Archiv für die ‘Bauen & Sanieren’ Kategorie

Schimmelpilzmessungen

7. August 2011

Nach heutigem Wissensstand gibt es keine verlässliche Messmethode, um versteckten Schimmelbewuchs nachzuweisen. Auch deshalb rät das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Laien davon ab, Schimmelpilzmessungen in Auftrag zu geben.

Immer wieder werden Laien dazu aufgefordert, Schimmelpilzmessungen zu veranlassen. Leseraktionen, wie sie auch von Konsumentenzeitschriften lanciert werden, suggerieren den Konsumentinnen und Konsumenten Informationen über versteckten Schimmel oder über bestehende Gesundheitsrisiken. Solche Informationen wecken gerade bei bestimmten Patientinnen und Patienten Hoffnungen. Wer beispielsweise über längere Zeit unter Atemwegsreizungen, chronischem Husten (chronischer Bronchitis), Kopfschmerzen oder Schlafstörungen leidet, ist nicht nur zutiefst verunsichert, sondern bald auch ausgebrannt und erschöpft. Nicht selten ist selbst der Hausarzt nach diversen Abklärungen ratlos.  In der Verzweiflung wird versteckter Schimmel zur möglichen Ursache und ein einfacher Schimmeltest zum Hoffnungsträger.

Bei verstecktem Schimmel gibt es aber in den meisten Fällen entsprechende Anhaltspunkte. Dazu gehört deutlich wahrnehmbarer Schimmelgeruch. Oft kommt eine Vorgeschichte dazu wie etwa früher aufgetretene Feuchtigkeitsprobleme oder ein früherer Wasserschaden. Besteht aufgrund solcher Anhaltspunkte der konkrete Verdacht, dass Schimmel im Verborgenen wuchert, ist ein Experte für Bauschäden und Bauphysik der richtige Fachmann, an den man sich wenden sollte. Er wird gegebenenfalls Oberflächenfeuchtigkeit und -temperatur messen und Wissen und Erfahrung einsetzen, um den Verdacht zu erhärten oder zu widerlegen. Es gibt jedoch keinen verlässlichen Test, der beispielsweise aufgrund der Schimmelsporen im Hausstaub versteckten Schimmel nachweisen könnte. Entsprechende Anpreisungen sind nach dem heutigen Wissensstand unseriös.

Messungen bringen oft keinen Mehrwert
Auch bei sichtbarem Schimmelbewuchs werden vielfach Messungen in Auftrag gegeben. Dabei sind die zeitlich aufwendigen und teils teuren Messungen meist unnötig und können die erhofften Antworten nicht geben. So eignen sich Schimmelpilzmessungen wie Raumluft-, Hausstaub- oder Abklatschanalysen in Wohn- und Aufenthaltsräumen nicht zur Beurteilung von Gesundheitsrisiken. Eine Messung ist auch nicht der beste Weg, um zu entscheiden, ob Massnahmen getroffen werden müssen oder nicht. Viel hilfreicher ist es in einem solchen Fall, sich an einen Spezialisten für Bauschäden und Bauphysik zu wenden, der den Schaden vor Ort begutachtet. Und wer seiner Vermieterschaft einen objektiven Beleg für Schimmelbewuchs vorlegen möchte, fotografiert den Schaden besser, als eine teure Messung durchführen zu lassen.

Eines gilt es stets zu bedenken: Schimmelpilzmessungen sind Momentaufnahmen, die im Tagesverlauf und noch mehr im Laufe des Jahres sehr unterschiedlich ausfallen können. Insgesamt erfordert eine korrekte Messung und Interpretation viel Fachwissen, weshalb sie sehr aufwendig sein kann. Schimmelpilzmessungen können im Rahmen einer Sanierung durchaus berechtigt sein, für Laien hingegen stellen die Resultate in den meisten Fällen keinen Mehrwert dar. Deshalb sollten Laien Schimmelpilzmessungen nicht aus eigenem Antrieb in Auftrag geben. Weil sie nicht aussagekräftig sind, ist von Schimmelpilzanalysen im Hausstaub grundsätzlich abzuraten.

Richtiges Handeln

Bei Schimmelbewuchs oder einem entsprechenden Verdacht müssen Mieterinnen und Mieter umgehend die Vermieterschaft informieren. Diese soll bei Hinweisen auf versteckten Schimmel einen Fachmann für Bauschäden und Bauphysik mit der Klärung beauftragen. Wird Schimmelbewuchs gefunden, verfährt man wie bei sichtbarem Schimmel: Die Ursachen für die übermässige Feuchtigkeit müssen geklärt und behoben werden und der Schimmelbewuchs soll gemäss den Vorgaben der Suva fachgerecht entfernt werden.

Quelle: Claudia Vassella, Dr. phil., Bundesamt für Gesundheit BAG, Fachstelle Wohngifte

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Die Zeit hinterlässt auch am Wohneigentum ihre Spuren

11. April 2011

Immobilienbesitzer sind für den regelmässigen Unterhalt und die Sanierung ihres Gebäudes zuständig und verantwortlich. Durch eine gut geplante Instandhaltung der Innenräume und der Gebäudehülle werden grössere Schäden verhindert und der Wert der Liegenschaft bleibt erhalten oder kann gar gesteigert werden.

Spuren der Zeit beseitigen – Mehrwert schaffen
Es gibt verschiedene Gründe, weshalb ein Gebäude saniert werden muss. Fakt ist, dass die Zeit da-bei eine entscheidende Rolle spielt. Bauteile altern und müssen nach einiger Zeit ersetzt werden. Ausserdem lauern im Laufe der Jahre Tücken wie Wasserschäden durch Regen oder Kondensat, die Feuchtigkeit oder gar Schimmelpilz verursachen. Ein vernachlässigter Gebäudeunterhalt kann negativ auf den Wert einer Immobilie beim Wiederverkauf einwirken. Ein Umstand, der in den vergangenen Jahren durch die stetig steigenden Immobilienpreise vernachlässigt wurde oder weniger stark ins Ge-wicht gefallen ist. Eine Renovation bildet aber ebenfalls eine Möglichkeit, einen Mehrwert für das Ge-bäude zu schaffen. Ein gut gedämmtes Gebäude mit einem geringen Energiebedarf mit einem alter-nativen Heizsystem hat dabei sicherlich bessere Chancen am Immobilienmarkt.

