus den neuen erneuerbaren Energiequellen Sonne, Wind und Biomasse (rund 0.4%).

Quelle Bundesamt für Energie

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Erdsonden, eine Übersicht

3. Juli 2009

Einzel-Erdwärmesondenanlagen stellen zur Zeit die gängigste Nutzungsart untiefer Geothermie in der Schweiz dar.
Die Erdwärmesonde (EWS), ein unterirdischer Wärmetauscher

Eine EWS ermöglicht die Nutzung von Erdwärme in Tiefen bis 400 m.

Einmal in eine Bohrung eingebracht, bildet die EWS einen geschlossenen Kreislauf und bildet den Wärmetauscher mit dem Untergrund. Sie ermöglicht die Entnahme von Erdwärme aus dem Boden, der sich zunächst leicht abkühlt und sich nach einigen Jahren auf ein relativ konstantes Gleichgewicht einstellt.

Die Wärmeträgerflüssigkeit, bestehend aus Wasser und Frostschutzmittel, transportiert die Energie, indem sie durch U-Rohre zirkuliert.

Die Länge einer EWS ist von den Bodeneigenschaften sowie von der erforderlichen Heizleistung abhängig.
Schema einer EWS-/WP-Anlage.

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Erhöhung des Temperaturniveaus der Untergrundswärme

An eine Erdwärmesonde gekoppelte Wärmepumpe.Für ein neues Einfamilienhaus beträgt die typische Tiefe einer EWS 120 bis 150 m.

Die Temperatur in dieser Tiefe ist während des ganzen Jahres konstant und liegt in der Grössenordnung von 12 bis 15° C.

Die Nutzbarkeit der Energie aus dem Untergrund wird mittels einer Wärmepumpe (WP) erhöht, indem das Temperaturniveau soweit angehoben wird, dass damit der Wohnraum beheizt werden kann und eventuell zusätzlich der Warmwasserbedarf gedeckt werden kann.

Diese Technologie ist im Schweizer Mittelland sehr verbreitet und lässt sich sowohl bei neuen Einfamilienhäusern als auch bei grösseren, neuen oder renovierten Gebäuden anwenden.

Heizen und Kühlen
Auch zum Kühlen im Sommer kann eine Erdwärmesonde eingesetzt werden, wenn eine Tiefe von etwa 200 m nicht überschritten wird. Dies bietet den doppelten Vorteil einer kombinierten Nutzung von Heizen im Winter und Kühlen im Sommer, womit ein Gebäude nach Bedarf klimatisiert werden kann. In der Praxis wird die überschüssige Energie, die bei der Kühlung der Gebäude im Sommer anfällt, in den Boden gespeichert.

Heizanlagen mit Erdwärmesonden haben sich sowohl aus technischer als auch wirtschaftlicher Sicht behaupten können.

Das Bewilligungsverfahren ist kantonal geregelt. Die kantonalen Energie- und Umweltämter geben Auskunft über die einzuhaltende Vorgehensweisen.

Ein paar Zahlen
In der Schweiz wurden 2005 mehr als 1’100 GWh geothermischer Energie erzeugt, ein Wert, der noch weiter ansteigt. Mehr als 50 % davon stammen aus Erdwärmesondenanlagen. 2006 wurden nahezu 1’000’000 Laufmeter Erdwärmesonden abgeteuft.

Weitere Infos unter www.geothermie.ch

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Bundesrat will Gebäudeenergieausweis

30. Juni 2009

Der Bundesrat hat heute zuhanden des Parlaments eine Botschaft zur Änderung des Energiegesetzes verabschiedet. Ziel dieser Teilrevision ist die Schaffung der gesetzlichen Grundlage für einen nationalen Gebäudeenergieausweis. Weiter sollen die kantonalen Energieförderprogramme durch eine Aufstockung der Bundesbeiträge für Information, Beratung sowie für die Aus- und Weiterbildung gestärkt werden.

Mit wenigen punktuellen Änderungen des Energiegesetzes will der Bundesrat mehrere Anliegen des Aktionsplans Energieeffizienz und zwei überwiesene Motionen (06.3134 Motion Leuthard, Leistungsverträge für Energieeffizienz; 07.3558 Motion UREK-S, Einführung eines schweizweit einheitlichen, obligatorischen Gebäudeausweises) umsetzen. Ziel ist die Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich, in welchem heute noch 45% der Endenergie in Form von Heizenergie und Strom verbraucht werden. Entsprechend gross ist das Energiesparpotenzial.