Rückstellungen für Unterhalte einplanen
Lebensdauertabellen einzelner Bauteile helfen dem Gebäudebesitzer bei der Einschätzung der not-wendigen Unterhaltskosten. Als Hausbesitzer sollte man immer 10 bis 15 Jahre vorausdenken, damit die entsprechenden finanziellen Mittel rechtzeitig bereitgestellt werden können.
Die genaue Summe der Rückstellungen für den Gebäudeunterhalt hängt von der Nutzung des Ge-bäudes und der Gebäudekonstruktion und den Baumaterialien ab. Erfahrungswerte zeigen dabei, dass jährlich 1 bis 1,5% des Immobilienwertes zurückgestellt werden müssen, damit ausreichend Geld für die anfallenden Arbeiten vorhanden ist. Die Finanzierung und Tragbarkeit einer Immobilie kann mit einer kleineren Rückstellung beeinflusst werden. Ein Vorgehen, das sich im Laufe der Jahre nicht bezahlt machen wird, wenn die finanziellen Mittel für die Arbeiten an der Liegenschaft fehlen. Die Gel-der können beim Stockwerkeigentum in einen Erneuerungsfonds eingelegt werden. Die Einfamilien-hausbesitzer haben die Möglichkeit, die Gelder in einer 3. Säule anzulegen. Ein Vorbezug von 3a-Geldern muss aber mit wertvermehrenden Investitionen verbunden sein.

Am Anfang steht das Sanierungskonzept
Das Sanierungskonzept bildet die Grundlage für ein ökonomisch und energetisch optimiertes Vorge-hen, das von diversen Kantonen mit Förderbeiträgen unterstützt wird. Für eine nachhaltige Erneuerung müssen diverse Aspekte miteinbezogen werden. Wie ist der Zustand der einzelnen Gebäudeteile? Wie können bautechnische Details optimal gelöst werden? Damit die Kosten nicht das Budget sprengen, ist es sinnvoll, Erneuerungen in Etappen zu realisieren. Nur eine sehr sorgfältige Planung verhindert aber, dass dadurch Mehraufwand und Zusatzkosten entstehen.

Was sind die häufigsten Fehler?
Die unterschiedlichen Ausführungsetappen werden nicht präzise aufeinander abgestimmt. Es entsteht ein Flickwerk am Gebäude, welches die nachfolgenden Arbeiten erschwert oder verunmöglicht.  Dazu ein paar Beispiele: Die Heizanlage wird vor der Sanierung der Gebäudehülle ersetzt und erreicht so nicht ihren optimalen Wirkungsgrad, da sie für das besser gedämmte Gebäude überdimensioniert wurde. Die Fenster wurden ohne Rahmenverbreiterung gewechselt, was das Dämmen der Fensterlei-bungen bei einer späteren Fassadensanierung verunmöglicht. Die Nasszellen und die Küchen werden saniert, ohne dass der Zustand der bestehenden Wasserleitungen genau analysiert wurde. Ärgerlich, wenn unmittelbar nach der Sanierung ein Wasserschaden durch ein marodes Wasserrohr entsteht im neuen Badezimmer.

Wie geht man am besten vor?
Abgesehen von einer Pinselrenovation wird sich der Beizug eines Gesamtleiters für die geplanten Arbeiten sicher auszahlen. Ein Architekt, ein Bauleiter oder ein Energieberater wird dabei die Nahtstel-len zwischen den einzelnen Bauteilen und den unterschiedlichen Handwerksgattungen planen, auf-einander abstimmen und kontrollieren. Eine Aufgabe, der unter dem aktuellen Zeit- und Preisdruck auf den Baustellen ein immer höheres Gewicht beigemessen werden muss. Auch verzeiht eine immer dichter werdende Gebäudehülle keine Fehler im Bezug auf Planungs- und Ausführungsmängel.

Der Ratgeber „Die Zeit hinterlässt auch am Wohneigentum ihre Spuren“ kann unter www.hbq-bauberatung.ch/ratgeber.html kostenlos als PDF heruntergeladen werden.

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Bewilligungen für Umbauarbeiten nicht vergessen

30. Oktober 2010

Vor dem Beginn der detaillierten Planung für einen Umbau oder eine Erweiterung müssen die baurechtlichen Aspekte geprüft werden. Auch für kleinere Veränderungen, wie etwa den Einbau eines Dachfensters, braucht es in den meisten Fällen eine Baubewilligung.

Wie und in welchem Umfang gebaut werden kann, darüber geben diverse Vorschriften Auskunft. Auflagen und Vorgaben für einen Umbau befinden sich unter Umständen im Raumplanungs- und im Um-weltschutzgesetz des Bundes, in den Planungs- und Baugesetzen der Kantone sowie in Bau- oder Zonenordnungen der Gemeinden. Nicht einfach für den Eigenheimbesitzer sich darin zurechtzufinden und die Bewilligungsfähigkeit seines Bauvorhabens selber abzuschätzen.

Baurechtliche Vorgaben

Wie gross, mit welchen Materialien darf gebaut werden? Welche Grenzabstände gelten? Wie ist die maximale Ausnützungs- oder Baumassenziffer bestimmt? Auch für kleinere Bauarbeiten sind diese Fragen relevant. Informieren Sie sich daher vorgängig beim Bauamt der Gemeinde über die Vorgaben aus den Bauvorschriften oder Zonenplänen. Denn auch wenn die Vorschriften für Um- und Anbauten in den vergangenen Jahren mehrheitlich gelockert wurden, gilt es noch einiges zu beachten.

Einschränkungen im Grundbuch

Bestehen auf dem Grundstück Dienstbarkeiten wie Wegrechte, Näherbaurechte, Durchleitungsrechte oder Mitbenutzungsrechte? Ein aktueller Grundbuchauszug gibt darüber Auskunft und bewahrt vor unliebsamen Überraschungen. Reicht der geplante Anbau zu nahe an die Grenze des Nachbarn, be-steht die Möglichkeit, ein Näherbaurecht mit dem Einverständnis des Eigentümers des betroffenen Grundstücks zu vereinbaren und im Grundbuch einzutragen. Diese Dokumente müssen dann zu-sammen mit dem Baugesuch eingereicht werden. Auch gibt das Grundbuch Auskunft darüber, ob eine Liegenschaft unter Denkmal- oder Ortsbildschutz steht. Entsprechend gelten ergänzende Vorschriften und Auflagen für mögliche Veränderungen und Umnutzungen, die berücksichtigt werden müssen.

Braucht es eine Baubewilligung?
Veränderungen an einem Gebäude, die ohne die entsprechende Bewilligung ausgeführt werden, kön-nen eine Klage nach sich ziehen oder müssen unter Umständen wieder rückgängig gemacht werden. Ein Risiko, das sich sicherlich nicht bezahlt macht. Da die Vorschriften je nach Kanton und Gemeinde abweichen können, müssen sie von Fall zu Fall geprüft werden.

Baurechtsermittlung als Vorentscheid

Es kann sich durchaus bezahlt machen, bei den Behörden erst einmal um einen Vorentscheid anzu-fragen, bevor ein aufwendiges Baugesuch eingereicht wird. So kann der Aufbau einer Dachlukarne oder der Anbau eines Wintergartens vorweg geprüft werden und erst dann muss ein komplettes und aufwendiges Projekt ausgearbeitet werden. Informationen für den Ablauf und den Erhalt eines Vorent-scheides macht das zuständige Bauamt.

Nachbarn informieren
Das Vorstellen des geplanten Bauprojektes bei Ihren Nachbarn ist eine gute Möglichkeit, Fragen und Bedenken auszudiskutieren und auszuräumen. Erfahren die Nachbarn erst aus der Zeitung oder durch das Aufstellen von Bauvisieren von einem Bauvorhaben, stellen sie diese Fragen unter Umständen in Form einer Einsprache direkt an die Gemeinde. Auch wenn diese abgewiesen wird, verliert man Zeit bis zum Erhalt der Baubewilligung. Der Einbezug der Nachbarn ist auch für die Ausführung der Arbeiten notwendig. Lärm und Staub können bei den Arbeiten entstehen. Lager und Parkiermög-lichkeiten müssen geschaffen werden, was selten ohne Entgegenkommen der Nachbarn möglich ist.

Baugesuch einreichen
Das Gesuch wird bei der Gemeindeverwaltung eingereicht. Auf den Wegleitungen zu den Bauge-suchsformularen ist ersichtlich, welche Unterlagen und Dokumente eingereicht werden müssen. Für sichtbare Fassadenveränderungen oder Erweiterungen müssen Bauprofile erstellt werden, welche die Grösse der geplanten Veränderung abstecken. Sind alle Dokumente vollständig und die Bauvisiere aufgestellt, wird das Baugesuch zu Bekanntmachung ausgeschrieben. Während dieser Auflagefrist können Einsprachen gegen das Gesuch gemacht werden. Ist dies nicht der Fall und ergibt die Prüfung durch die Baukommission keine Einwände, erhalten Sie die Baubewilligung. In der Baubewilligung werden in den meisten Fällen Auflagen gemacht denen es vor Baubeginn oder während der Ausfüh-rung der Arbeiten nachzukommen gilt.

Fördergelder vor dem Baustart beantragen

Fördergelder und Subventionen für energetische Sanierungen sollen frühzeitig in die Überlegungen einbezogen werden. In den meisten Fällen müssen diese vor dem Beginn der eigentlichen Bauarbeiten beantragt und bewilligt werden. Eine frühzeitige Information kann sich finanziell lohnen.

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Umbau: Gute Qualität zu angemessenem Preis

11. Februar 2010

Bei unserem Einfamilienhaus stehen einige Arbeiten an, welche wir gerne an lokale Handwerker vergeben würden. Da wir nicht sehr viel vom Bauen verstehen, sind wir unsicher, wie wir dies anpacken
sollen und wie wir eine gute Qualität zu einem angemessenen Preis er-halten. Was raten Sie uns?

Grundsätzlich gilt: Wer absolut sichergehen will, dass der Umbau professionell durchgeführt wird und sich zudem zeitlich entlasten will, überträgt den Sanierungsauftrag einem auf Umbauten spezialisierten Architekten oder Bauleiter. Es ist aber durchaus denkbar, Unterhaltsarbeiten oder Teilerneuerungen – beispielsweise des Fassadenanstrichs oder der Fenster – direkt bei den ausführenden Handwerksbetrieben in Auftrag zu geben. Es empfiehlt sich jedoch, einige Punkte zu beachten.

Die Wahl eines Unternehmens aus Ihrer Region ist durchaus empfehlenswert, auch wenn dieses vielleicht nicht immer das günstigste ist. Lokale Firmen sind üblicherweise auf einen guten Ruf in ihrem Marktgebiet stärker angewiesen als auswärtige. Im Weiteren fallen dadurch lange Anfahrtswege weg. Wichtig ist auch Ihr «Bauchgefühl» und das Einholen von Referenzen früherer Auftraggeber.

Holen Sie mehrere Offerten ein, um eine bestimmte Bandbreite zu erhalten. In der Offerte sollten die Ausmasse und Anforderungen an das entsprechende Bauteil umschrieben sein. Vorsicht bei sehr tiefen Angeboten. Hier sind Referenzauskünfte zwingend. Beim Offertvergleich ist darauf zu achten, dass «Gleiches mit Gleichem» verglichen wird. Die einzelnen Positionen sollten dazu allenfalls vorgängig bereinigt werden. Bringen Sie in Erfahrung, ob Kosten für Anfahrtswege, Abdeck- und Vorbereitungsarbeiten oder auch die Demontage/Entsorgung der ersetzten Bauteile eingerechnet sind. Interessant ist auch der Stundenansatz für Regiearbeiten.
Bestätigen Sie den Auftrag schriftlich unter Bezugnahme auf die Offerte und/oder Besprechung (mit Datumsangabe), die Festhaltung der Abrechnungsart (Aufwand, Einheitspreis, Pauschale) sowie des Offertbetrags und der Konditionen. Es empfiehlt sich zudem festzuhalten, dass die SIA-Normen zur Anwendung kommen. Um sich finanziell gegen Mängel abzusichern und das Risiko des Bauhandwerker-Pfandrechts zu mindern, sollten Sie Zahlungen erst nach Abnahme leisten oder, bei grösseren Aufträgen, nur Akonto-Zahlungen entsprechend dem Baufortschritt leisten.