Analog zur energieEtikette bei Haushaltgeräten und Lampen, deklariert der Gebäudeenergieausweis den Energieverbrauch von Gebäuden in grafisch anschaulicher Weise. Er schafft damit Transparenz für potenzielle Käufer oder Mieterinnen und Mieter. Zudem zeigt er die Verbesserungspotenziale der Gebäude auf und führt so zu energetisch optimalen Sanierungen. Zwar sehen die Kantone in ihren neuen Mustervorschriften bereits einen Gebäudeenergieausweis vor. Der Bundesrat sieht eine Verankerung im Energiegesetz dennoch angezeigt, da dort alle wichtigen zu regelnden Aspekte aus dem Gebäudebereich aufgelistet sind. Die Kantone werden dadurch in ihren Zuständigkeiten nicht beschnitten: Der Entscheid über ein Obligatorium des Ausweises bleibt den Kantonen überlassen.

Weiter will der Bundesrat die Förderprogramme der Kantone, insbesondere bei der Energieeffizienz, verstärken. Damit die Kantone die immer anspruchsvolleren Aufgaben im Bereich der Information und Beratung der Bevölkerung sowie bei der Aus- und Weiterbildung wahrnehmen können, sollen sie vom Bund dafür zusätzliche finanzielle Mittel erhalten. Während die Kantone die Mittel aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe ausschliesslich für den Gebäudesanierungsbereich einsetzen müssen, können sie mit den zusätzlichen Beiträgen gemäss dem vorliegenden Vorschlag zur Revision des Energiegesetzes auch Informations-, Beratungs- und Ausbildungsmassnahmen im Bereich der Energieeffizienz fördern.

Quelle www.news.admin.ch

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Graue Energie im Hochbau

21. Juni 2009

In einem energieeffizienten Gebäude entspricht die auf Jahreswerte umgerechnete Graue Energie ungefähr der Betriebsenergie. Damit rückt diese «versteckte» Energie ins Blickfeld von Bauherrschaften und Gebäudeplanern.

Interessantes Merkblatt auf www.faktor.ch zum Thema.

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Link zum PDF.

Mit dem Merkblatt SIA 2032 nimmt sich der SIA dem Thema an.
Im Anschluss an den Effizienzpfad Energie (SIA D 0216) wird das Thema der Grauen Energie vertieft behandelt, damit die Graue Energie zukünftig gleichberechtigt neben der Betriebsenergie betrachtet werden kann. Zu diesem Zweck wird ein Merkblatt erarbeitet, in welchem die notwendigen Definitionen und Abgrenzungen getroffen und anwendertaugliche Unterlagen für projektorientierte Bewertungen geschaffen werden sollen. Das Merkblatt soll soweit möglich auf bestehenden Datenbanken aufbauen.

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Minergie Leistungsgarantie Haustechnik

19. Juni 2009

Mit dem Leistungsgarantie-Formular verbürgen sich Installations- und Planungsfirmen gegenüber der Bauherrschaft für die Qualität der Anlagen.

Aus den Dimensionierungshilfen entnehmen Installations- und Planungsfirmen, was unter korrekter Dimensionierung haustechnischer Anlagen und guter Ausführungsqualität zu verstehen ist.

1. Schritt: Anlage dimensionieren
Für die einzelnen haustechnischen Anlagen ist eine Dimensionierungshilfe mit Berechnungsformeln und Beispielen verfügbar.

2. Schritt: Leistungsgarantie vereinbaren
Die Leistungsgarantie wird zwischen der Installations- respektive der Planungsfirma und der Bauherrschaft vereinbart. Die Bauherrschaft erhält damit die Garantie für eine gute Ausführungsqualität der Anlage.

3. Schritt: Abnahmeprotokoll erstellen

Nach Fertigstellung der Anlage ist von der Installations- und Planungsfirma ein Abnahmeprotokoll auszufüllen und der Bauherrschaft zu übergeben. Für Komfortlüftungen ist eine entsprechende Vorlage in den Unterlagen enthalten.

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Die gesamten Informationen auf der Website der Minergie.

Publiziert von: Othmar Helbling