Die Abnahme des Werks und bei aufwändigeren Arbeiten die Erstellung eines kurzen Abnahmeprotokolls, eventuell unter Beizug eines Bau-Sachverständigen, ist empfehlenswert. Dies insbesondere, falls Zweifel an der Ausführungsqualität bestehen. Fotos der einzelnen Arbeitsschritte sind schnell gemacht und können bei späteren Problemen sehr wertvoll sein.

Falls unvorhergesehene Mehrkosten entstehen, was bei Umbauten nicht unüblich ist, muss der Handwerker Sie unverzüglich darauf aufmerksam machen.

Quelle www.traumhaus.ch

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Kauf eines bestehenden Hauses

12. Januar 2010

Wir befinden uns im Interessentenkreis für den Kauf eines bestehenden Hauses. Da wir vom Bauen nicht sehr viel verstehen und wir schon einige «Schauergeschichten» über versteckte Mängel und vernachlässigten Unterhalt gehört haben, wollten wir Sie fragen, worauf wir bei unserer nächsten Besichtigung speziell achten können, ohne gerade mit Experten bei der privaten Verkäuferschaft «einfallen» zu müssen.

Die Beurteilung bestehender Bausubstanz ist grundsätzlich eine Spezialistenarbeit, die umfangreiches Fachwissen und Erfahrung erfordert. Es ist unbedingt zu vermeiden, hier aus Höflichkeitsgründen oder Rücksicht auf die Vorbesitzer etwas dem Zufall zu überlassen.
Die Tatsache, dass Sie sich von professioneller Seite beraten lassen, zeugt davon, dass es Ihnen mit dem Kauf Ernst ist und muss daher nicht als Misstrauensvotum verstanden werden.

Gemäss unserer Erfahrung fühlen sich Hausbesitzer, welche nichts zu verbergen haben und Ihrer Liegenschaft stets Sorge getragen haben, in keiner Weise vor den Kopf gestossen, wenn Sie den Beizug eines Experten in Erwägung ziehen. Oftmals ist der Stolz und die Genugtuung des Eigentümers spürbar, wenn der Experte in dessen Anwesenheit ein positives Fazit über den Gesamtzustand der Verkaufsliegenschaft ziehen kann. Solche Eigentümer sind oft auch problemlos in der Lage, Ihnen Belege der in den letzten Jahren getätigten Unterhalts- und Erneuerungsmassnahmen vorzulegen, wenn der visuelle Eindruck diese Massnahmen nicht schon ausreichend belegt.

Nach unserer Meinung ist daher eine unabhängige Begutachtung, vor Abgabe eines konkreten Kaufangebots für eine Altliegenschaft, dringend zu empfehlen. Dies geschieht idealerweise gemeinsam mit der Käuferschaft.
Da bestehende Liegenschaften in der Regel «wie gesehen» gekauft und allfällige Gewährleistungsansprüche, soweit rechtlich zulässig, wegbedungen werden, sind diese Aufwendungen sicher gut investiert.

Eine entsprechende Beurteilung erfolgt aufgrund einer visuellen Kontrolle im Rahmen einer Kurzbesichtigung, ist jedoch keine detaillierte Substanz- und Zustandsanalyse. Mit seinem Fachwissen kann ein Experte aufgrund optischer Indikatoren allfällige Mängel erkennen und gegebenenfalls darauf hinweisen, wo vertiefte Abklärungen notwendig sind.
Auch mit Besichtigung durch einen Experten verbleibt ein Restrisiko für versteckte Mängel. Die Altersentwertung, respektive der Unterhaltsbedarf ist aber bei Liegenschaftsschätzungen üblicherweise wertmässig berücksichtigt, das heisst Altbauten verfügen unter «normalen» Marktbedingungen über einen Preisvorteil gegenüber vergleichbaren Neubauten. Ein Verkäufer kann zudem für Mängel, welche er «arglistig» verschwiegen hat, haftbar gemacht werden. Dies ist jedoch in der Praxis erfahrungsgemäss schwierig nachzuweisen.

Quelle www.traumhaus.ch

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Badezimmerplanung

15. Oktober 2009

Das Funktionsspektrum der Nasszelle wird nicht selten zur Entspannungs- und Wohlfühlzone, manchmal sogar zum Fitnessraum oder Wohnbadezimmer ausgeweitet. Die Körperpflege stellt einen sehr intimen Bereich des täglichen Lebens dar. Deshalb lohnt es sich, vor der Planung des Badezimmers die persönlichen Bedürfnisse und Vorstellungen genau zu formulieren, denn im Bereich der Badkultur, so scheint es, sind den Ideen kaum Grenzen mehr gesetzt.

Der erste Überblick
Um sich im weiten Feld des Möglichen einen ersten Überblick zu verschaffen, empfiehlt sich der Besuch einer Badezimmerausstellung. Hier können Sie sich ungeniert mit Skizzen, Prospekten und Fotobeispielen eindecken oder das Gespräch mit einem fachkundigen Berater suchen.
Oftmals lassen sich die Ideen und Wünsche heute in dreidimensionalen, teilweise animierten Darstellungen auf Computer veranschaulichen. Diese vermitteln Ihnen eine relativ genaue Vorstellung des zukünftigen Bades, wodurch allfällige Missverständnisse und Enttäuschungen frühzeitig verhindert werden können. Es besteht zudem die Möglichkeit, von Anfang an einen Architekten, Innenarchitekten oder Ausstellungsberater ausfindig zu machen, der Sie mit Rat und Tat unterstützt und unter Umständen sogar in der Lage ist, die gesamte Logistik und Koordination zu übernehmen.
Bei einem Neubau gilt zu beachten, dass bereits im Rohbaustadium grundlegende Entscheidungen getroffen werden müssen. Berechnen Sie deshalb genügend Zeit ein für diese erste Phase.

Zukunftsorientierte Planung
Geht man zur konkreteren Planung über, erweist sich eine Bedarfs- und Nutzungsanalyse als sinnvoll: Ist eines oder sind mehrere Bäder vorgesehen? Bietet es sich an, einzelne Komponenten baulich voneinander abzutrennen, beispielsweise um eine morgendliche «Rush-Hour» zu vermeiden? Welche Personen nutzen das Bad um welche Tages- oder Nachtzeit? Ist eine Wanne, eine Dusche oder beides erwünscht? Reicht ein Waschbecken oder werden zwei benötigt?
Das Erstellen einer Liste mit Dingen, die Sie bislang immer gestört haben – z. B. die kalten Bodenkacheln oder die laute Ventilation – kann Ihnen dabei helfen, falsche Entscheidungen bei der aktuellen Badplanung zu verhindern.
Auch zukunftsorientierte Überlegungen sind später äusserst wertvoll, denn sie erlauben, vorhersehbare Veränderungen frühzeitig einzukalkulieren. Kleinkinder werden grösser, Jugendliche verlassen wohl eines Tages das Elternhaus und Personen mittleren Alters sehen sich früher oder später vielleicht mit ersten Auswirkungen des Alterungsprozesses konfrontiert. In besonderem Masse soll zudem behinderten Menschen Rechnung getragen werden. Es lohnt sich, bereits heute Vorkehrungen für allfällige Badezimmererweiterungen zu treffen. Lassen sich nicht gleich alle Wünsche und Ideen auf einmal realisieren, erleichtern bereits angelegte, entsprechende Rohrleitungen und Sanitätsanschlüsse einen späteren Ausbau. So kann beispielsweise die Installation eines Bidets, einer zusätzlichen Dusche oder die Montage von behindertengerechten Sanitärapparaturen problemlos im Nachhinein erfolgen.
Im Gegensatz zu den einzelnen Einrichtungselementen, die mit weniger Aufwand zu einem späteren Zeitpunkt erneuert werden können, sollten Sie den Wand- und Bodenbelag von Beginn weg längerfristig planen, damit er Ihnen nicht nur optisch, sondern auch reinigungstechnisch in einigen Jahren noch Freude bereitet. Eine gute Beratung, welche Ihre persönlichen Bedürfnisse einbezieht und auf mögliche Problembereiche aufmerksam macht, sowie reifliche Überlegung sind hier besonders angebracht.

Raumgestaltung und Einrichtung
Die Raumgrösse des zukünftigen Badezimmers wird von verschiedenen Komponenten beeinflusst: So spielen persönliche Einrichtungswünsche, örtliche Gegebenheiten, die Anordnung von sanitären Apparaten, Bewegungs- und Durchgangsflächen eine Rolle. Bei einem Zweipersonen-Haushalt wird für die Grundausstattung mit minimal 4–5 m2 gerechnet, während eine vierköpfige Familie etwa vom Doppelten ausgehen kann. Mit Hilfe eines detaillierten Grundrisses lässt sich der genaue Standort der Badezimmerkomponenten festlegen. Hier einige Hinweise auf übliche Grössen von sanitären Einrichtungen: Für WC und Bidet sind jeweils ca. 40 x 70 cm zu kalkulieren, für die Duschkabine ca. 90 x 90 cm, eine Badewanne nimmt ca. 80 x 180 cm ein und ein Waschtisch ca. 55 x 70 cm. Zwischen den einzelnen Installationen sollten Sie einen Abstand von mindestens 20 cm vorsehen.
Auch wenn der realisierbare Grundriss des zukünftigen Badezimmers längst nicht den weitläufigen Hallen entspricht, die Sie sich in Ihren kühnsten Träumen auszudenken wagten, ist dies kein Grund zur Verzweiflung. Mit kleinen Tricks lassen sich optisch problemlos Weiten erzeugen. So täuschen vor allem Glas, transparente Duschwände oder geschickt platzierte Spiegelflächen zusätzlichen Raum vor. Allerdings ist darauf zu achten, dass keine Türen mitreflektiert werden, denn die dadurch entstehende Unruhe macht den überzeugendsten Vergrösserungseffekt im Nu zu Nichte. Eine optimale Beleuchtung sorgt gleichermassen für Weiträumigkeit und schafft ein wohltuendes Ambiente. Wenn möglich sollten Sie die Einplanung eines Fensters in Betracht ziehen, denn damit wird nicht nur ein helles, frisches Raumklima geschaffen, sondern auch eine praktische Belüftungsmöglichkeit.
Durch die richtige Farbwahl sind ebenfalls erstaunliche Resultate zu erzielen: Helle, klare und ruhige Farben, klassisches Weiss, zartes Blau oder Grün sowie pastellene Blütenfarben unterstützen die Wirkung von Grossräumigkeit, während dunkle, drückende Töne unter Umständen zwar heimelig anmuten und Wärme ausstrahlen, die Räume optisch jedoch verkleinern.
Die eigenen Wünsche und praktische Aspekte sollen bei der Auswahl der Einrichtung und Ausstattung jederzeit im Vordergrund stehen. Trends gilt es genau unter die Lupe zu nehmen, sind diese doch meist relativ kurzlebig und verleiden einem möglicherweise schneller als gedacht, wenn sie nicht mit dem persönlichen Geschmack übereinstimmen oder sich in der täglichen Anwendung nicht bewähren. Ausserdem lassen sich mit Wäsche und Dekoration zu weniger horrenden Preisen trendige und anpassungsfähige Akzente setzen.
Natürlich gibt es auch bei der Auswahl der einzelnen Einrichtungskomponenten eine grosse Spannbreite. Es macht sich bezahlt, die ästhetischen Vorstellungen bereits im Vorfeld mit praktischen Überlegungen in Einklang zu bringen: Wie viel Wert möchten Sie bei der Wahl der Waschtischabdeckung auf eine problemlose Reinigung legen? Wird die Badewanne nur für eine Kurzwäsche benutzt oder darf sie auch ein Ort der Erholung und Entspannung sein, denn in diesem Fall ist nebst dem Design, der Farbe und den Kosten auf eine körpergerechte Form zu achten. Gleiches gilt für die Auswahl des Badezimmerzubehörs: Wie wichtig ist Ihnen ein sparsamer Wasserverbrauch bei Klosett oder Duschbrause? Wären Einsteigehilfen für die Badewanne wünschenswert? Soll der Drehöffnungswinkel des Spiegelschranks über 100 % betragen, so dass Sie sich bequem von allen Seiten bespiegeln lassen können? Und schliesslich stellen sich, um ein rundum stimmiges Wohlfühlklima zu erreichen, nicht zuletzt Fragen bezüglich der Beheizung: Ist es vielleicht Ihr langjähriger Wunsch, in Genuss einer Fussbodenheizung zu kommen?

Bei allem Planen, Organisieren und Träumen empfiehlt es sich, jederzeit den Kostenpunkt im Blickwinkel zu behalten: Seien Sie sich von Beginn an im Klaren darüber, wie viel Geld Sie ausgeben wollen und scheuen Sie sich nicht davor, Kostenvoranschläge einzuholen.

Die «kleinen» Extras
Wenn Sie schon seit einiger Zeit von einer eigenen Sauna, einem Solarium oder einem ins Badezimmer integrierten Whirlpool träumen, lohnt es sich, diese Wünsche frühzeitig in die Planung einzubeziehen. Um den gesundheitsfördernden Saunagang auch tatsächlich als wohltuendes Ereignis erleben zu können, sollte sich die Raumgrösse nach den regelmässigen Besuchern sowie den vorhandenen Platzverhältnissen richten. Eine adäquate Erholungs- und Abkühlungszone ist unbedingt zu berücksichtigen. Am besten wird das Projekt «Badezimmer mit Sauna oder Solarium» zusammen mit einem Spezialisten evaluiert.
Für zukünftige Whirlwanne- oder Dampfduschenbesitzer gilt heute, was für Automobilisten schon lange an der Tagesordnung ist: probieren geht über studieren! Besteht die Möglichkeit eines Probebades, dürfen Sie sich diese Gelegenheit keinesfalls entgehen lassen, schliesslich bleibt Ihnen dieses «kleine» Extra ja über einige Jahre erhalten.

Quelle www.traumhaus.ch

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Dachräume nachträglich dämmen und ausbauen

18. Juni 2009

Über die Dachfläche oder den Estrichboden „verschwinden“ ca. 17% der Heizenergie eines Gebäudes. Durch das Anbringen einer zusätzlichen Wärmedämmung kann die Gebäudehülle verbessert und der Energieverbrauch gesenkt werden. Doch aus bauphysikalischer Sicht gilt es, einige Punkte genau zu prüfen, damit die Sanierung ein Erfolg wird und der Gebäudewert längerfristig sichergestellt wird.

Bauschäden durch unsachgemässe Ausführung
Das Anbringen immer grösserer Dämmstärken ist aus energetischer Sicht eine gute Sache. Die Gebäudehülle wird durch diese Massnahmen aber immer dichter und erlaubt keinen unkontrollierten Luftaustausch mehr, wie dies bei älteren Gebäuden mit geringen Dämmstärken noch möglich ist. Die Risiken für Bauschäden aus nicht korrekter Ausführung von Wärmedämmung oder Dampfbremsen sind auf keinen Fall zu unterschätzen. Eine falsche Materialwahl oder kleine Undichtigkeiten in der Dampfbremse ergeben eine konzentrierte, punktuelle Feuchtigkeitsbelastung in den Bau-konstruktionen. In den permanent feuchten Stellen können sich Schimmelpilze bilden und Beschädigungen an der Gebäudetragkonstruktion nicht ausgeschlossen werden. Bei den Nahtstellen wo gedämmte und ungedämmte Bauteile aufeinander treffen können Wärmebrücken entstehen. Diese Stellen müssen von einem Bauphysiker genau geprüft werden.

Sommerlicher Wärmeschutz
Bei der Dimensionierung und der Materialauswahl der Wärmedämmung muss dem sommerlichen Wärmeschutz Rechnung getragen werden, damit die Temperaturen im Sommer auf einem möglichst angenehmen, behaglichen Niveau gehalten werden können. Grundsätzlich gilt, je mehr Masse eingebaut wird, desto länger dauern die Phasenverschiebungen, bis die Wärme von aussen nach dem Gebäudeinnern durchdringt.

Dachräume ausbauen
Die Zeiten sind vorbei, in denen der Estrich nur als Abstellraum benutzt wurde. Immer mehr werden diese Flächen zum begehrten Wohnraum. Denn unter dem Dach lassen sich mit etwas Geschick originelle Wohn- und Schlafzimmer oder Arbeitsplätze gestalten und einrichten.
Ohne zusätzliche Landfläche kann mehr Wohnfläche gewonnen werden. Mit den zusätzlichen Zimmern und der vergrösserten Wohnfläche steigt der Wert Ihrer Immobilie.

Baubewilligungen notwendig?
Werden im Zuge der Bauarbeiten Dachfenster oder Dachaufbauten ausgeführt oder die Wohnfläche vergrössert, sind diese in den meisten Fällen bewilligungspflichtig und müssen vorgängig mit den lokalen Bauvorschriften abgestimmt werden. Prüfen Sie frühzeitig mit Ihrer Gemeinde, ob ein Baubewilligungsverfahren notwendig ist. Es ist ratsam, für die Erstellung der Baugesuchunterlagen einen Baufachmann beizuziehen. Denn nur wenn diese ordnungsgemäss und korrekt ausgefüllt sind, erhalten Sie in nützlicher Frist eine Baubewilligung und können mit der Ausführungsplanung und der Realisierung beginnen.

Förderbeiträge berücksichtigen

Verpassen Sie es nicht, vor Baubeginn abzuklären, ob durch die Verbesserung der Gebäudehülle ein Antrag auf Fördergelder gestellt werden kann, eine Möglichkeit, die nach Baubeginn meistens nicht mehr besteht. Die Fördergelder der einzelnen Kantone oder Gemeinden werden laufend angepasst, da vom Bund unlängst neue Gelder gesprochen wurden. Auf der Website des des Bundesamtes für Energie BFE sind die Fördergelder der Kantone aufgeführt: www.bfe.admin.ch/energie. Leider sind die Anforderungen für die Fördergelder teilweise kompliziert aufgebaut und für Baulaien ohne die notwendigen Fachkenntnisse nicht einfach zu beantragen. Ein Energieberater kann dies übernehmen. Prüfen Sie anhand seiner Offerte, ob seine Aufwendungen und die zu erreichenden Förderbeiträge in einem guten Verhältnis zueinander stehen.

Ausführung und Bauzeit
Die notwendigen Arbeiten sollen detailliert geplant und ausgeschrieben werden, damit die an der Ausführung interessierten Unternehmer die Arbeiten offerieren können. Es empfiehlt sich, für die Planung und die Ausführung einen Baufachmann beizuziehen. Er prüft die Unternehmerofferten, kontrolliert die korrekte Verwendung der Materialien und die Ausführung der Arbeiten.
Wurde die Wärmedämmung überall satt eingepasst, die Dampfbremse lückenlos an die Gebäu-dekonstruktion angeschlossen, damit eine luftdichte Gebäudehülle gewährleistet ist und Bauschäden durch kondensierende Luft verhindert werden können? Verwenden Sie möglichst schadstoffarme und biologische Werkstoffe, Farben und Materialien. Sie haben einen wesentlichen Einfluss auf das In-nenraumklima und die Luftqualität.

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Umbauen – Bauschäden und Baupfusch vermeiden

20. April 2009

Die Behebung von Bauschäden verursacht in der Schweiz pro Jahr Kosten, die auf 200 bis 500 Millionen Franken geschätzt werden. Bauschäden sind daher nicht nur ein Ärgernis für die Betroffen, sondern belasten auch die Wirtschaft. Die Entstehung von Bauschäden und Baumängel haben die unterschiedlichsten Ursachen.

Anforderungen an Planer und Handwerker steigen
Dichtere Gebäudehüllen, stärkere Wärmedämmungen und der Einsatz immer komplexerer Haustechnikanlagen erhöhen die Anforderungen an die Planer und die Bauhandwerker stetig. Es reicht nicht, wenn jeder Unternehmer sein Bauteil fehlerfrei erstellt und einbaut. Nur wenn die einzelnen Bauteile nahtlos ineinander greifen, ist eine fachgerechte Sanierung oder ein Umbau möglich. Eine umsichtige Planung sowie ein Arbeitsgattungen übergreifendes Mitdenken sämtlicher Beteiligten ist notwendig. Die Architekten und die Bauleiter sind immer mehr gefordert, um beim allgegenwertigen Kosten- und Termindruck die Einhaltung der Qualität und der Vorschriften sicher zustellen.

Baunormen ändern immer schneller
Die Bemühungen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins SIA sowie der Fachverbände der einzelnen Berufsgattungen sind gross, um die Bauqualität laufend zu verbessern. Die Normierungen und die Vorgaben ändern immer schneller, damit sie mit den neuen Materialien und Techniken mithalten können. Nicht selten sind die Handwerker auf der Baustelle nicht mit den aktuellen Normen für die Ausführung ihrer Arbeiten vertraut. Leider werden die Baunormen und Empfehlungen oftmals erst zu Rate gezogen, wenn es darum geht zu belegen, wer die Schuld für einen Baufehler trägt und wer nicht.

Zusätzliche Wärmedämmung gewusst wie
Bei älteren Gebäuden steht das Anbringen von zusätzlicher Wärmedämmung zuoberst auf der Prioritätenliste,  damit der Energieverbrauch nachhaltig gesenkt werden kann. Was früher beim Anbringen von Dämmstärken von 4-6cm noch problemlos in Eigenregie ausgeführt werden konnte, wird bei Dämmstärken von 20cm und mehr zur bauphysikalischen Herausforderung. Nur wenn die Dampfsperren und die Winddichtigkeit fachgerecht geplant und ausgeführt werden, entstehen keine Feuchtigkeitsprobleme und Bauschäden. Denn feuchte Raumluft entweicht durch die kleinsten Löcher in der Gebäudehülle, kühlt sich auf dem Weg nach Aussen ab und gibt Kondensat in Form von Feuchtigkeit ab. Erfolgt diese Feuchtigkeitsabgabe in der Baukonstruktion werden kurz- und mittelfristig Feuchtigkeits- und Schimmelbildungen entstehen.

Langfristiges Sanierungskonzept für Ausführung in Etappen
Die Ausführung der Sanierungsarbeiten in Etappen kann sich auch aus steuerlichen Überlegungen aufdrängen. Die gesamte Sanierung muss aber zwingend zum Beginn geplant werden, damit keine „Flickwerksanierung“ entstehen kann. Ärgerlich, wenn die Fenster ersetzt werden, die Wärmedämmung in den Fensterleibung der nachfolgenden Fassadenwärmedämmung nicht eingeplant wurde. Die Gebäudehülle und somit der Energieverbrauch des Gebäudes sollten vor dem Ersatz der Heizanlage optimiert werden. Nur so kann, die neue Heizanlage optimal dimensioniert und ausgelegt werden. Schade, wenn die neue Heizung nach der Fassadensanierung nur mit „angezogener Handbremse“ und einem schlechten Wirkungsgrad laufen kann und unnötige Energie verbraucht.

Qualitätskontrollen kann Baumängel und Baupfusch verhindern

Eine detaillierte Planung und eine konsequenter Prüfung der ausgeführten Arbeiten sind für die Sicherstellung der Qualität der Bauarbeiten zwingend. Auch bei Umbau- und Sanierungsarbeiten ist eine Prüfung und Abnahme der einzelnen Arbeiten Pflicht. So sollen die Wärmedämmungen und die Dampfsperren geprüft werden, bevor diese mit Holz oder Gips verkleidet werden. Denn nicht alle Bauteile können anlässlich der Bauabnahme auf eine normenkonforme und fehlerfreie  Ausführung kontrolliert werden. Es kann sich für die Qualität der ausgeführten Arbeiten durchaus bezahlt machen, für eine punktuelle Baukontrolle einen Bauberater als unabhängigen Experten beizuziehen.

Bauabnahme was gilt es zu beachten?
Lassen Sie sich genügend Zeit, sämtliche Bauteile sorgfältig zu prüfen. Denn alles, was anlässlich der Bauabnahme sichtbar ist und nicht bemängelt wird, gilt als abgenommen und somit auch als akzeptiert. Mit der Bauabnahme beginnen auch die jeweiligen Garantiefristen zu laufen. Verlangen Sie daher von der Abnahme ein schriftliches Protokoll, damit für den Beginn der Fristen gar keine Missverständnisse entstehen können.

Publiziert von: Othmar Helbling

 

Umbauen Sanieren von Dachräumen

13. April 2009

Dachräume sind ein gefragter Wohnraum
Die Zeiten sind vorbei, in denen der Estrich nur als Abstellraum benutzt wurde. Immer mehr werden diese Flächen zum begehrten Wohnraum. Den unter dem Dach lassen sich mit etwas Geschick originelle Wohn- und Schlafzimmer oder Arbeitsplätze gestalten und einrichten.
Ohne zusätzliche Landfläche kann mehr Wohnfläche gewonnen werden. Die vorhandenen Landreserven werden geschont und die bestehenden Bauzonen nach innen verdichtet. Mit den zu-sätzlichen Zimmern und der vergrösserten Wohnfläche steigt der Wert Ihrer Immobilie.

Wie vorgehen bei einem Ausbau?
Auf jeden Fall ist die Machbarkeit vorgängig mit den lokalen Bauvorschriften abzustimmen. Der Zustand der bestehenden Dachkonstruktion ist zu überprüfen, damit die Tragfähigkeit kontrolliert und ein anfälliger Befall durch Holzschädlinge frühzeitig erkannt wird. Leider gibt es auf dem Markt Angebote für die Beseitigung von Holzschädlingen, die nicht seriös sind, siehe Informationen im Textfeld.
Es empfiehlt sich, für die Planung und die Ausführung einen Baufachmann oder einen Architekten beizuziehen. Die notwendigen Arbeiten sollen detailliert geplant und ausgeschrieben werden, damit verlässliche Unternehmerofferten vorliegen, das vorgegebene Budget eingehalten wird und ein Optimum aus dem Dachraum herausgeholt werden kann.

Ist eine energetische Sanierung sinnvoll?
Ungenügend isolierte Dächer werden im Winter schnell sichtbar. Der Schnee bleibt auf schlecht gedämmten Dachflächen nicht gleich lange liegen. Etwa 17% Heizenergie „verschwindet“ über den Estrichboden oder das Dach. Durch eine zusätzliche Wärmedämmung können die Gebäudehülle verbessert und der Energieverbrauch gesenkt werden. Mit dem Anbringen immer grösserer Dämmstärken steigen die Risiken für Bauschäden aus unsachgemässer Ausführung von Wärme-dämmung und Dampfbremsen. Einzelne Leckagen in der Gebäudehülle ergeben eine konzentrierte, punktuelle Feuchtigkeitsbelastung auf die Konstruktionen, die zu einer Schimmelpilzbildung und zur Beschädigung des Gebäudes führen.
Bei der Dimensionierung und der Materialauswahl der Wärmedämmung muss dem sommerlichen Wärmeschutz Rechnung getragen werden, damit die Temperaturen im Sommer auf einem möglichst angenehmen, behaglichen Niveau gehalten werden können.

Baubewilligungen einholen
Der Einbau von Dachfenstern oder die Veränderung von Räumen sind in den meisten Gemeinden bewilligungspflichtig und werden öffentlich ausgeschrieben. Prüfen Sie frühzeitig mit ihrer Gemeinde, ob ein solches Verfahren notwendig ist und Aussicht auf eine Bewilligung Ihres Umbauvorhabens besteht. Es ist ratsam, für die Erstellung der Baugesuchunterlagen einen Baufachmann beizuziehen. Nur wenn diese ordnungsgemäss und korrekt ausgefüllt sind, erhalten Sie in nützlicher Frist eine Baubewilligung und können mit der Ausführungsplanung und der Realisierung beginnen.

Förderbeiträge und Steuerabzüge berücksichtigen
Verpassen Sie nicht, vor Baubeginn abzuklären, ob durch das Anbringen von zusätzlicher Wär-medämmung ein Antrag auf Fördergelder gestellt werden kann. Eine Möglichkeit, die nach Baubeginn oftmals nicht mehr besteht. Eine Übersicht der kantonal unterschiedlichen Förderbeiträge findet sich auf der Webseite des Hausvereins unter Beratung, Ratgeber.
Ein Teil der Baukosten kann von den Steuern abgesetzt werden. Eine Etappierung der Arbeiten auf zwei Kalenderjahre kann aus diesem Grunde Sinn machen.

Ausführung und Bauzeit
Sämtliche Ausführungsdetails und verwendeten Materialien müssen unbedingt von einem Baufachmann geprüft und abgenommen werden. Wurde die Wärmedämmung überall satt eingepasst, die Dampfbremse lückenlos an die Gebäudekonstruktion angeschlossen, damit eine luftdichte Gebäudehülle gewährleistet ist und Bauschäden durch kondensierende Luft verhindert werden können?
Verwenden Sie möglichst schadstoffarme und biologische Werkstoffe, Farben und Materialien. Sie haben einen wesentlichen Einfluss auf das Innenraumklima und die Luftqualität Ihres neuen Wohnraums.

Sind all diese Fragen erst einmal geklärt und kann der Ausbau in Angriff genommen werden, so hat man oft schon innerhalb von wenigen Monaten ein kleines Bijou unter Dach und Fach.

Publiziert von: Othmar Helbling